Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Moderator: FDR-Team
Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Hallo,
nehmen wir mal an, dass es in einer Straße einen Bolzplatz gibt. Der Bolzplatz wird von der Stadt betrieben. Vor dem Eingang hängt ein Schild: Bolzplatz nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. .... Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.
Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
nehmen wir mal an, dass es in einer Straße einen Bolzplatz gibt. Der Bolzplatz wird von der Stadt betrieben. Vor dem Eingang hängt ein Schild: Bolzplatz nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. .... Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.
Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
ist es auch ein Verstoß nach AGG, wenn Personen unter 18 (bzw. 17) keinen Autoführerschein machen dürfen?
Bei nem Bolzplatz dürfte es durchaus eine sachliche Begründung geben.
Bei nem Bolzplatz dürfte es durchaus eine sachliche Begründung geben.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Demnach? Anscheinend haben Sie weder Art 3 Abs 3 GG, noch das AGG jemals gelesen.myLord hat geschrieben:Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
Grüße, Susanne
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
myLord hat geschrieben: ↑01.07.19, 12:41 Der Bolzplatz wird von der Stadt betrieben. Vor dem Eingang hängt ein Schild: Bolzplatz nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. .... Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.
Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
stimmt.
das diskriminiert ungefähr so stark und ungerecht,wie Kinder,die bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen ( sofern kein Radweg da ist )
Zudem: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird hierdurch verhindert.
Fazit: ein entsprechendes Schreiben mit Klageandrohung an die Stadt dürfte dieser Ungleichbehandlung ein Ende setzen.
a bisserl was geht immer
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Fehlt etwa der Hinweis: "Eltern müssen draußen bleiben!"
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
in dem Beispiel des Eingangsbeitrags wird der Ältere ausgegrenzt, obwohl er bolzen kann. Die Frage wäre also, ob es gegen das AGG verstößt, dass z.B. nur U6-Kinder in die Kita dürfen, um mit der Erzieherin Bilder auszumalen oder den Spielplatz zum Toben zu nutzen.
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Naja, dann könnten sich die Leute, die sich jetzt über den Beitrag lustig gemacht haben, mal rechtlich belegen, wieso hier eine Altersdiskriminierung erlaubt sein sollte.
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Sie sind den Beleg schuldig geblieben, wieso es verboten sein sollte, dass Kinderspielplätze den Kindern vorbehalten sind.
Grüße, Susanne
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Art. 3 Abs 3 GG - wie schon im ersten Posting geschrieben. Es geht übrigens nicht um einen Kinderspielplatz, sondern um einen Bolzplatz. Und es geht nicht darum, dass etwas Kindern vorbehalten ist, sondern dass hier wohl willkürlich gesagt wird "Kinder und Jugendliche" bis 16 Jahre. Ein 17-Jähriger ist IMHO genauso ein Jugendlicher.SusanneBerlin hat geschrieben: ↑02.07.19, 20:42Sie sind den Beleg schuldig geblieben, wieso es verboten sein sollte, dass Kinderspielplätze den Kindern vorbehalten sind.
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Und ich riet Ihnen schon in meinem ersten Beitrag, Art 3 Abs 3 GG mal zu lesen, sonst schnallen Sie es nie welchen Witz Sie hier veranstalten..Art. 3 Abs 3 GG - wie schon im ersten Posting geschrieben.
Grüße, Susanne
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Ok, dann eben nach AGG
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Sie blamieren sich also weiter, Sie haben es nicht anders gewollt. Das AGG haben Sie immer noch nicht gelesen.
Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?
Grüße, Susanne
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
AGG §§ 1, 2SusanneBerlin hat geschrieben: ↑02.07.19, 21:49 Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
Wen wollen Sie eigentlich veräppeln? Sie vera...schen sich selber, nicht?myLord hat geschrieben:AGG §§ 1, 2
Wo ist § 2?
Wo sind die Spielplätze?
Wie dä.... kann man eigentlich sein, nach all den Hinweisen, immer noch auf einen Verstoß gegen das AGG beharren zu wollen?
Grüße, Susanne
Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG
SusanneBerlin hat geschrieben: ↑02.07.19, 21:49
Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?
oder etwa nach dem Gewicht??
Ein Dicker auf der Wippe,und die Kinder auf der anderen Seite kommen NIE mehr nach unten??
a bisserl was geht immer
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