Vermögensschädigung
Moderator: FDR-Team
Vermögensschädigung
Der gesetzliche Vorstand eines e.V. verzichtet über mehrere Jahre auf die Zahlung von Vereinsbeiträgen
von ca 5 Mitgliedern.
Es entsteht ein Schaden von ca. 500€ Jährlich.
Der Vorstand geht davon aus, er sei dazu Lt. Vereinssatzung berechtigt. Es kann ihm jedoch nachgewiesen werden, dass er die Satzung selbst verfasst hat und eine entsprechende legitimierende Regelung nicht Inhalt der Satzung ist.
Welche Straftaten kommen infrage?
von ca 5 Mitgliedern.
Es entsteht ein Schaden von ca. 500€ Jährlich.
Der Vorstand geht davon aus, er sei dazu Lt. Vereinssatzung berechtigt. Es kann ihm jedoch nachgewiesen werden, dass er die Satzung selbst verfasst hat und eine entsprechende legitimierende Regelung nicht Inhalt der Satzung ist.
Welche Straftaten kommen infrage?
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Re: Vermögensschädigung
Fraglich ist bereits, ob die Satzung überhaupt wirksam beschlossen wurde. Aus strafrechtlicher Sicht könnte Untreue in Betracht kommen, möglicherweise kann sich der Vorstand aber doch auf irgendwelche vereinsinternen Regelungen berufen und beispielsweise den Beitragserlaß für die etwa fünf Mitglieder damit rechtfertigen, daß diese viel Zeit in den Verein investiert oder Sachleistungen erbracht haben, und man dafür über die Beitragsbefreiung einen Ausgleich schaffen wollte.
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Re: Vermögensschädigung
Der Verzicht auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen (oder Beitragsermäßigung) muss zwingend in der Satzung erwähnt werden.
Dabei reicht es aus, den Vorstand zu ermächtigen, dies zu entscheiden.
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Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Vermögensschädigung
Genau!hawethie hat geschrieben:Der Verzicht auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen (oder Beitragsermäßigung) muss zwingend in der Satzung erwähnt werden.
Dabei reicht es aus, den Vorstand zu ermächtigen, dies zu entscheiden.
Das geht z.B. so:
Der Vorstand nennt diese Mitglieder "Ehrenmitglieder" und hat sie selbst dazu erhoben, natürlich ohne entsprechende Satzungsgrundlage.
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Re: Vermögensschädigung
Das ist eben die Frage, wie lang die Leine für den Vorstand lt. Satzung wirklich ist. Auch wenn der Punkt "Ernennung von Ehrenmitgliedern" nicht ausdrücklich genannt wurde, könnte sich womöglich eine dehnbare Ermächtigung Entscheidungen zu treffen eben auch so dehnen lassen, daß der Vorstand Ehrenmitglieder ernennen darf. Ansonsten bleibt es dabei, daß der Tatbestand der Untreue einschlägig sein könnte, anzeigen kann man das ja mal, auch wenn der Verein durch eine etwaige Bestrafung des Vorstands diesen vielleicht verliert, da der Vorstand dann vermutlich verärgert hinschmeißt, aber keinen Cent der nicht erhobenen Beiträge reinbekommt, nur weil der Vorstand eventuell strafrechtlich verfolgt wird.VereinXYZ hat geschrieben:... natürlich ohne entsprechende Satzungsgrundlage.
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Re: Vermögensschädigung
Etienne777 hat geschrieben:Das ist eben die Frage, wie lang die Leine für den Vorstand lt. Satzung wirklich ist. Auch wenn der Punkt "Ernennung von Ehrenmitgliedern" nicht ausdrücklich genannt wurde, könnte sich womöglich eine dehnbare Ermächtigung Entscheidungen zu treffen eben auch so dehnen lassen, daß der Vorstand Ehrenmitglieder ernennen darf. Ansonsten bleibt es dabei, daß der Tatbestand der Untreue einschlägig sein könnte, anzeigen kann man das ja mal, auch wenn der Verein durch eine etwaige Bestrafung des Vorstands diesen vielleicht verliert, da der Vorstand dann vermutlich verärgert hinschmeißt, aber keinen Cent der nicht erhobenen Beiträge reinbekommt, nur weil der Vorstand eventuell strafrechtlich verfolgt wird.VereinXYZ hat geschrieben:... natürlich ohne entsprechende Satzungsgrundlage.
- wodurch entsteht der "Schaden"?
- welches "Vermögen" wird hierdurch geschädigt`? Das des Vereins?
- ist es satzungskonform,dass der Verein "Vermögen" anhäufen soll oder darf?
- was tun diese 5 Mitglieder überhaupt "extra" für den Verein?
- haben sie sich vllt.besonders um den Verein verdient gemacht?
ohne mehr Infos läuft die Beantwortung der TE-Frage doch ins Leere
a bisserl was geht immer
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Re: Vermögensschädigung
@WHKD2000: Einen Schaden könnte man bereits darin erblicken, daß dem Verein die genannten Beitragszahlungen entgangen sind. Dieses Geld hätte sonst der Verein in irgendeiner Form für seine Zwecke verwenden können, was so aber nicht möglich ist.
Den Begriff des Vermögens definieren Sie offenbar unrichtig, auch 40 Euro die jemand für ein neues Heizkissen aufgewendet hat, das dann aber nicht geliefert wurde, sind Vermögen das einer Schädigung zugänglich ist. Um nur größere Beträge oder gar eine Anhäufung geht es überhaupt nicht, diese sind im juristischen Sinne nicht wesentlich für die Annahme von Vermögen. Umgangssprachliche Wertungen haben hier außer Betracht zu bleiben.
Den Begriff des Vermögens definieren Sie offenbar unrichtig, auch 40 Euro die jemand für ein neues Heizkissen aufgewendet hat, das dann aber nicht geliefert wurde, sind Vermögen das einer Schädigung zugänglich ist. Um nur größere Beträge oder gar eine Anhäufung geht es überhaupt nicht, diese sind im juristischen Sinne nicht wesentlich für die Annahme von Vermögen. Umgangssprachliche Wertungen haben hier außer Betracht zu bleiben.
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Re: Vermögensschädigung
es gibt Vereine, da ist das der einzige Zweck. Können auch e.V. sein, aber selten gemeinnützig.ist es satzungskonform,dass der Verein "Vermögen" anhäufen soll oder darf?
entgangene Einnahmen?wodurch entsteht der "Schaden"?
was gibts da zu lachen? auch eine Forderung stellt ein "Vermögen" dar.welches "Vermögen" wird hierdurch geschädigt`? Das des Vereins?
ist eigentlich egal, was die gemacht haben und ob sie sich um den Verein verdient gemacht haben:was tun diese 5 Mitglieder überhaupt "extra" für den Verein?
- haben sie sich vllt.besonders um den Verein verdient gemacht?
Ohne Regelung in der Satzung ist ein Beitragserlass (und auch eine Beitragsermäßigung) nicht erlaubt.
Besonders viel Kenntnisse im Vereinsrecht scheinst du nicht zu haben...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
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Re: Vermögensschädigung
der Punkt,auf den ich hinaus wollte,ist,dass ohne die Darlegung des genauen Sachverhalts durch den TE über Vieles nur spekuliert werden kann.hawethie hat geschrieben:es gibt Vereine, da ist das der einzige Zweck. Können auch e.V. sein, aber selten gemeinnützig.ist es satzungskonform,dass der Verein "Vermögen" anhäufen soll oder darf?entgangene Einnahmen?wodurch entsteht der "Schaden"?was gibts da zu lachen? auch eine Forderung stellt ein "Vermögen" dar.welches "Vermögen" wird hierdurch geschädigt`? Das des Vereins?ist eigentlich egal, was die gemacht haben und ob sie sich um den Verein verdient gemacht haben:was tun diese 5 Mitglieder überhaupt "extra" für den Verein?
- haben sie sich vllt.besonders um den Verein verdient gemacht?
Ohne Regelung in der Satzung ist ein Beitragserlass (und auch eine Beitragsermäßigung) nicht erlaubt.
Besonders viel Kenntnisse im Vereinsrecht scheinst du nicht zu haben...
Hier kann dann alles oder ziemlich wenig möglich sein.
und deshalb kam zusammenfassend der Satz............. ohne mehr Infos läuft die Beantwortung der TE-Frage doch ins Leere;
du allerdings scheinst sowohl Satzung als auch Vereinszweck bereits zu kennen.
a bisserl was geht immer
Re: Vermögensschädigung
nö
aber die ersten drei Beistriche zeigen, dass dir nicht bewusst zu sein scheint, dass Vereine (auch gemeinnützige) durchaus Vermögen erwirtschaften und einen Schaden haben können, wenn Beiträge nicht eingezogen werden.
Die Beantwortung der letzten beiden Beistrichfragen ist für die Beantwortung der Fragen des TE unerheblich.
aber die ersten drei Beistriche zeigen, dass dir nicht bewusst zu sein scheint, dass Vereine (auch gemeinnützige) durchaus Vermögen erwirtschaften und einen Schaden haben können, wenn Beiträge nicht eingezogen werden.
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Re: Vermögensschädigung
Vergessen wir nicht, dass es noch einen Kassierer/Kassenwart und die Kassenprüfer gibt
Ist in diesen Berichten etwas zu den Differenzen zwischen zahlenden/nicht zahlenden Mitgliedern erwähnt? Die
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