langer Streit - Prozess - Ausspähung
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langer Streit - Prozess - Ausspähung
Fiktiver Fall:
X und Y liegen seit langem im Streit,
Y späht X aus, Unterlagen bei Besuchen, Mails- Abfangen, etc.
Im Falle der Fälle wäre Y wahrscheinlich dazu bereit, das illegal
erworbene Material an Behörden weiterzugeben.
X will sich das nicht gefallen lassen, er will juristisch gegen Y vorgehen.
Folgende Fragen:
- Was könnte X tun? Klage wegen Geheimnisverrates? Nachstellung?
- Was droht Y bei einer Anklage?
- Darf eine Behörde (z.B. Polizei etc.) illegal zugespieltes Material überhaupt verwenden,
grundsätzlich und auch bei einem Prozess?
Danke für Meinungen, Tipps ...
X und Y liegen seit langem im Streit,
Y späht X aus, Unterlagen bei Besuchen, Mails- Abfangen, etc.
Im Falle der Fälle wäre Y wahrscheinlich dazu bereit, das illegal
erworbene Material an Behörden weiterzugeben.
X will sich das nicht gefallen lassen, er will juristisch gegen Y vorgehen.
Folgende Fragen:
- Was könnte X tun? Klage wegen Geheimnisverrates? Nachstellung?
- Was droht Y bei einer Anklage?
- Darf eine Behörde (z.B. Polizei etc.) illegal zugespieltes Material überhaupt verwenden,
grundsätzlich und auch bei einem Prozess?
Danke für Meinungen, Tipps ...
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Die Fragen beziehen sich alle auf das Strafrecht. Demzufolge lautet die Antwort: X könnte Y anzeigen und Strafantrag stellen.X will sich das nicht gefallen lassen, er will juristisch gegen Y vorgehen.
X könnte aber auch einfach in seiner Wohnung alles wegräumen was Y nicht sehen soll bevor Y zu Besuch kommt (oder noch einfacher: sich nicht mehr von Y besuchen lassen) und das Passwort seines accounts ändern.
Grüße, Susanne
Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Furchtbares Verbrechen...potzikatty hat geschrieben:Unterlagen bei Besuchen
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
potzikatty hat geschrieben:Fiktiver Fall:
X und Y liegen seit langem im Streit,
Y späht X aus, Unterlagen bei Besuchen, Mails- Abfangen, etc.
Im Falle der Fälle wäre Y wahrscheinlich dazu bereit, das illegal
erworbene Material an Behörden weiterzugeben.

wenn X und Y privat miteinander verkehren, gibt es kein Geheimnis, dass Y wahren müsste.Folgende Fragen:
- Was könnte X tun? Klage wegen Geheimnisverrates?
inwiefern? offenbar besucht Y den X mit dessen Wissen und X lässt ihn in die Wohnung?Nachstellung?
kommt drauf an, welche- Was droht Y bei einer Anklage?
sicher. Nicht verwendbar sind Aufzeichnungen, die man heimlich gemacht hat oder Unterlagen, welche sich Staatsorgane ohne Befugnis angeeignet haben. Wenn der private Y dem X Unterlagen stiehlt, die eine Straftat des X nachweisen, so kann sie verwendet werden.- Darf eine Behörde (z.B. Polizei etc.) illegal zugespieltes Material überhaupt verwenden,
grundsätzlich und auch bei einem Prozess?
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
@winterspaziergang:
Danke für Ihre hilfreichen Antworten.
Da die Sache fiktiv und allgemein bleiben soll,
erbitte ich nur noch Infos zu der Höhe der Strafen in diesem Fall:
Mindest- und Maximalstrafen zu:
- Geheimnisverrat
- Nachstellung
- Diebstahl
Falls noch andere "Delikte" möglich sind, bitte um Nennung ...
Danke für Ihre hilfreichen Antworten.
Da die Sache fiktiv und allgemein bleiben soll,
erbitte ich nur noch Infos zu der Höhe der Strafen in diesem Fall:
Mindest- und Maximalstrafen zu:
- Geheimnisverrat
- Nachstellung
- Diebstahl
Falls noch andere "Delikte" möglich sind, bitte um Nennung ...
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Einfach mal selbst schauen, schaffen Sie das? Das Strafgesetzbuch ist nämlich nicht nur Eingeweihten vorbehalten sondern öffentlich.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/
Grüße, Susanne
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
man könnte angesichts der offenen Fragen über § 186 StGB nachdenken.potzikatty hat geschrieben: Falls noch andere "Delikte" möglich sind, bitte um Nennung ...
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
nach Paragraph 202a StGB scheint die Ausspähung jeglicher Daten mit
bis zu drei Jahren bestraft zu werden.
Interessant ist doch, welche Strafe i.d.R. verhängt wird durch den Richter?
bis zu drei Jahren bestraft zu werden.
Interessant ist doch, welche Strafe i.d.R. verhängt wird durch den Richter?
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Siehepotzikatty hat geschrieben:nach Paragraph 202a StGB scheint die Ausspähung jeglicher Daten mit
bis zu drei Jahren bestraft zu werden.
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.
Da kommt es wohl doch sehr darauf an, wie Y die mails "abfängt". Die Unterlagen bei den ominösen Besuchen zählen nicht dazu.
Wenn 202a StGB zutrifftInteressant ist doch, welche Strafe i.d.R. verhängt wird durch den Richter?
bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Geht es hier um die berüchtigten Steuer CD?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Da gibt es kein "i.d.R." sonst würde da nicht stehen "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe".Interessant ist doch, welche Strafe i.d.R. verhängt wird durch den Richter?
Grüße, Susanne
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
@ktown:
nein, außerdem reden wir doch nur über Meinungen und der TE wünscht
Einordnungen der Straßmaße, was geschehen ist.
nein, außerdem reden wir doch nur über Meinungen und der TE wünscht
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Re: langer Streit - Prozess - Ausspähung
Man kann das erwartete Strafmaß nicht einordnen, selbst wenn der TE die Straftaten schildern würde, was noch nicht geschehen ist. Aus dem Geschilderten sind keine Straftaten offensichtlich.
Grüße, Susanne