Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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truther
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Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von truther »

Allgemeine Frage, weiß nicht so recht, wo sie hingehört, also probiere ich es hier.

Fiktive Situation:
Polizei verdächtigt jemanden einer zum Beispiel Trunkenheitsfahrt.

Mich würde interessieren, wann wie wo welche Aktenzeichen eröffnet werden.

Also die Polizei hat ihr eigenes Aktenzeichen, das ergibt sich wohl irgendwie aus deren EDV. Richtig?

Wenn nun die Polizei mit einem Richter telefoniert (bzgl. Anordnung einer Blutuntersuchung), bekommt der Vorgang dann bei dem Richter auch noch mal ein Aktenzeichen oder wo wird dieser Anruf dokumentiert?

Und ab wann erfährt davon normalerweise die Staatsanwaltschaft und ab wann bekommt die Angelegenheit dort normal ein (Ermittlungs-) Aktenzeichen (Js....)?

Wird das Deutschlandweit identisch gehandhabt oder machen das alle Bundesländer / ggf. sogar Gemeinden unterschiedlich?

Danke vorab für Aufklärung.
Deputy
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Re: Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von Deputy »

Ein Aktenzeichen wird bei der Polizei automatisch erzeugt, sobald der Vorgang in der EDV eröffnet wird.

Wurde mit einem Richter wegen der Anordnung der Blutentnahme telefoniert, dann hat der das Aktenzeichen der Polizei bekommen - schon damit die Anordnung auch später noch zugeordnet werden kann (inzwischen ordnet die Polizei solche Blutentnahmen selbst an).

Bei der StA bekommt der Vorgang ein Aktenzeichen, sobald die Akte dort eingeht. Je nach Sachverhalt kann das sofort sein (zB wenn die Akte direkt zur StA geht) oder erst später (zB bei kleineren Delikten, die die Polizei zuerst komplett zu Ende ermittelt).

Das dürfte bundesweit einheitlich sein, zumindest ist es je Bundesland einheitlich; Gemeinden haben grundsätzlich keine Polizei im typischen Sinn, das ist Sache des Bundeslandes.
truther
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Re: Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von truther »

Danke.

Noch mehr Fragen:
Wie wird ein Telefonat mit einem Richter oder einem Staatsanwalt zur Anordnung einer Blutuntersuchung dokumentiert und wo?

Also: Was wurde gesagt und was hat wer wann wie entschieden?

Dokumentieren es jeweils beide Gesprächspartner oder nur einer?
Etienne777
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Re: Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von Etienne777 »

Die Polizei vergibt nach ihrer EDV eine sogenannte Tagebuchnummer. Die richterliche Anordnung ergeht durch einen Beschluß. Der Beschluß ist ein Vorgang innerhalb des Gerichts, folglich erhält er beim Gericht ein eigenes Aktenzeichen, das sich regelmäßig zusammensetzt aus einer fortlaufenden Nummerierung und der Bezeichnung der zuständigen Kammer. Man hat also mindestens Tagebuchnummer und Az. des Gerichts.

Das Gericht legt dazu eine eigene Akte an, die unter dem Az. geführt wird. Wenn ein Beschluß ergangen ist, finden sich auch in der Gerichtsakte dazu entsprechende Unterlagen, richterliche Notizen usw., ein Rechtsanwalt dürfte diese Akte einsehen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
Deputy
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Re: Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von Deputy »

truther hat geschrieben:Wie wird ein Telefonat mit einem Richter oder einem Staatsanwalt zur Anordnung einer Blutuntersuchung dokumentiert und wo?
Überhaupt nicht, da die Polizei die Blutentnahme bei Trunkenheitsfahrten selbst anordnet - da gibt es kein Telefonat.
Casimir
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Re: Entstehung von Aktenzeichen bei verschiedenen Stellen

Beitrag von Casimir »

Vor dieser Gesetzesnovelle notierte sich dies der Richter - und die Polizei nahm das mit als Satz in die Anzeige zur Akte. Bestenfalls wurde es auch im Einsatzleitsystem dokumentiert, das war aber kein must have.
Alles wird gut.
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