Strafantrag - Auswirkungen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Starwars2001
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Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von Starwars2001 »

A wird von B in einem Kreisverkehr angefahren. Die Polizei ist Vor-Ort und nimmt den Unfall auf....nach zwei Wochen bekommt A von der Polizei einen Anruf, er möge den Sachverhalt bei einem Vor-Ort Termin bei der Polizei schildern. Soweit so gut.
Nun stellt die Polizei dem A die Frage, ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht. Da A drei Monate Zeit hat, sich zu entscheiden, stellt sich für A die Frage, welche Auswirkungen ein Verzicht auf ein Strafantrag hat?
ExDevil67
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von ExDevil67 »

Das deutsche Strafrecht unterteilt die einzelnen Tatbestände unter anderem in Offizialdelikte und Antragsdelikte.
Bei Offizialdelikten haben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Wahl, wenn sie davon erfahren müssen sie ermitteln.
Anders bei Antragsdelikten, dort muss nur ermittelt werden wenn das Opfer den entsprechenden Strafantrag stellt. Wobei es afaik auch dort Fälle gibt in denen von Amtsseite bei entsprechendem öffentlichem Interesse auch ohne Antrag des Opfers ermittelt wird.
Tastenspitz
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von Tastenspitz »

Starwars2001 hat geschrieben: 28.10.19, 12:00ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht.
Weshalb denn?
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J.A.
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von J.A. »

Tastenspitz hat geschrieben: 28.10.19, 16:59
Starwars2001 hat geschrieben: 28.10.19, 12:00ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht.
Weshalb denn?
Weshalb man ihn fragt? Weil § 229 StGB relatives Antragsdelikt ist.
stellt sich für A die Frage, welche Auswirkungen ein Verzicht auf ein Strafantrag hat?
Zivilrechtlich (Schadenersatz, Schmerzensgeld) keine.

Strafrechtlich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn kein Strafantrag gestellt wird, mangels besonderem öffentlichen Interesse [§ 230 StGB].

Selbst mit Strafantrag wäre das denkbar, denn auch dann kann die StA immer noch das (einfache) öffentliche Interesse aus §§ 376 iVm. 374(1)4 StPO verneinen.
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von Tastenspitz »

J.A. hat geschrieben: 28.10.19, 22:53Weil § 229 StGB relatives Antragsdelikt ist.
Also war es KV. Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.
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J.A.
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von J.A. »

Stimmt. Aber § 229 StGB ist eigentlich das "typische Ding" bei VU mit Verletzten. Daher ging ich jetzt einfach mal davon aus... :D
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von hawethie »

Tastenspitz hat geschrieben: 29.10.19, 06:39 Also war es KV. Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.
naja - wenn jemand "angefahren" wird, dann gehe ich schon davon aus, dass es zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist.... 8)
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was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Tastenspitz
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Re: Strafantrag - Auswirkungen?

Beitrag von Tastenspitz »

hawethie hat geschrieben: 29.10.19, 22:18dass es zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist
Auto gegen Auto ginge auch ohne. Ist aber letztlich egal ob Hämatom oder Schleudertrauma.
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