Strafantrag - Auswirkungen?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 1007
- Registriert: 14.11.05, 18:08
Strafantrag - Auswirkungen?
A wird von B in einem Kreisverkehr angefahren. Die Polizei ist Vor-Ort und nimmt den Unfall auf....nach zwei Wochen bekommt A von der Polizei einen Anruf, er möge den Sachverhalt bei einem Vor-Ort Termin bei der Polizei schildern. Soweit so gut.
Nun stellt die Polizei dem A die Frage, ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht. Da A drei Monate Zeit hat, sich zu entscheiden, stellt sich für A die Frage, welche Auswirkungen ein Verzicht auf ein Strafantrag hat?
Nun stellt die Polizei dem A die Frage, ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht. Da A drei Monate Zeit hat, sich zu entscheiden, stellt sich für A die Frage, welche Auswirkungen ein Verzicht auf ein Strafantrag hat?
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Das deutsche Strafrecht unterteilt die einzelnen Tatbestände unter anderem in Offizialdelikte und Antragsdelikte.
Bei Offizialdelikten haben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Wahl, wenn sie davon erfahren müssen sie ermitteln.
Anders bei Antragsdelikten, dort muss nur ermittelt werden wenn das Opfer den entsprechenden Strafantrag stellt. Wobei es afaik auch dort Fälle gibt in denen von Amtsseite bei entsprechendem öffentlichem Interesse auch ohne Antrag des Opfers ermittelt wird.
Bei Offizialdelikten haben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Wahl, wenn sie davon erfahren müssen sie ermitteln.
Anders bei Antragsdelikten, dort muss nur ermittelt werden wenn das Opfer den entsprechenden Strafantrag stellt. Wobei es afaik auch dort Fälle gibt in denen von Amtsseite bei entsprechendem öffentlichem Interesse auch ohne Antrag des Opfers ermittelt wird.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Weshalb denn?Starwars2001 hat geschrieben: ↑28.10.19, 12:00ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Weshalb man ihn fragt? Weil § 229 StGB relatives Antragsdelikt ist.Tastenspitz hat geschrieben: ↑28.10.19, 16:59Weshalb denn?Starwars2001 hat geschrieben: ↑28.10.19, 12:00ob er einen Strafantrag gegen B stellen möchte oder nicht.
Zivilrechtlich (Schadenersatz, Schmerzensgeld) keine.stellt sich für A die Frage, welche Auswirkungen ein Verzicht auf ein Strafantrag hat?
Strafrechtlich wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn kein Strafantrag gestellt wird, mangels besonderem öffentlichen Interesse [§ 230 StGB].
Selbst mit Strafantrag wäre das denkbar, denn auch dann kann die StA immer noch das (einfache) öffentliche Interesse aus §§ 376 iVm. 374(1)4 StPO verneinen.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Also war es KV. Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Stimmt. Aber § 229 StGB ist eigentlich das "typische Ding" bei VU mit Verletzten. Daher ging ich jetzt einfach mal davon aus...
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
naja - wenn jemand "angefahren" wird, dann gehe ich schon davon aus, dass es zu einem körperlichen Kontakt gekommen ist....Tastenspitz hat geschrieben: ↑29.10.19, 06:39 Also war es KV. Das geht aus dem Beitrag nicht hervor.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24721
- Registriert: 05.07.07, 08:27
- Wohnort: Daheim
Re: Strafantrag - Auswirkungen?
Auto gegen Auto ginge auch ohne. Ist aber letztlich egal ob Hämatom oder Schleudertrauma.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
-
- Letzte Themen