Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

WHKD2000
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von WHKD2000 »

Deputy hat geschrieben: 26.09.20, 12:15
Gaia hat geschrieben: 23.09.20, 18:09
Deputy hat geschrieben: 22.09.20, 21:05Waffenscheine sind für 3 Jahre gültig und können max. 2x um 3 Jahre verlängert werden.
Polizisten benötigen keinen Waffenschein?
Die Frage ist jetzt nicht ernst gemeint, oder?!

Natürlich benötigen Polizisten keinen Waffenschein - genau sowenig wie Soldaten. Das ganze Waffengesetz ist praktisch gesehen auf die Polizei nicht anzuwenden.
sorry to bother you sir;heute ist Samstag, der Wind auffem See war so bei 20-30 knts; Laune entsprechend gut........Sachlich ist Deine Aussage korrekt. :mrgreen:

Es wäre auch unpraktisch, wenn ein Polizist für einen Waffentausch - zB weil seine eigene Waffe repariert werden muss - einen neuen Waffenschein benötigt oder bei der Ausgabe von Poolwaffen bei jedem Beamten für jede Waffe ein eigener Waffenschein ausgestellt werden müsste. Bei den meisten Poolwaffen wäre das rechtlich gar nicht möglich, da sie nicht unter das WaffG, sondern das KrWaffKontrG da ist wohl eine HKXX gemeint.... ; da soll man wohl einen Vorwahlhebel haben?? :shock: :shock: fallen - und in dem gibts keinen Waffenschein.

Darüber hinaus dürfen Polizisten nach Abschluss der Ausbildung (mW mit Ausnahme von Berlin) ihre persönlich zugewiesene Dienstwaffe auch außerhalb des Dienstes führen; zwar mit vom Dienstherrn vorgegebenen Einschränkungen ok, verdeckt; Hüftholster wie bei John Wayne ist da eher ungern gesehen..........etc.,auch wieder rrrrrrrrrrrichtig aber es ist grundsätzlich erlaubt.

Was hindert jemand nach 9 Jahren, den Waffenschein erneut zu beantragen? Wenn ein anerkannter Bedarf vorliegt, bekommt man einen neuen. Ich habe nirgends geschrieben, dass nach 9 Jahre absolut und endgültig Schluss mit dem Waffenschein an sich ist - nur, dass der eine Waffenschein nach max. 9 Jahren endgültig abläuft. Lesen - verstehen.

Ansonsten ist das Gesetz eindeutig: der Waffenschein wird auf max. 3 Jahre erteilt und kann max. 2x um max. 3 Jahre verlängert werden. Die Rechtsgrundlage habe ich genannt, wer lesen kann wird es verstehen. Meine 8 Dioptrienbrille hat mir zumindest das Lesen erleichtert. :mrgreen: Oder bringt eine Quell bitte hier keine Werbung für gesundheitsförderndes Mineralwasser aus Tiefenbohrung :devil: für eine anderweitige Behauptung.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von Niemand2000 »

Gaia hat geschrieben: 23.09.20, 18:09Polizisten benötigen keinen Waffenschein?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... V279831-14
Ghastwriter
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von Ghastwriter »

ktown hat geschrieben: 19.09.20, 10:13 Ich denke wir schweifen mit dem Thema Waffenschein oder nicht, so glaube ich, dann doch zu weit vom eigentlichen Thema ab.
Dieses lautete:
WHKD2000 hat geschrieben: 18.09.20, 12:08 Nun wird wegen Totschlags ermittelt.
"Er durfte die Waffe in Notwehr benutzen".

Das Ganze erscheint mir erklärungsbedürftig.
Wie ist die Rechtslage?
Irgendwie sieht es für mich so aus, als wäre das hier nie wieder aufgegriffen worden :D Jetzt bin ich nicht sicher, ob TE wirklich noch ein Verständnisproblem hat oder dieses für ihn schon geklärt war und er sich vielleicht doch nur noch für die dann entwickelte waffenrechtliche Frage interessiert^^

Jedenfalls, für den Fall, dass Ersteres: "Er durfte die Waffe in Notwehr benutzen" erklärt sich allein dadurch, dass damit wohl nichts weiter gemeint ist, als dass der Totschlag (wie Gaia schon sagt, das geht auch durch Schießen^^) möglicherweise durch Notwehr gerechtfertigt war - der Totschlag als der eine Tatbestand -, und dass sich das aber schlicht nicht auf die andere Frage auswirkt, ob im Vorfeld waffenrechtlich irgendein Verstoß vorliegt - anderer Tatbestand.
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von WHKD2000 »

Ghastwriter hat geschrieben: 26.09.20, 16:46 ............worden :D Jetzt bin ich nicht sicher, ob TE wirklich noch ein Verständnisproblem hat oder dieses für ihn schon geklärt war und er sich vielleicht doch nur noch für die dann entwickelte waffenrechtliche Frage interessiert^^

Jedenfalls, für den Fall, dass Ersteres: "Er durfte die Waffe in Notwehr benutzen" erklärt sich allein dadurch, dass damit wohl nichts weiter gemeint ist, als dass der Totschlag (wie Gaia schon sagt, das geht auch durch Schießen^^) möglicherweise durch Notwehr gerechtfertigt war - der Totschlag als der eine Tatbestand -, und dass sich das aber schlicht nicht auf die andere Frage auswirkt, ob im Vorfeld waffenrechtlich irgendein Verstoß vorliegt - anderer Tatbestand. :shock: :shock: :shock:

joh;hast Du ausführlich zu erklärt.Stimmt so was im Thread steht.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von Deputy »

Niemand2000 hat geschrieben: 26.09.20, 16:09
Gaia hat geschrieben: 23.09.20, 18:09Polizisten benötigen keinen Waffenschein?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... V279831-14
Das ist eine bayrische Spezialität, das gibts im Rest von Deutschland nicht (so hab ich es zumindest im Kopf, absolut sicher bin ich nicht).

@WHKD2000
Damit ist nicht nur "eine von HK" gemeint, die Polizeien haben etliche Waffentypen von HK, die unter das KrWaffKontrG fallen. Von SIG, FN und Haenel ebenso. Und vielleicht sogar noch mehr.
Niemand2000
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von Niemand2000 »

Deputy hat geschrieben: 27.09.20, 08:43Das ist eine bayrische Spezialität
die sich auf https://dejure.org/gesetze/WaffG/55.html#Abs2 bezieht
WHKD2000
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Re: Juwelier schießt in Notwehr / WaffRecht

Beitrag von WHKD2000 »

Deputy hat geschrieben: 27.09.20, 08:43
Niemand2000 hat geschrieben: 26.09.20, 16:09
Gaia hat geschrieben: 23.09.20, 18:09Polizisten benötigen keinen Waffenschein?
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... V279831-14
Das ist eine bayrische Spezialität, das gibts im Rest von Deutschland nicht (so hab ich es zumindest im Kopf, absolut sicher bin ich nicht).

@WHKD2000
Damit ist nicht nur "eine von HK" gemeint, die Polizeien haben etliche Waffentypen von HK, die unter das KrWaffKontrG fallen. Von SIG, FN und Haenel ebenso. Und vielleicht sogar noch mehr.

Haenel ist die Milchschnitte.... Sind die Belgier mit ihrer FN immer noch drin?? :shock:

Soll aber auch mit Sahne, also mit aufgesetztem Zubehör, aussem Werk gehen.Ist ein Gerücht und ich weiß davon nix.

Aber :ironie: (Zitat) "vllt. sogar noch mehr"??? Die Stinger?? Die Milan, die Hot ?? :shock: :shock: :shock: :shock:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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