Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Hobbystrafrechtler
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Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Mir ist eine Merkwürdigkeit im Gesetz aufgefallen und wollte euch fragen, was ihr davon haltet.

Sex mit Jugendlichen ist i.a. ja erlaubt.

Sexting mit Jugendlichen ist jedoch unter bestimmten Umständen strafbar. Folgendes Beispiel dazu:

Der 20-Jährige A ist mit der 16-Jährigen B zusammen. Im Rahmen von Chatnachrichten tauschen sich die beiden einvernehmlich auf pornographische Weise über Sex aus (z.B. machen sie ein Chstrollenspiel oder sowas). Zudem schickt A der B einvernehmlich ein Foto von seinem errigierten Penis.

A hat sich hier nach 184 StGB (Verbreitung pornographischer Schriften) strafbar gemacht. Sex dürfte er aber mit B haben.

Ich finde, dass das irgendwie keinen Sinn ergibt^^ Deshalb wollte ich mal fragen, wie ihr das seht und wie ihr eure Auffassung begründet :)
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Hat keiner Lust, darauf einzugehen? Ich wäre durchaus gespannt auf eure Auffassung zu dem Thema :)
Evariste
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Evariste »

Mir fällt dazu ein, dass Pornografie bis 1975 bei uns generell verboten war. Auch heute noch gibt es ein generelles Verbot von Pornografie in vielen Ländern der Erde. Und in Deutschland... fragen Sie mal die deutsche katholische Bischofskonferenz oder auch Alice Schwarzer, was sie von Pornografie halten. :)

Dennoch hatten und haben Menschen in allen Ländern und zu allen Zeiten Sex miteinander. (Und auch die Bischofskonferenz und Alice Schwarzer haben keine Einwände dagegen. :) )

Es ist einfach ein Unterschied, ob Menschen privat Sex miteinander haben oder ob sie Bildaufzeichnungen sexuellen Inhalts produzieren und verschicken. Natürlich kann man der Meinung sein, dass beides grenzenlos oder zumindest in weniger engen Grenzen erlaubt sein sollte. Der Gesetzgeber hat das halt nicht so gesehen.
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Evariste hat geschrieben: 09.01.21, 11:09 Mir fällt dazu ein, dass Pornografie bis 1975 bei uns generell verboten war. Auch heute noch gibt es ein generelles Verbot von Pornografie in vielen Ländern der Erde. Und in Deutschland... fragen Sie mal die deutsche katholische Bischofskonferenz oder auch Alice Schwarzer, was sie von Pornografie halten. :)

Dennoch hatten und haben Menschen in allen Ländern und zu allen Zeiten Sex miteinander. (Und auch die Bischofskonferenz und Alice Schwarzer haben keine Einwände dagegen. :) )

Es ist einfach ein Unterschied, ob Menschen privat Sex miteinander haben oder ob sie Bildaufzeichnungen sexuellen Inhalts produzieren und verschicken. Natürlich kann man der Meinung sein, dass beides grenzenlos oder zumindest in weniger engen Grenzen erlaubt sein sollte. Der Gesetzgeber hat das halt nicht so gesehen.
Ja, das stimmt. An und für sich kann ich es auch nachvollziehen, dass der Gesetzgeber Pornos für Jugendliche verbiet. Es gibt ja viele Argumente, die da ins Feld geführt werden: Pornos zeigen ein falsches Frauenbild; Pornos sind unrealistisch und würden Jugendliche glauben lassen, dass so echter Sex aussieht; Pornos machen Jugendlichen Druck, was Sex angeht usw.

Diese Argumente lassen sich auch nicht komplett von der Hand weisen. Besser wäre es aber wohl, wenn man da mehr auf Aufklärung und Medienkompetenz setzen würde, zumal eh jeder Jugendliche an Pornos rankommt, ich hab meinen ersten mit 12 gesehen. Das prohibitive Vorgehen des Gesetzgebers ist nicht mehr zeitgemäß. Vor bestimmten Pornos sollte der Gesetzgeber Jugendliche aber schon schützen, z.B. vor solchen, die Straftaten zeigen oder die Menschenwürde verletzen.

Jetzt aber nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Ich denke halt, dass es beim Sexting unter/mit Jugendlichen nochmal anders aussieht, hier sehe ich jetzt eigentlich keine strafrechtlich relevante Gefahr für Jugendliche. Wenn A der B einvernehmlich ein Foto seines Penis schickt, fällt es mir schwer zu glauben, dass das der B schadet. Die üblichen Argumente, warum Pornos schädlich sind, greifen hier mE auch gar nicht. Letztlich werden solche Fälle wohl kaum bis gar nicht angezeigt, weshalb ein großes praktisches Problem wohl nicht besteht. Aber wenn es doch mal rauskommt, richtet ein Gerichtsverfahren da eher mehr Schaden an als es nutzt. Ich mein, da muss die 16-Jährige dann womöglich gegen ihren Freund aussagen, der als Täter dargestellt wird und sie soll sein Opfer sein. Das wäre für die Beziehung der beiden potenziell eine nicht unerhebliche Belastung und einfach unnötig.

So, jetzt hab ich nochmal ausführlich meine Meinung erklärt xD Wenn du oder andere mir nicht zustimmen, ist das nicht schlimm, aber ich wollte das Thema damit noch ein bisschen genauer beleuchten.
Celestro
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Celestro »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 09.01.21, 19:16 Ich mein, da muss die 16-Jährige dann womöglich gegen ihren Freund aussagen, der als Täter dargestellt wird und sie soll sein Opfer sein. Das wäre für die Beziehung der beiden potenziell eine nicht unerhebliche Belastung und einfach unnötig.
Wenn der Freund sich über die Rechtslage kundig macht, wird er sich zurückhalten und es kein Verfahren geben. Problem gelöst. :roll:
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Celestro hat geschrieben: 09.01.21, 20:17
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 09.01.21, 19:16 Ich mein, da muss die 16-Jährige dann womöglich gegen ihren Freund aussagen, der als Täter dargestellt wird und sie soll sein Opfer sein. Das wäre für die Beziehung der beiden potenziell eine nicht unerhebliche Belastung und einfach unnötig.
Wenn der Freund sich über die Rechtslage kundig macht, wird er sich zurückhalten und es kein Verfahren geben. Problem gelöst. :roll:
Naja, schon. Wobei es für einen nicht rechtskundigen Menschen auch nicht unbedigt naheliegend ist, dass das verboten sein könnte, wenn Sex ja ab 14 erlaubt ist.

Aber darauf kommt es ja auch nicht an. Immerhin ist die Tatsache, dass A sich über die Rechtlage informieren sollte, kein inhaltlicher Grund dafür, dass er bestraft wird für sein Verhalten und dass eine Bestrafung letztlich eher Probleme schafft als welche löst...
Evariste
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Evariste »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 09.01.21, 22:02 Naja, schon. Wobei es für einen nicht rechtskundigen Menschen auch nicht unbedigt naheliegend ist, dass das verboten sein könnte, wenn Sex ja ab 14 erlaubt ist.
Nur wenn man Sex und Pornografie nicht außereinander halten kann. :roll:
Immerhin ist die Tatsache, dass A sich über die Rechtlage informieren sollte, kein inhaltlicher Grund dafür, dass er bestraft wird für sein Verhalten
Doch, ist es. Wird oft auch formuliert als "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Wäre es anders, dann könnten sich sehr viele Straftäter damit herausreden: "Oh, das war mir nicht bewußt".

§ 17 Satz 1 StGB:
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Laut Tatbestand ist der Absender A 20 Jahre alt. Von jemandem, der Auto fahren und wählen darf, kann man auch erwarten, dass er sich über die Rechtslage informiert.
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Evariste hat geschrieben: 10.01.21, 10:28
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 09.01.21, 22:02 Naja, schon. Wobei es für einen nicht rechtskundigen Menschen auch nicht unbedigt naheliegend ist, dass das verboten sein könnte, wenn Sex ja ab 14 erlaubt ist.
Nur wenn man Sex und Pornografie nicht außereinander halten kann. :roll:
Immerhin ist die Tatsache, dass A sich über die Rechtlage informieren sollte, kein inhaltlicher Grund dafür, dass er bestraft wird für sein Verhalten
Doch, ist es. Wird oft auch formuliert als "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe". Wäre es anders, dann könnten sich sehr viele Straftäter damit herausreden: "Oh, das war mir nicht bewußt".

§ 17 Satz 1 StGB:
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Laut Tatbestand ist der Absender A 20 Jahre alt. Von jemandem, der Auto fahren und wählen darf, kann man auch erwarten, dass er sich über die Rechtslage informiert.
Du hast Recht, ich hab mich nämlich missverständlich ausgedrückt:

Ich meinte mit dem inhaltlichen Grund nämlich nicht das, was du meintest, sondern mir geht es darum, wieso der Gesetzgeber solche Verhaltensweisen sozialethisch missbilligt. Das ist ja ne Voraussetzung für ne Straftat. Das BverfG verlangt sogar, dass Straftaten nur solche Handlungen sein können, welche "besonders sozialschädlich sind, für das gesellschaftliche Zusammenleben unerträglich sind und deren Verhinderung deshalb besonders dringlich ist." Und mich interessiert halt einfach, wie der Gesetzgeber das z.B. in meinem konkreten Beispielfall begründen würde. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sex ja erlaubt wäre. Gerne kann auch jemand von euch eine solche Begründung liefern, der Gesetzgeber höchstpersönlich wird mir ja kaum antworten^^ Der Ansatzpunkt einer solchen Begründung muss ja auf jeden Fall sein, dass die B irgendwie gefährdet wird durch die Handlung des A.

Besonders seltsam find ich die Strafbarkeit in Fällen, bei denen das Sexting per Liveübertragung stattfindet. A darf völlig legal vor der B mastubieren. Mastubiert er aber per Slype vor ihr, so macht er sich ggf. nach 184 Abs. 1 Nr. 1 strafbar. Ich verdteh das halt nicht, mich würden aber die Argumente der Befürworter der Strafbarkeit intetessieren.
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Evariste »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 12:01 Und mich interessiert halt einfach, wie der Gesetzgeber das z.B. in meinem konkreten Beispielfall begründen würde.
Der Gesetzgeber muss das nicht für jeden Einzelfall begründen. Zu vielen Strafvorschriften lassen sich Szenarien konstruieren, die "nicht so schlimm" sind. Dennoch kann die Strafvorschrift sinnvoll sein. Die speziellen Szenarien sind dann halt minderschwere Fälle, eventuell wird das Verfahren sogar wegen geringer Schuld eingestellt.

Konkret zum Sachverhalt stellen sich mir einige Fragen:
Der 20-Jährige A ist mit der 16-Jährigen B zusammen. Im Rahmen von Chatnachrichten tauschen sich die beiden einvernehmlich auf pornographische Weise über Sex aus (z.B. machen sie ein Chstrollenspiel oder sowas). Zudem schickt A der B einvernehmlich ein Foto von seinem errigierten Penis.
- Ist B sich des Risikos bewusst, das darin besteht, dass sie einer anderen Person Chatnachrichten mit eindeutigen Inhalten schickt, die dieser dann ohne ihr Wissen und gegen ihren WIllen weiterverwenden könnte?
- Kann eine Minderjährige überhaupt wirksam in so etwas einwilligen? Müsste hier nicht der Erziehungsberechtigte zustimmen?
- Sollte ein verantwortungsbewusster Volljähriger nicht von sich aus darauf verzichten, seine minderjährige Freundin in so eine Lage zu bringen?
- Wie geht das, jemandem "einvernehmlich" etwas zu schicken? Hat der Freund vorher gefragt, ob sie damit einverstanden ist? Wie hat er das getan? So, dass sie auch "Nein" hätte sagen können?
Hobbystrafrechtler
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Evariste hat geschrieben: 10.01.21, 14:05
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 12:01 Und mich interessiert halt einfach, wie der Gesetzgeber das z.B. in meinem konkreten Beispielfall begründen würde.
Der Gesetzgeber muss das nicht für jeden Einzelfall begründen. Zu vielen Strafvorschriften lassen sich Szenarien konstruieren, die "nicht so schlimm" sind. Dennoch kann die Strafvorschrift sinnvoll sein. Die speziellen Szenarien sind dann halt minderschwere Fälle, eventuell wird das Verfahren sogar wegen geringer Schuld eingestellt.

Konkret zum Sachverhalt stellen sich mir einige Fragen:
Der 20-Jährige A ist mit der 16-Jährigen B zusammen. Im Rahmen von Chatnachrichten tauschen sich die beiden einvernehmlich auf pornographische Weise über Sex aus (z.B. machen sie ein Chstrollenspiel oder sowas). Zudem schickt A der B einvernehmlich ein Foto von seinem errigierten Penis.
- Ist B sich des Risikos bewusst, das darin besteht, dass sie einer anderen Person Chatnachrichten mit eindeutigen Inhalten schickt, die dieser dann ohne ihr Wissen und gegen ihren WIllen weiterverwenden könnte?
- Kann eine Minderjährige überhaupt wirksam in so etwas einwilligen? Müsste hier nicht der Erziehungsberechtigte zustimmen?
- Sollte ein verantwortungsbewusster Volljähriger nicht von sich aus darauf verzichten, seine minderjährige Freundin in so eine Lage zu bringen?
- Wie geht das, jemandem "einvernehmlich" etwas zu schicken? Hat der Freund vorher gefragt, ob sie damit einverstanden ist? Wie hat er das getan? So, dass sie auch "Nein" hätte sagen können?
Naja, es muss halt zumindest sichergestellt werden, dass es ne angemessene (was auch keine bedeuten kann) Sanktion gibt. Dass man das Verfahren einstellen kann, ist für mich kein wirkliches Argument, aber da wir darüber eh schon mal diskutiert haben, brauchen wir das ja nicht wiederholen xD


Zum konkreten Fall:
- Das auch B dem A was schickt hat ja mit der Strafbarkeit von A, weil er ihr was schickt, erstmal gar nichts zu tun. A macht sich ja auch dann strafbar, wenn sie ihm nix zurückschickt. Zudem dürfte A sogar z.B. Pornos von B besitzen, wenn diese einwilligt.
- Wieso sollte der Erziehubgsberechtigte da zustimmen? Zum Sex muss er auch nicht zustimmen, zumindest liegt keine Straftat vor, wenn der Erziehungsberechtigte nicht zustimmt.
- In welche Lage meinst du denn?
- A hat B vorher gefragt, sie hat ausdrücklich zugestimmt und hätte nein sagen können.
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Celestro »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 Zudem dürfte A sogar z.B. Pornos von B besitzen, wenn diese einwilligt.
Ist das so?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Ich würde sagen Abs. 1 Nummer 4 (bezieht).
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Celestro hat geschrieben: 11.01.21, 00:49
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 Zudem dürfte A sogar z.B. Pornos von B besitzen, wenn diese einwilligt.
Ist das so?

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

Ich würde sagen Abs. 1 Nummer 4 (bezieht).
Ich denke schon, ja. Ich würde 184c Abs. 4 hier ANALOG anwenden und deshalb eine Straftat verneinen. Dem Wortlaut noch bezieht sich Abs. 4 ja nur auf die gemeinsame Herstellung, aber dem Sinn der Vorschrift nach sollte man sie auch auf Sexting anwenden.

Die Literatur sieht das jedenfalls so. Der BGH hat das Thema mal angeschnitten, es war aber nicht entscheidungserheblich, weshalb er keine Entscheidung dazu gerroffen hat. Andere Gerichtsentscheidungen kenne ich nicht.

Wobei Fälle von einvernehmlichen(!) Sexting zwischen und mit Jugendlichen(zu Recht) wohl nur äußerst selten vor den Hammer kommen, weil es halt keiner anzeigt. Anders sieht es bei Sexting mit Kindern aus, das ist nicht so geil(vorsichtig ausgedrückt), vor allem wenn der Täter erwachsen ist...
Evariste
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Evariste »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 - Das auch B dem A was schickt hat ja mit der Strafbarkeit von A, weil er ihr was schickt, erstmal gar nichts zu tun.
Das ist richtig. Ich wollte nur den Blick darauf lenken, dass das Szenario keineswegs so harmlos ist, wie Sie zu denken scheinen.
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 - Wieso sollte der Erziehubgsberechtigte da zustimmen? Zum Sex muss er auch nicht zustimmen, zumindest liegt keine Straftat vor, wenn der Erziehungsberechtigte nicht zustimmt.
Ich will Ihnen nicht zu nahetreten, aber dieses Argument "Sex mit einer 16-jährigen ist erlaubt, also warum ist dann X nicht erlaubt", ist so offensichtlich Unsinn...
Eine 16-jährige darf eine ganze Menge nicht, ohne dass ihr Erziehungsberechtigter zustimmt. Sie kann insbesondere (bis auf wenige Ausnahmen) keine Verträge abschließen und keine Einwilligungen erteilen ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Und genau um letzteres geht es hier doch.
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Hobbystrafrechtler »

Evariste hat geschrieben: 12.01.21, 10:40
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 - Das auch B dem A was schickt hat ja mit der Strafbarkeit von A, weil er ihr was schickt, erstmal gar nichts zu tun.
Das ist richtig. Ich wollte nur den Blick darauf lenken, dass das Szenario keineswegs so harmlos ist, wie Sie zu denken scheinen.
Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 10.01.21, 16:39 - Wieso sollte der Erziehubgsberechtigte da zustimmen? Zum Sex muss er auch nicht zustimmen, zumindest liegt keine Straftat vor, wenn der Erziehungsberechtigte nicht zustimmt.
Ich will Ihnen nicht zu nahetreten, aber dieses Argument "Sex mit einer 16-jährigen ist erlaubt, also warum ist dann X nicht erlaubt", ist so offensichtlich Unsinn...
Eine 16-jährige darf eine ganze Menge nicht, ohne dass ihr Erziehungsberechtigter zustimmt. Sie kann insbesondere (bis auf wenige Ausnahmen) keine Verträge abschließen und keine Einwilligungen erteilen ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Und genau um letzteres geht es hier doch.
Ich hab ja nie behauptet, dass das Szenario harmlos ist. Mir geht es nur um die Frage, warum der Gesetzgeber das Verhalten von A für strafwürdig hält.

X ist hier ja nicht irgendwas, sondern etwas, dass konkret mit Sex zu tun hat. Insbesondere hast du selber ja auch noch kein Argument dafür geliefert, wieso das Verhalten von A der B schadet und wieso der B Sex aber nicht schaden soll. Ich finde die Frage schon naheliegend.

Na klar darf eine 16-Jährige Einwilligungen erteilen^^ Z.B. die Einwilligung zum Sex mit A ^^ Klar kann der Erziehungsberechtigte sagen, dass er nicht will, das A Sex mit der B hat. Strafbar wird das Verhalten des A dadurch aber nicht und durchsetzen können die Eltern ihren Willen auch nicht unbedingt, insbesondere auch nicht gerichtlich. Ich weiß nicht, was du da immer hast mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, das Thema hatten wir doch auch schon mal xD Und wir haben damals beide festgestellt, dass die Frage, ob die Eltern einwilligen, nicht relevant ist für ne Strafbarkeit. Deshalb kann die Tatsache, dass die Eltern von B dem A keine Einwilligung geben, dass er B solche Sachen schickt, kein Grund für ne Strafbarkeit sein. Und falls doch, dann müsstest du das genauer erklären.
Evariste
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Re: Wieso ist Sex mit Jugendlichen erlaubt, aber Sexting mit Jugendlichen verboten?

Beitrag von Evariste »

Hobbystrafrechtler hat geschrieben: 12.01.21, 12:02 X ist hier ja nicht irgendwas, sondern etwas, dass konkret mit Sex zu tun hat.
Das ist sehr sehr vages und damit nutzloses Argument.

Erstens hat Pornografie nur im weiteren SInne "mit Sex zu tun". Zweitens sind auch andere Dinge, die ganz konkret "mit Sex zu tun" haben, strafbar. Z. B. nehmen wir an, A würde B Geld dafür anbieten, dass sie mit ihm schläft, dann wäre das bereits dann strafbar, wenn B ablehnt (§ 180 Ab. 2 und Abs. 4 StGB).
Insbesondere hast du selber ja auch noch kein Argument dafür geliefert, wieso das Verhalten von A der B schadet
Habe ich doch schon beantwortet: es ist egal. Es handelt sich hier um eine Vorschrift zum Schutz von Jugendlichen vor bestimmten Gefahren. Dass Pornografie für Jugendliche potentiell schädlich ist, ist vielleicht nicht Ihre Meinung, der Gesetzgeber sieht das aber so. Das muss aber nicht für alle Betroffenen gelten, um das Gesetz zu rechtfertigen, es reicht, dass die Gefahr eines Schadens besteht. Das geschützte Rechtsgut ist eben so hoch angesiedelt, dass man in Kauf nimmt, dass auch Handlungen verboten sind, die niemandem schaden(wobei das immer schwer zu sagen ist).
wieso der B Sex aber nicht schaden soll.
Auch das ist egal. Es gibt kein Prinzip, wonach der Gesetzgeber bestimmte Handlungen an Minderjährigen nur dann mit Strafe bedrohen darf, wenn er auch andere Handlungen bestraft.
Und wir haben damals beide festgestellt, dass die Frage, ob die Eltern einwilligen, nicht relevant ist für ne Strafbarkeit. Deshalb kann die Tatsache, dass die Eltern von B dem A keine Einwilligung geben, dass er B solche Sachen schickt, kein Grund für ne Strafbarkeit sein. Und falls doch, dann müsstest du das genauer erklären.
Es ging mir konkret um die datenschutzrechtliche Einwilligung. Ohne Einwilligung darf A nichts von B speichern.
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