Hallo an alle,
Ich bin Deutsche, bin seit 2017 in Frankreich wohnhaft und wurde in Deutschland am 16.04.2019 geblitzt.
Alle Unterlagen sind demzufolge an den Halter des Fahrzeugs, meinen Vater, versendet worden und er hat mir nichts gesagt. Das Fahrzeug ist in Deutschland angemeldet und versichert und mein Vater wohnt in Deutschland.
Meine Mutter hat dann diese Woche einen Brief unter meinem Namen im Briefkasten gesehen und geöffnet, aber da sie längere Zeit nicht da war, weiß sie nicht, wann der Brief ankam.
Sie hat mir dann über jenen Brief Bescheid gesagt. Im Brief war geschrieben, dass das die letzte Erinnerung zur Bezahlung ist. Von den anderen Briefen wusste ich aber nichts, da sie anscheinend an meinen Vater geschickt worden waren.
Ich rief dann bei den zentralen Bußgeldbehörden an und die Frau am Telefon erzählte, dass mein Vater in einem Anhörungsvertrag angegeben hat, dass ich die Fahrerin war und hat meine alte deutsche Adresse angegeben (wo meine Mutter noch wohnt).
Sie verstand nicht, warum ich nicht einfach bezahle wenn ich von der Verwarnung weiß, auch wenn ich den Brief weder erhalten oder selber gesehen habe. Sie entschied sich dann, den Brief nochmals an meine französische Adresse zu versenden.
Ich dachte aber, dass man nicht bezahlen muss, wenn die Verwarnung an die falsche Adresse gesendet wird.
Wie ist die Rechtslage?
Danke,
Sophie
Muss ich Verwarnungsgeld bezahlen wenn wohnhaft in Frankreich?
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Re: Muss ich Verwarnungsgeld bezahlen wenn wohnhaft in Frankreich?
Eine Ordnungswidrigkeit verjährt für gewöhnlich nach 3 Monaten, wenn ein Bussgeldbescheid ergangen ist, 6 Monate.
Da hier bereits Schriftwechsel nachgewiesen ist, wird die Verjährung aber immer wieder gehemmt. Das der Vater/Halter hier falsche Angaben gemacht hat, kann man der Behörde nicht anlasten. Wenn überhaupt könnten hier nur Nachteile dem Halter gegenüber resultieren.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Muss ich Verwarnungsgeld bezahlen wenn wohnhaft in Frankreich?
reicht ja vollkommen. 16.4.19 Tattag--->+3 Monate ----> 16.7.19Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.06.19, 10:36Eine Ordnungswidrigkeit verjährt für gewöhnlich nach 3 Monaten
Somit wäre die Verjährung erst am 17.7.19 eingetreten. Da wir heute den 24.6. haben und mir die Mutter nicht den Eindruck macht, dass sie für die Tochter lügen wird, wären dass heiße 3,5 Wochen. Nimmt man noch die 3 Monate von Tastenspitz dazu, dann sollte man wohl dem Rat der Mutter folgen
Oder will man nun für die nächsten Monate in den Untergrund abtauchen?

Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Muss ich Verwarnungsgeld bezahlen wenn wohnhaft in Frankreich?
Ich verstehe das auch nicht.Sie verstand nicht, warum ich nicht einfach bezahle wenn ich von der Verwarnung weiß, auch wenn ich den Brief weder erhalten oder selber gesehen habe.
Muss man auch nicht, allerdings darf man sich dann auch nicht beschweren, wenn man anschließend einen Bußgeldbescheid mit einer Zusatzgebühr von 28.50€ erhält. Daher ist es sinnvoll, bei Kenntnis des Briefes auch dann freiwillig zu bezahlen, wenn dieser an die falsche Anschrift gegangen ist.Ich dachte aber, dass man nicht bezahlen muss, wenn die Verwarnung an die falsche Adresse gesendet wird.
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Re: Muss ich Verwarnungsgeld bezahlen wenn wohnhaft in Frankreich?
Zahlen bringt Frieden....

Ich vermute stark, dass es bereits so etwas ist.
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