Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Hanseretter
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Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Hanseretter »

Hallo zusammen,
ich hab da mal eine typische Stammtischfrage, folgendes Szenario:
Ein Sportschütze befindet sich auf dem Heimweg von der Schiessanlage nach Hause, die Waffen (Großkaliberpistole) sowie Munition transportiert er
vorschriftsmässig.
Er kommt an einer Unfallstelle vorbei, an welcher ein PKW ein Reh angefahren hat(Unfallstelle ist gesichert, kein Personenschaden). Das Reh lebt, ist jedoch
offensichtlich schwer verletzt.
Die gerufene Polizei braucht bis zum eintreffen lt.Leitstelle ca. 10Min.

Darf der Sportschütze das Tier mit seiner Waffe erlösen?
Was droht ihm wenn er es (so er es nicht darf) trozdem tut?
Wie ist die Rechtslage?

Danke
Pirate
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Pirate »

Hanseretter hat geschrieben:Darf der Sportschütze das Tier mit seiner Waffe erlösen?
Was droht ihm wenn er es (so er es nicht darf) trozdem tut?
Nein; Entzug der WBK wegen fehlender persönlicher Eignung (Führen und Waffengebrauch in der Öffentlichkeit) und natürlich Bestrafung wegen Führen und Schießen. Der Sportschütze wird sich nicht wegen einem Notstand exculpieren können, mehr als Polizei oder Jäger rufen ist nicht. Abnicken wäre wohl noch in Ordnung.

Bei einer marodierenden Wildsau und bedrohten Menschenleben mag das was anderes sein. Wobei ich mich mit einer 9mm auch nicht unbedingt mit einem Wildschwein anlegen würde.
Hanseretter
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Hanseretter »

Wobei ich mich mit einer 9mm auch nicht unbedingt mit einem Wildschwein anlegen würde.
Das ist sehr weise, ich bevorzuge für mein sSportgerät 50AE. :D
Pünktchen
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Pünktchen »

:evil: Da sieht man wieder mal, dass im Leben einiges schief läuft: Während man bei einem Tier in so einem Fall einzige macht, um das Leiden zu verkürzen, tut man bei einem Menschen alles, um das Leiden zu verlängern. :cry:
webelch
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von webelch »

Menschliche Unfallopfer sollen von der Polizei erschossen werden dürfen?
Name4711
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Name4711 »

webelch hat geschrieben:Menschliche Unfallopfer sollen von der Polizei erschossen werden dürfen?
:shock: :lol:

Tja, wenn ich die Kollegen hier richtig verstanden habe wäre das insoweit i.O. da ja die Polizei Deformationsgeschosse verwendet, die auch im Kaliber 9mm für den jagdlichen Fangschuss zugelassen und geeignet wären :idea:

Ich vermute aber, dass da noch andere Vorschriften - neben den jagdlichen Verordnungen - zu beachten wären

:ironie:
Pünktchen
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Pünktchen »

webelch hat geschrieben:Menschliche Unfallopfer sollen von der Polizei erschossen werden dürfen?
Über konkrete Details habe ich nichts geschrieben.

Es stellt sich nur die Frage, warum es bei einem Tier ethisch richtig sein soll, das Leiden zu verkürzen und bei einem Menschen das Leiden zu verlängern. Und dabei geht es auch nicht immer nur um Minuten, sondern ggf. um Jahre. Es kommt auch vor, dass Menschen an einer schweren Krankheit leiden und dann über Monate eine Behandlung nach der Anderen ergehen lassen müssen, bis auch die teuerste medizinsche Behandlung nicht mehr hilft. Selbst der Pfarrer hat bei der Beerdigung einer solchen Person gesagt, dass diese durch den Tod erlöst wurde. Wäre das bei einem Tier ethisch (nicht finanziell) gesehen auch ethisch korrekt? Wenn nein, wieso soll es ethisch richtig sein, einem Menschen solche Qualen anzutun einem Tier aber möchst sofort davon zu erlösen?

Und auch bei einem MAN-V (Massenanfall an Verletzten) geht es schnell. Bei der Triage hat der leidende Notarzt pro Person 20 Sekunden Zeit, um zu entscheiden, ob die Person überlebenschancen hat. Wenn nein, wird kommt sie zusammen mit den Toten und ein Zelt und dann nicht mehr behandelt.
Gammaflyer
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von Gammaflyer »

Deswegen sollte man seinen Willen (rechtzeitig) bekannt machen, damit man solches nicht "über sich ergehen lassen muss". Am besten auch gegenüber Personen, die dieses Interesse im Zweifel auch durchsetzen.
freemont
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Re: Waffengebrauch in der Öffendlichkeit

Beitrag von freemont »

Hanseretter hat geschrieben: ...
Wie ist die Rechtslage?

Danke
Da wird meistens die Jagdwilderei vergessen, § 292 StGB:
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt ...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
...
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