Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Bud Hill
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Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Beitrag von Bud Hill »

Hallo,

mal angenommen, jemand wird wegen Beleidigung angezeigt. Der Straftatbestand liegt aber gar nicht vor und ein evtl. Ermittlungsverfahren der Polizei endet eben mit diesem Ergebnis.

Kann nun aufgrund dieser falschen Anzeige der Beschuldigte den Anzeigenden wegen Falschaussage oder Verleumdung oder ... anzeigen? Falls ja, welcher evtl. Straftatbestand liegt dann bitte vor?

Danke.

Gruß

Bud
ExDevil67
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Re: Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Beitrag von ExDevil67 »

Das Problem dürfte sein das sowohl die Verleumdung (§187 StGB) als auch die Falsche Verdächtigung (§164 StGB) ein Handeln "wider besseren Wissens" erfordern. Nur weil eine gefühlte Beleidigung keine im strafrechtlichen Sinne war, erfolgte die Anzeige nicht automatisch wider besseren Wissens.
Bud Hill
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Re: Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Beitrag von Bud Hill »

Dann käme Unterstellung oder anderes (gibts da evtl. noch andere Anzeigegründe?) auch nicht infrage, sofern "wider besseren Wissens" nicht vorliegt?
ktown
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Re: Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Beitrag von ktown »

Bud Hill hat geschrieben: 03.02.21, 07:05Dann käme Unterstellung
Dies ist gleichzusetzen mit dem §164 StGB Falsch Verdächtigung.
Bud Hill hat geschrieben: 03.02.21, 07:05oder anderes (gibts da evtl. noch andere Anzeigegründe?)
Sie wollen nun also, dass ihnen ein Forum hilft einen Grund für eine Retourkutsche zu finden?
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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FM
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Re: Anzeigen, weil Anzeigegrund ohne Straftatbestand?

Beitrag von FM »

Bud Hill hat geschrieben: 03.02.21, 06:46 mal angenommen, jemand wird wegen Beleidigung angezeigt. Der Straftatbestand liegt aber gar nicht vor und ein evtl. Ermittlungsverfahren der Polizei endet eben mit diesem Ergebnis.
Was ist mit diesem Ergebnis gemeint? Wurde die behauptete Äußerung gar nicht getan, wusste der Anzeigeerstatter das, oder kam lediglich die Polizei (genauer wohl der Staatsanwalt) zu dem Ergebnis, es sei keine Beleidigung?

Wenn die Behauptung "X hat eine Straftat begangen" immer strafbar wäre falls sie sich am Ende als falsch herausstellt, müsste jeder Freispruch dazu führen, dass der das Verfahren führende Staatsanwalt angeklagt wird.
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