Muss man Vorladung folgen?
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Muss man Vorladung folgen?
Guten Morgen,
wenn man von der Polizei als Beschuldigte wegen einer angeblichen Straftat im Ermittlungsverfahren vorgeladen wird, muss man dieser Folge leisten oder hat man das Recht, diesen Termin einfach, ohne sich zu melden, verstreichen zu lassen?
Welche Rechte als Beschuldigte hat man?
Wann macht eine Aussage Sinn und wann nicht, wenn gar keine Straftat vorliegt, die dem Grunde nach der Anzeige zwar vorliegt, der Straftatbestand aber gar nicht erfüllt ist?
Dankeschön.
LG
wenn man von der Polizei als Beschuldigte wegen einer angeblichen Straftat im Ermittlungsverfahren vorgeladen wird, muss man dieser Folge leisten oder hat man das Recht, diesen Termin einfach, ohne sich zu melden, verstreichen zu lassen?
Welche Rechte als Beschuldigte hat man?
Wann macht eine Aussage Sinn und wann nicht, wenn gar keine Straftat vorliegt, die dem Grunde nach der Anzeige zwar vorliegt, der Straftatbestand aber gar nicht erfüllt ist?
Dankeschön.
LG
Re: Muss man Vorladung folgen?
Das ist Ihre Sichtweise auf das was Sie anhand der Vorladung wissen. Es gibt aber offenbar noch eine andere Sicht deren Schilderung den Beamten so plausibel erschien das man sich entschieden hat Sie als Beschuldigte(n) vorzuladen.carriegross hat geschrieben: ↑03.02.21, 05:41 wenn gar keine Straftat vorliegt, die dem Grunde nach der Anzeige zwar vorliegt, der Straftatbestand aber gar nicht erfüllt ist?
Die Frage wird man per Ferndiagnose nicht beantworten können. Das sollte man mit einem Fachmann, aka Anwalt (mit Schwerpunkt Strafrecht), klären nach dem er die Akte gelesen hat. Ja es gibt Fälle in denen man auch ohne Anwalt direkt gefahrlos aussagen kann. Man wäre aber auch nicht der/die Erste der/die unfreiwillig ein Geständnis ablegt.
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Re: Muss man Vorladung folgen?
Aber eine Rechtsgrundlage, aus der hervorgeht, dass man dieser Vorladung folgen muss, gibt es nicht?
Hat man das Recht, anstatt der Vorladung zu folgen, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben?
Hat man das Recht, anstatt der Vorladung zu folgen, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben?
Re: Muss man Vorladung folgen?
Ja darf man. Man muss nur die Reaktion aushalten können.carriegross hat geschrieben: ↑03.02.21, 05:41 wenn man von der Polizei als Beschuldigte wegen einer angeblichen Straftat im Ermittlungsverfahren vorgeladen wird, muss man dieser Folge leisten oder hat man das Recht, diesen Termin einfach, ohne sich zu melden, verstreichen zu lassen?
Ansonsten hier mal was zum lesen (die Suche hierfür dauerte übrigens 5 Sekunden).
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Muss man Vorladung folgen?
man muss nur einer Vorladung der StA folgen - oder, wenn die Polizei auf Anordnung der StA vorlädt.
Was will man denn schriftlich äußern, wenn man die Fragen nicht kennt?
Was will man denn schriftlich äußern, wenn man die Fragen nicht kennt?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Muss man Vorladung folgen?
Falls Sie dabei auf §163 StPO abzielen. In Absatz 3 ist explizit von Zeugen die Rede, hier soll aber ein Beschuldigter befragt werden. Da muss ich aber passen ob es für den an anderer Stelle eine ähnliche Regelung gibt. Wobei die wenig bringen dürfte, da ich als Beschuldigter ein eigener Sache ja nix sagen muss.
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Re: Muss man Vorladung folgen?
Hat man als Beschuldigte/Privatperson Recht auf Akteneinsicht?
Re: Muss man Vorladung folgen?
siehe https://dejure.org/gesetze/StPO/147.htmlcarriegross hat geschrieben: ↑03.02.21, 10:43 Hat man als Beschuldigte/Privatperson Recht auf Akteneinsicht?
Re: Muss man Vorladung folgen?
Es kommt auch darauf an, um welche Art von Straftaten es geht.Inwiefern? Welche Reaktion?
Leichte Straftaten werden regelmäßig nach Aktenlage entschieden und dann ggf. ein Strafbefehl erlassen.
In den Akten steht dann aber nur die Aussage des Anzeigeerstatters, aber nichts entlastendes des Beschuldigten. Wenn man unschuldig ist, dann ist das regelmäßig ungünstig. Wenn die Aussage des Anzeigeerstatters glaubwürdig erscheint, dann wird auf deren Basis dann ein Strafbefehl erlassen.
Es gibt aber natürlich auch den Fall, dass man sich unschuldig fühlt, tatsächlich aber die Straftat begangen hat. Dann kann es bei eine Aussage schnell passieren, dass man sich selbst unbewusst belastet.
Da aus der Fragestellung völlig unklar ist, um was es geht und warum man meint unschuldig zu sein, kann aus dem Forum heraus auch kein Rat erteilt werden.
Re: Muss man Vorladung folgen?
Ein Rat sollte und darf nie aus diesem Forum erteilt werden. Man zeigt die Rechtslage auf und gibt seine private Meinung wieder.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Muss man Vorladung folgen?
Genauso kann es auch passieren, dass man sich selbst belastet, obwohl man unschuldig ist.
Ein Beispiel (habe ich mal irgendwo gelesen):
- Autofahrer A wird auf der Autobahn von Autofahrer B durch extrem rüpelhafte Fahrweise genötigt.
- Autofahrer A ärgert sich, unternimmt aber nichts weiter.
- 2 Wochen später wird A vorgeladen, B hat Anzeige gegen A wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet.
Der erste Impuls von A ist natürlich, bei der Polizei auszusagen, dass es genau andersherum war und die Beschuldigung an den Haaren herbeigezogen ist.
A fragt aber erst einmal seinen Anwalt. Bei der Akteneinsicht stellt sich heraus, dass die Identifikation von A auf sehr wackligen Füssen steht (Autokennzeichen wurde nicht vollständig notiert, B hat A nicht richtig gesehen etc.). Also rät der Anwalt A zur Aussageverweigerung. Dann muss nämlich die Staatsanwaltschaft beweisen, dass A wirklich vor Ort war, was ihr aufgrund der vorhandenen Informationen am Ende nicht gelingt.
Wäre A dagegen seinem ersten Impuls gefolgt, wäre seine Aussage, sofern die Anzeige von B einigermaßen schlüssig ist und es keine anderen Zeugen gibt, mit hoher Wahrscheinlichkeit als Schutzbehauptung abgetan worden. Er hätte aber mit seiner Aussage bestätigt, dass er wirklich vor Ort war. Damit würde einem Strafbefehl wegen Nötigung nichts mehr im Wege stehen.
Re: Muss man Vorladung folgen?
Auch das gibt es.Genauso kann es auch passieren, dass man sich selbst belastet, obwohl man unschuldig ist.
Wenn der Vorfall aber auf der A9 bei München passiert ist und man selbst war zu der Zeit in Hamburg, dann sollte man unbedingt hingehen und aussagen, dass man es gar nicht gewesen sein kann.
Re: Muss man Vorladung folgen?
Je nachdem, um was für eine Straftat es sich handelt und wie sie seitens StA / Gericht beurteilt wird, kann als nächstes ein Strafbefehl oder eine Vorladung zu einer Gerichtsverhandlung als Angeklagter folgen.
Oder man hätte mit einer Aussage eine Einstellung (uU wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Auflage) erreicht - weil etwas entlastendes vorliegt - ohne Aussage aber einen Strafbefehl. Oder es gibt eine Verhandlung statt eines Strafbefehls.
Oder die Anzeige ist Unsinn bzw. der Vorwurf lässt sich nicht nachweisen und das Verfahren nach § 170 II StPO eingestellt.
Man darf eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter ignorieren - das führt aber nicht immer zum besten Ergebnis ...
Re: Muss man Vorladung folgen?
Es ist halt etwas unhöflich, kommentarlos nicht zu erscheinen.
Eine Mail an den Polizeibeamten mit der kurzen Nachricht dass man nicht kommen wird kostet vielleicht 2 Minuten Zeit und ermöglicht dem Beamten, sich für diese Zeit andere Arbeit vorzunehmen.
Aber rechtlich ist das nicht relevant.
Eine Mail an den Polizeibeamten mit der kurzen Nachricht dass man nicht kommen wird kostet vielleicht 2 Minuten Zeit und ermöglicht dem Beamten, sich für diese Zeit andere Arbeit vorzunehmen.
Aber rechtlich ist das nicht relevant.
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