Muss man Vorladung folgen?
Moderator: FDR-Team
Re: Muss man Vorladung folgen?
Wobei das so üblich ist, dass es auf den entsprechenden Formularen schon Vordrucke für ein kommentarloses Nichterscheinen gibt. Aber es ist schon richtig: ein bisschen Höflichkeit schadet nicht, und der Polizist macht seinen Job und ist nicht explizit darauf aus, einem ans Bein zu pinkeln ...
Was jetzt untergegangen ist: handelt es sich um eine Vorladung zur Vernehmung oder ED-Behandlung? Bei zweiterer muss man grundsätzlich erscheinen und sie kann auch mit Zwang durchgesetzt werden.
Was jetzt untergegangen ist: handelt es sich um eine Vorladung zur Vernehmung oder ED-Behandlung? Bei zweiterer muss man grundsätzlich erscheinen und sie kann auch mit Zwang durchgesetzt werden.
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 139
- Registriert: 04.07.16, 10:44
Re: Muss man Vorladung folgen?
Vorladung zur Vernehmung.
Von ED-Behandlung steht da nichts. Was ist das?
Von ED-Behandlung steht da nichts. Was ist das?
Re: Muss man Vorladung folgen?
Erkennungsdienstliche Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke ...)
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: Muss man Vorladung folgen?
§ 163a Abs. 3, Satz 1 StPO
Richtig, daher liegt die Zahl der StA-Ladungen an Beschuldigte, die bereits ggü. der Polizei kundgetan haben, nichts sagen zu wollen (und sei es nur konkludent durch Fernbleiben) im untersten einstelligen %-Bereich, wenn nicht sogar im 0,X-Bereich.Wobei die wenig bringen dürfte, da ich als Beschuldigter ein eigener Sache ja nix sagen muss.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 139
- Registriert: 04.07.16, 10:44
Re: Muss man Vorladung folgen?
Soooo ... wenn man sich entschieden hat, der Vorladung Folge zu leisten, weil man ja nun eine erwachsene Frau ist, um sich vor Ort dann alles anzuhören, um dann sich aber nicht mündlich zu äußern, sondern eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, aus der hervorgeht, dass man sozusagen nicht schuldig ist, dass evtl. aufgrund der Vorwürfe vielleicht gar nicht die Straftatbestände von xyz erfüllt sind.
Gibts da vielleicht ein "wasserdichtes" Musterschreiben?
Gibts da vielleicht ein "wasserdichtes" Musterschreiben?
Re: Muss man Vorladung folgen?
Ja.carriegross hat geschrieben: ↑05.02.21, 09:24 Gibts da vielleicht ein "wasserdichtes" Musterschreiben?
Nennt sich Anwalt
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Muss man Vorladung folgen?
Wie soll es denn ein Musterschreiben für den speziellen Fall X geben?carriegross hat geschrieben: ↑05.02.21, 09:24 Gibts da vielleicht ein "wasserdichtes" Musterschreiben?
Hier geht es nicht um die Kündigung einer Mitgliedschaft, sondern eben um einen Einzelfall.
Wenn es offensichtlich ist - zB bei einem Alibi - kann man das selber machen. Ansonsten siehe ktown.
Und der Sachverhalt entwickelt sich von "...der Straftatbestand aber gar nicht erfüllt ist?" zu "...dass evtl. aufgrund der Vorwürfe vielleicht gar nicht die Straftatbestände von xyz erfüllt sind.". Also eher nach ist schon möglich, dass an den Vorwürfen was dran ist.
Dann kann man schweigen, sich äußern, sich einen Rechtsanwalt nehmen und Beweisanträge zur Entlastung stellen. Was davon muss man schon selbst entscheiden
Re: Muss man Vorladung folgen?
Nein, natürlich nicht. Für individuelle Stellungnahmen kann es logischerweise kein Musterschreiben geben, schon gar kein "wasserdichtes" (was damit auch immer gemeint sein soll).carriegross hat geschrieben: ↑05.02.21, 09:24
Gibts da vielleicht ein "wasserdichtes" Musterschreiben?
Wenn man lediglich mitteilen will, dass der Vorwurf -selbst wenn er zuträfe- den Tatbestand nicht erfüllt, schreibt man das einfach so.
Allerdings werden die Verfolgungsbehörden das in der Sache anders sehen, denn ohne Anfangsverdacht einer Straftat wäre gar kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Dem Anzeigevorbringen nach wird also sehr wohl ein Tatbestand erfüllt sein.
Ein Schreiben mit dem alleinigen sinngemäßen Inhalt: "Ja das war so, wie geschildert, das ist aber gar nicht strafbar" ... dürfte daher komplett sinnbefreit sein.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
-
- Letzte Themen