Staatsanwaltschaft reagiert nicht- was kann man tun?
Verfasst: 16.11.18, 09:20
Vor knapp zwei Jahren ist A betrogen worden. Ein "Verkäufer" hat über eine bekannte Internetplatform Ware angeboten
und der Käufer hat an die auf der Plattform erwähnte Bankverbindung den Kaufpreis (Deutsches Bankkonto) überwiesen.
Kurz nach der Überweisung cancelt die "vermittelnde" Plattform sämtliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
Nun wollte der Käufer den Kontoinhaber (Geldempfänger) dazu auffordern das Geld zurück zu überweisen bzw die Ware zu liefern.
Allerdings kennt der Käufer weder Name noch Anschrift des Verfügungsberechtigten Geldempfängers. (Aus Datenschutzgründen kann und darf die Empfängerbank keine angaben darüber machen, was diese mit dem empfangenen Geld gemacht hat)
Daher hat der Käufer zum ermitteln dieser Daten eine Anzeige gemacht und die Staatsanwaltschaft hat zumindest ein Aktenzeichen angelegt.
Weil damals kein fortkommen sich abzeichnete, hat der Käufer Anwaltliche Hilfe geholt um an den Namen des Verfügungsberechtigten Kontoinhaber zu kommen, damit die Aufforderung zum Rückzahlen des Geldbetrages (ggf. mit Verzugszinsen) überhaupt gestellt werden kann.
Das Problem: Die Staatsanwaltschaft stellt sich Tod.(kein ist in Bearbeitung oder aus ermittlungstaktischen Gründen noch verschoben o.ä.) Mehrfache Aufforderungen des Anwaltes zur "Akteneinsicht" werden völlig ignoriert.
Was könnte ein Käufer noch tun, um an die Identität des verfügungsberechtigten Kontoinhabers zu kommen?
Könnte ein geschädigter kurz vor Ablauf einer Verjährung die bisherigen Ermittlungsakten herausklagen um noch rechtzeitig die Forderung titulieren zu können?
und der Käufer hat an die auf der Plattform erwähnte Bankverbindung den Kaufpreis (Deutsches Bankkonto) überwiesen.
Kurz nach der Überweisung cancelt die "vermittelnde" Plattform sämtliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer.
Nun wollte der Käufer den Kontoinhaber (Geldempfänger) dazu auffordern das Geld zurück zu überweisen bzw die Ware zu liefern.
Allerdings kennt der Käufer weder Name noch Anschrift des Verfügungsberechtigten Geldempfängers. (Aus Datenschutzgründen kann und darf die Empfängerbank keine angaben darüber machen, was diese mit dem empfangenen Geld gemacht hat)
Daher hat der Käufer zum ermitteln dieser Daten eine Anzeige gemacht und die Staatsanwaltschaft hat zumindest ein Aktenzeichen angelegt.
Weil damals kein fortkommen sich abzeichnete, hat der Käufer Anwaltliche Hilfe geholt um an den Namen des Verfügungsberechtigten Kontoinhaber zu kommen, damit die Aufforderung zum Rückzahlen des Geldbetrages (ggf. mit Verzugszinsen) überhaupt gestellt werden kann.
Das Problem: Die Staatsanwaltschaft stellt sich Tod.(kein ist in Bearbeitung oder aus ermittlungstaktischen Gründen noch verschoben o.ä.) Mehrfache Aufforderungen des Anwaltes zur "Akteneinsicht" werden völlig ignoriert.
Was könnte ein Käufer noch tun, um an die Identität des verfügungsberechtigten Kontoinhabers zu kommen?
Könnte ein geschädigter kurz vor Ablauf einer Verjährung die bisherigen Ermittlungsakten herausklagen um noch rechtzeitig die Forderung titulieren zu können?