Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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myLord
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Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von myLord »

Hallo,

nehmen wir mal an, dass es in einer Straße einen Bolzplatz gibt. Der Bolzplatz wird von der Stadt betrieben. Vor dem Eingang hängt ein Schild: Bolzplatz nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. .... Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.

Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
hawethie
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von hawethie »

ist es auch ein Verstoß nach AGG, wenn Personen unter 18 (bzw. 17) keinen Autoführerschein machen dürfen?

Bei nem Bolzplatz dürfte es durchaus eine sachliche Begründung geben.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
SusanneBerlin
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von SusanneBerlin »

myLord hat geschrieben:Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
Demnach? Anscheinend haben Sie weder Art 3 Abs 3 GG, noch das AGG jemals gelesen.
Grüße, Susanne
WHKD2000
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von WHKD2000 »

myLord hat geschrieben: 01.07.19, 12:41 Der Bolzplatz wird von der Stadt betrieben. Vor dem Eingang hängt ein Schild: Bolzplatz nur für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre. .... Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld bestraft.

Wie ist diese Einschränkung rechtlich zu deuten? Demnach ist es eine Diskriminierung im Alter, die nach Art. 3 Abs 3 GG und nach dem AGG verboten.
:shock:
stimmt.
das diskriminiert ungefähr so stark und ungerecht,wie Kinder,die bis zum Alter von 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen ( sofern kein Radweg da ist )
Zudem: Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird hierdurch verhindert.

Fazit: ein entsprechendes Schreiben mit Klageandrohung an die Stadt dürfte dieser Ungleichbehandlung ein Ende setzen.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Zafilutsche
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von Zafilutsche »

:ironie: Fehlt etwa der Hinweis: "Eltern müssen draußen bleiben!" :devil:
winterspaziergang

Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von winterspaziergang »

hawethie hat geschrieben: 01.07.19, 14:40 ist es auch ein Verstoß nach AGG, wenn Personen unter 18 (bzw. 17) keinen Autoführerschein machen dürfen?

Bei nem Bolzplatz dürfte es durchaus eine sachliche Begründung geben.
in dem Beispiel des Eingangsbeitrags wird der Ältere ausgegrenzt, obwohl er bolzen kann. Die Frage wäre also, ob es gegen das AGG verstößt, dass z.B. nur U6-Kinder in die Kita dürfen, um mit der Erzieherin Bilder auszumalen oder den Spielplatz zum Toben zu nutzen.
:engel:
myLord
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von myLord »

Naja, dann könnten sich die Leute, die sich jetzt über den Beitrag lustig gemacht haben, mal rechtlich belegen, wieso hier eine Altersdiskriminierung erlaubt sein sollte.
SusanneBerlin
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von SusanneBerlin »

myLord hat geschrieben: 02.07.19, 18:45 Naja, dann könnten sich die Leute, die sich jetzt über den Beitrag lustig gemacht haben, mal rechtlich belegen, wieso hier eine Altersdiskriminierung erlaubt sein sollte.
Sie sind den Beleg schuldig geblieben, wieso es verboten sein sollte, dass Kinderspielplätze den Kindern vorbehalten sind.
Grüße, Susanne
myLord
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von myLord »

SusanneBerlin hat geschrieben: 02.07.19, 20:42
myLord hat geschrieben: 02.07.19, 18:45 Naja, dann könnten sich die Leute, die sich jetzt über den Beitrag lustig gemacht haben, mal rechtlich belegen, wieso hier eine Altersdiskriminierung erlaubt sein sollte.
Sie sind den Beleg schuldig geblieben, wieso es verboten sein sollte, dass Kinderspielplätze den Kindern vorbehalten sind.
Art. 3 Abs 3 GG - wie schon im ersten Posting geschrieben. Es geht übrigens nicht um einen Kinderspielplatz, sondern um einen Bolzplatz. Und es geht nicht darum, dass etwas Kindern vorbehalten ist, sondern dass hier wohl willkürlich gesagt wird "Kinder und Jugendliche" bis 16 Jahre. Ein 17-Jähriger ist IMHO genauso ein Jugendlicher.
SusanneBerlin
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von SusanneBerlin »

Art. 3 Abs 3 GG - wie schon im ersten Posting geschrieben.
Und ich riet Ihnen schon in meinem ersten Beitrag, Art 3 Abs 3 GG mal zu lesen, sonst schnallen Sie es nie welchen Witz Sie hier veranstalten..
Grüße, Susanne
myLord
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von myLord »

Ok, dann eben nach AGG
SusanneBerlin
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von SusanneBerlin »

myLord hat geschrieben: 02.07.19, 21:35 Ok, dann eben nach AGG
Sie blamieren sich also weiter, Sie haben es nicht anders gewollt. Das AGG haben Sie immer noch nicht gelesen.

Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?

:lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen:
Grüße, Susanne
myLord
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von myLord »

SusanneBerlin hat geschrieben: 02.07.19, 21:49 Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?
AGG §§ 1, 2
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
SusanneBerlin
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von SusanneBerlin »

myLord hat geschrieben:AGG §§ 1, 2
Wen wollen Sie eigentlich veräppeln? Sie vera...schen sich selber, nicht?

Wo ist § 2?
Wo sind die Spielplätze?
Wie dä.... kann man eigentlich sein, nach all den Hinweisen, immer noch auf einen Verstoß gegen das AGG beharren zu wollen?
Grüße, Susanne
WHKD2000
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Re: Bolzplatz bis 16 Jahre, OWi, AGG

Beitrag von WHKD2000 »

SusanneBerlin hat geschrieben: 02.07.19, 21:49
Wo steht im AGG, dass Betreiber von Spielplätzen nicht nach dem Alter differenzieren dürfen?

:lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen: :lachen:

:shock: :shock:
oder etwa nach dem Gewicht??
Ein Dicker auf der Wippe,und die Kinder auf der anderen Seite kommen NIE mehr nach unten?? :lachen: :lachen:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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