Hallo alle zusammen, angenommen ein Nachbar entfernt absichtlich oder zumindest grob Fahrlässig die Grenzmarken und zäunt ein fremdes Grundstück ein, bebaut dieses weiterhin mit einer Mauer.
Handelt es sich hier um einen bösgläubigen Erwerb?
Kann der geschädigte Nachbar hier einen Nutzungsersatz verlangen?
Was sind die Voraussetzungen?
Reicht hier ein bösgläubiger Erwerb aus oder muss eine Urkundenunterdrückung mit strafrechtlicher Relevanz vorliegen?
Wie ist die Rechtslage?
Darf der geschädigte Nachbar Nutzungsersatz verlangen zumal der besagte Grundstücksteil vom schädigenden Nachbar auch mit vermietet wird?
Danke und herzliche Grüße!
Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Moderator: FDR-Team
Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Was heißt "Erwerb"? Nur weil jemand die Grenzmarkierung entfernt, darf er noch nicht auf fremden Grund und Boden bauen.
Als erstes mit dem Nachbarn reden. Wenn das nicht hilft, Grenzwiederherstellung in Auftrag geben. Und dann weiter sehen...
Als erstes mit dem Nachbarn reden. Wenn das nicht hilft, Grenzwiederherstellung in Auftrag geben. Und dann weiter sehen...
Viele Grüße Dig
Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Hallo, vielen Dank für die nette Antwort.
Ich bin rechtlicher Laie...deswegen kenne ich die korrekten Begrifflichkeiten leider nicht und habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
Gibt es denn eine bösgläubige Vermietung?
Mit dem Nachbarn kann man leider nicht reden.
Finde es nicht in Ordnung dass er ein fremdes Grundstück (wenn auch nur teilweise) mit vermietet und hier keine Nutzungsentschädigung leistet.
Bis die Herausgabe bei Gericht durch ist kann es leider noch Monate dauern.
Ich bin rechtlicher Laie...deswegen kenne ich die korrekten Begrifflichkeiten leider nicht und habe mich vielleicht etwas unglücklich ausgedrückt.
Gibt es denn eine bösgläubige Vermietung?
Mit dem Nachbarn kann man leider nicht reden.
Finde es nicht in Ordnung dass er ein fremdes Grundstück (wenn auch nur teilweise) mit vermietet und hier keine Nutzungsentschädigung leistet.
Bis die Herausgabe bei Gericht durch ist kann es leider noch Monate dauern.
Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Ein klarer Fall für den Anwalt. Selbst wenn es noch Monate dauern kann, bis ein gerichtlicher Entscheid vorliegt, wird der Anwalt sicherlich die Höhe der Nutzungsentschädigung ermitteln können, die mit eingeklagt werden kann.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Hallo, spielt es eine Rolle ob der Nachbar behauptet er wisse von nix bzw. es sei sein Grundstück?
Die Grenzmarken hat er ganz sicher durch eine Firma entfernen lassen (habe Vorher-Nachher Fotos davon).
Ich habe jetzt einen öffentlich bestellten Vermesser beauftragt den Grenzverlauf wieder einzumessen.
Ab wann kann man hier denn eine Nutzungsentschädigung verlangen rückwirkend ab Nutzung bzw. Vermietung des Grundstücks oder erst ab der Neuvermessung bzw. Frist mit Bitte um Beseitigung an den Nachbarn?
Die Grenzmarken hat er ganz sicher durch eine Firma entfernen lassen (habe Vorher-Nachher Fotos davon).
Ich habe jetzt einen öffentlich bestellten Vermesser beauftragt den Grenzverlauf wieder einzumessen.
Ab wann kann man hier denn eine Nutzungsentschädigung verlangen rückwirkend ab Nutzung bzw. Vermietung des Grundstücks oder erst ab der Neuvermessung bzw. Frist mit Bitte um Beseitigung an den Nachbarn?
Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Nein, es spielt keine Rolle, ob er davon weiß oder nicht. Der Nachbar hat sich vor der Bebauung selbst davon zu überzeugen, dass er die Grenzen einhält. Wenn er das nicht tut, hat er die Folgen zu tragen.
Ich denke schon, dass man rückwirkend ab Unterschlagung des Grundstückteils eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, aber das wird ein Anwalt sicherlich genauer wissen. Auch muss man sicherlich Verjährungsfristen beachten (alles, was verjährt ist, muss herausgerechnet werden). Alternativ kann man sich natürlich auch ohne Anwalt einigen, wenn der Nachbar mitspielt. Es würde für ihn nur teurer, wenn er sich erst auf einen Rechtsstreit einlässt und das kostet beide Parteien mehr Nerven.
Ich denke schon, dass man rückwirkend ab Unterschlagung des Grundstückteils eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, aber das wird ein Anwalt sicherlich genauer wissen. Auch muss man sicherlich Verjährungsfristen beachten (alles, was verjährt ist, muss herausgerechnet werden). Alternativ kann man sich natürlich auch ohne Anwalt einigen, wenn der Nachbar mitspielt. Es würde für ihn nur teurer, wenn er sich erst auf einen Rechtsstreit einlässt und das kostet beide Parteien mehr Nerven.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
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Re: Nutzungsersatz bei Urkundenunterdrückung
Hallo, vielen lieben Dank für die Antwort!
Werde das dann mal bei meinem Anwalt mit ansprechen.
Werde das dann mal bei meinem Anwalt mit ansprechen.
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