Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Moderator: FDR-Team
Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Hallo Leute,
da ich leider nicht weiß, ob hier das richtige Unterforum ist - hoffe ich kann ein Moderator es verschieben, falls es falsch ist.
Zur Sache:
Ich habe Ende 2016 einen großen Fehler begangen (steht auch in meinem Profil und Thread) das ich damals ein Bachelor Zeugnis gefälscht habe und wurde damals zu 90 Tagessätzen verurteilt - Geldstrafe.
Nun habe ich mich bei einer Behörde beworben. Habe auch alles bestanden (mit meinem richtigen Zeugnis natürlich...) und ich musste Unterlagen einsenden: Geburtsurkunde, ärztliches Attest, verschiedene Infos eintragen und das Führungszeugnis.
Nun habe ich natürlich Angst, dass ich nicht angenommen werde, weil ich im Ende 2016 verurteilt worden bin.
Ich lese überall, dass dies nicht im Führungszeugnis drin steht.
Allerdings weiß ich nicht, wie es im Fall einer Behörde ist, weil dort wohl mehr Daten gesandt werden und wohl auch Sachen aufgelistet werden, die auch unter 90 Tagen drinne stehen sollen.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen und vllt. verlinken, damit ich es auch wirklich kapiere, dass ich Glück im Unglück habe oder leider Pech und die Stelle mir nicht angeboten wird, wegen dem Jugendfehler damals?
Danke.
da ich leider nicht weiß, ob hier das richtige Unterforum ist - hoffe ich kann ein Moderator es verschieben, falls es falsch ist.
Zur Sache:
Ich habe Ende 2016 einen großen Fehler begangen (steht auch in meinem Profil und Thread) das ich damals ein Bachelor Zeugnis gefälscht habe und wurde damals zu 90 Tagessätzen verurteilt - Geldstrafe.
Nun habe ich mich bei einer Behörde beworben. Habe auch alles bestanden (mit meinem richtigen Zeugnis natürlich...) und ich musste Unterlagen einsenden: Geburtsurkunde, ärztliches Attest, verschiedene Infos eintragen und das Führungszeugnis.
Nun habe ich natürlich Angst, dass ich nicht angenommen werde, weil ich im Ende 2016 verurteilt worden bin.
Ich lese überall, dass dies nicht im Führungszeugnis drin steht.
Allerdings weiß ich nicht, wie es im Fall einer Behörde ist, weil dort wohl mehr Daten gesandt werden und wohl auch Sachen aufgelistet werden, die auch unter 90 Tagen drinne stehen sollen.
Könnt ihr mir hier weiterhelfen und vllt. verlinken, damit ich es auch wirklich kapiere, dass ich Glück im Unglück habe oder leider Pech und die Stelle mir nicht angeboten wird, wegen dem Jugendfehler damals?
Danke.
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Sie schreiben:
und dann:
Wie passt das zusammen? Wenn Sie das Führungszeugnis zu der Behörde geschickt haben, müssten Sie doch wissen, was da drin steht. Oder nicht?
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Für die Einstellung bei meinem Dienstherren musste ich das Führungszeugnis auf dem Bürgeramt beantragen und es wurde von dort direkt an meine AöR versandt. Ich selber weiss nicht was darin steht. Ich vermure das es hier so ähnlich abgelaufen ist.
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Dann wäre das ggf. nur falsch ausgedrückt worden. Das kann natürlich sein. Danke!
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Richtig, zumal eine Geldstrafe eher nach Erwachsenenstrafrecht und nicht nach Jugendstrafrecht klingt. Da sollte man gegenüber einem potenziellen Arbeitgeber eher nicht von Jugendsünde sprechen.
Webelch ist da schon auf dem richtigen Weg. Im öffentlichen Dienst wird eine spezielle Belegart vom Führungszeugnis benötigt und die geht, wenn man das nicht anders beantragt, direkt an die anfordernde Stelle.
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
es kommt doch sicher auch etwas darauf an, als was man sich beworben hat.
Ein "Pförtner" stellt halt andere Anforderungen, als ein "Dezernent".
Ein "Pförtner" stellt halt andere Anforderungen, als ein "Dezernent".
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
was willst denn du.
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Mal nach behördliches Führungszeugnis googeln.
Soweit ich das verstanden habe (kann mich aber auch irren) wird eine Strafe bis 90 Tagessätze nicht eingetragen.
Soweit ich das verstanden habe (kann mich aber auch irren) wird eine Strafe bis 90 Tagessätze nicht eingetragen.
Re: Einstellung wegen Eintrag (vielleicht) im Führungszeugnis in Gefahr? -Behörde-
Das ist zutreffend.Ich lese überall, dass dies nicht im Führungszeugnis drin steht.
Da stand es auch nicht drin. Und selbst wenn es so gewesen wäre (was aber definitiv nicht der Fall ist, wenn das die einzige Verurteilung war) wäre es schon wieder raus. Frist: 3 Jahre.Allerdings weiß ich nicht, wie es im Fall einer Behörde ist, weil dort wohl mehr Daten gesandt werden und wohl auch Sachen aufgelistet werden, die auch unter 90 Tagen drinne stehen sollen.
Nur im Zentralregister steht es noch. Bis Ende 2021
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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