Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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alfredotutti
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Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von alfredotutti »

Hallo,

am 03.10.2020 hat in NRW eine Veranstaltung stattgefunden. Bekanntgemacht wurde das Ganze durch einen bekannten Mitarbeiter einer örtlichen Diskothek; die Veranstaltung jedoch fand in einem anderen Lokal statt, wurde öffentlich auf Social Media (Beiträge sind jetzt gelöscht) beworben. Es wurde eine Gästeliste - mit vollständigen Namen und Anschrift - geführt, die laut Aussage des Mitarbeiters auf 150 Leute begrenzt wurde. Gästelisten wie diese sind auch übliche Praxis in der Diskothek, durch die dieser Mitarbeiter bekannt ist. Wer einen Platz auf der Gästeliste hat, gilt quasi als VIP und zahlt weniger Eintritt, ist aber nichtsdestotrotz zahlender Kunde. In diesem Falle wurde auf der Website, in der man sich eintragen musste, noch der Zusatz hinzugefügt, dass dies den Corona-Schutzverordnungen entspräche.

Der Name der Veranstaltung ist ebenfalls durch eben diese Diskothek bekannt, er lässt darauf schließen, dass irgendein Geburtstag gefeiert wird; die Veranstaltung gab es vor Corona mehrere Male im Jahr, wessen Geburtstage da nun gefeiert wurden, weiß eigentlich niemand genau. Es war halt mehr ein Eigenname als ein Anlass. Für diese Veranstaltung wurde Eintritt gezahlt, es wurden Getränkekarten mit Mindestverzehr ausgegeben, auf Hygienevorschriften wurde hingewiesen, diese wurden, soweit das beurteilt werden kann, auch eingehalten. Screenshots und Getränkekarten sind vorhanden.

Kurz nach Mitternacht rückte die Polizei an und schickte alle nach Hause. Personalien wurden anhand der Gästeliste überprüft. Der Veranstalter ging durch die Reihen und versuchte, die Leute dazu zu bewegen, niemandem zu erzählen, dass hier Eintritt gezahlt wurde. Dem kamen wohl nur die wenigsten nach.

4 Monate später erhielten die Teilnehmer der Veranstaltung ein Schreiben des Ordnungsamtes. Es seien 103 Gäste festgestellt worden, zuzüglich der beiden vor Ort anwesenden Veranstalter. Der Adressat als Teilnehmer habe § 13 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 CoronaSchVO vom 30.09.2020 verletzt. Es bestehe der Verdacht, dass eine Ordnungswidrigkeit im Sinne § 18 Abs 2 Nr 32 CoronaSchVO vom 30.09.20 begangen worden sei.
§ 13 (5) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem
Charakter). Diese sind nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-,
Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig.

§18 (2) Nr. 32 32. entgegen § 13 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 1 ein Fest ohne herausragenden Anlass oder mit
erkennbar mehr als 150 Teilnehmern durchführt oder daran teilnimmt,
Diese Paragraphen gelten doch für private Feiern im öffentlichen Raum? Greifen sie, wenn zahlende Kunden an einer in einem Lokal stattfindenden Veranstaltung teilnehmen - und kann hier der Kunde belangt werden? Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?

Edit: vielleicht sollte ich noch hinzufügen, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung 17 Jahre alt war.

Vielen Dank!
winterspaziergang

Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von winterspaziergang »

alfredotutti hat geschrieben: 03.02.21, 13:03 ...Greifen sie, wenn zahlende Kunden an einer in einem Lokal stattfindenden Veranstaltung teilnehmen - und kann hier der Kunde belangt werden? Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?
Mal nur auf den Aspekt "Kunde": Natürlich. Der Kunde ist ein mündiger Bürger, der sich an Gesetze zu halten hat. Nimmt er mit dem Wissen, dass das an etwas verstößt daran teil, kann er belangt werden. Wäre das anders, könnte man sich Razzien sparen und würde bei illegalem Glücksspiel o.a. nur den Betreiber belangen dürfen.

Wie das bei U18 ist, wird jemand anders sicher noch ergänzen. Da es nicht U14 ist, dürfte aber auch hier ein Bußgeld/ Strafe denkbar sein.
FM
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von FM »

Wenn von Festen bis 150 Personen die Rede ist, wird kaum die Feier in der Privatwohnung gemeint sein.

Und soweit ich mich entsinne wurde im Herbst hier immer wieder betont, dass damals die Verordnung in NRW (anders als die in Bayern) in Wohnungen ohnehin nicht galt. Also müssen wohl Feiern in Gewerberäumen gemeint gewesen sein, und dafür wird nahezu immer bezahlt.
hambre
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von hambre »

FM hat geschrieben:Also müssen wohl Feiern in Gewerberäumen gemeint gewesen sein, und dafür wird nahezu immer bezahlt.
Echt, Du zahlst in solchen Fällen?

Wenn ich z.B. zu einer Geburtstagsfeier in einen angemieteten gewerblichen Raum eingeladen werde, habe ich noch nie Eintritt bezahlt. Dann weiß ich aber auch, wer Geburtstag hat und bringe freiwillig ein Geschenk mit.
Der Name der Veranstaltung ist ebenfalls durch eben diese Diskothek bekannt, er lässt darauf schließen, dass irgendein Geburtstag gefeiert wird;
Es handelte sich also um ein Fest und nicht um eine Veranstaltung im Sinne des § 13 Abs. 1 CoronaSchVO?

Somit greift § 13 Abs. 5 Satz 1 CoronaSchVO
Der Name der Veranstaltung ist ebenfalls durch eben diese Diskothek bekannt, er lässt darauf schließen, dass irgendein Geburtstag gefeiert wird
Aber es war allen Gästen klar, dass es sich nicht um eine Geburtstagsfeier handelt, oder? Schließlich wusste niemand, wer konkret Geburtstag hat oder warum man dazu eingeladen wurde.
Diese Paragraphen gelten doch für private Feiern im öffentlichen Raum?
Richtig
Greifen sie, wenn zahlende Kunden an einer in einem Lokal stattfindenden Veranstaltung teilnehmen - und kann hier der Kunde belangt werden?
Ja, denn schließlich handelt es sich erkennbar nicht um eine private Geburtstagsfeier. Als Teilnehmer kann daher auch der Kunde belangt werden.
Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall aus?
Da aus der Darstellung des Sachverhaltes nicht einmal ansatzweise erkennbar ist, dass der Teilnehmer die Veranstaltung irrtümlich für eine private Geburtstagfeier gehalten hat, ist der Bußgeldtatbestand erfüllt.
FM
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von FM »

hambre hat geschrieben: 03.02.21, 14:57
FM hat geschrieben:Also müssen wohl Feiern in Gewerberäumen gemeint gewesen sein, und dafür wird nahezu immer bezahlt.
Echt, Du zahlst in solchen Fällen?

Wenn ich z.B. zu einer Geburtstagsfeier in einen angemieteten gewerblichen Raum eingeladen werde, habe ich noch nie Eintritt bezahlt. Dann weiß ich aber auch, wer Geburtstag hat und bringe freiwillig ein Geschenk mit.
Der Gastwirt verlangt üblicher Weise schon Miete und/oder Geld für Essen und Getränke. Wer von den Gästen das bezahlt, dürfte in diesem Zusammenhang egal sein.
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von webelch »

FM hat geschrieben: 03.02.21, 15:02Der Gastwirt verlangt üblicher Weise schon Miete und/oder Geld für Essen und Getränke. Wer von den Gästen das bezahlt, dürfte in diesem Zusammenhang egal sein. Im Sachverhalt wurde aber zunächst Eintritt verlangt
Üblicherweise zahlt bei solchen Feiern der Einladende.
alfredotutti hat geschrieben: 03.02.21, 13:03Für diese Veranstaltung wurde Eintritt gezahlt,...
Und das passt nun wirklich nicht zu einer privaten Feier in einem gewerblichen Raum. Zumal doch ohnehin die meiste Gastronomie geschlossen sein dürfte. Oder täusche ich mich da?
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von ktown »

Ich finde hier weder leicht bekleidete Mädchen noch Jugendliche. Daher habe ich den Thread mal hierhin verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von alfredotutti »

ktown hat geschrieben: 03.02.21, 15:38 Ich finde hier weder leicht bekleidete Mädchen noch Jugendliche. Daher habe ich den Thread mal hierhin verschoben.
Oh, ich denke, ich habe den Forentitel falsch verstanden. Entschuldigung dafür. 'Jugendlich' wäre in diesem Fall der Empfänger des Briefs gewesen, leicht bekleidet aber wirklich nicht. Danke fürs Verschieben.
alfredotutti
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von alfredotutti »

FM hat geschrieben: 03.02.21, 15:02
hambre hat geschrieben: 03.02.21, 14:57
FM hat geschrieben:Also müssen wohl Feiern in Gewerberäumen gemeint gewesen sein, und dafür wird nahezu immer bezahlt.
Echt, Du zahlst in solchen Fällen?

Wenn ich z.B. zu einer Geburtstagsfeier in einen angemieteten gewerblichen Raum eingeladen werde, habe ich noch nie Eintritt bezahlt. Dann weiß ich aber auch, wer Geburtstag hat und bringe freiwillig ein Geschenk mit.
Der Gastwirt verlangt üblicher Weise schon Miete und/oder Geld für Essen und Getränke. Wer von den Gästen das bezahlt, dürfte in diesem Zusammenhang egal sein.
Der Name dieser Veranstaltung war genau wie der unzähliger anderer Veranstaltungen, die die Disko, in der der Veranstalter dieser scheinbar nicht angemeldeten Veranstaltung, arbeitet. 'Birthday' ist da im Namen, aber eine wirkliche Geburtstagsveranstaltung war das nie - in der Disko wird ja auch normal Eintritt und Getränke bezahlt. Der Veranstalter im Oktober hat es so dargestellt, dass es sich um eine Veranstaltung der Disko handelt, nur im kleineren Rahmen, da man ja die Hygienekonzepte einhalten müsse. Die ganze Veranstaltung ist offen beworben worden - mittlerweile hat er diese Einträge allerdings gelöscht. Privaten Charakter hatte diese Veranstaltung nicht. Getränke wurden ebenfalls bezahlt, Mindestverzehr gab es auch.
alfredotutti
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von alfredotutti »

webelch hat geschrieben: 03.02.21, 15:26
FM hat geschrieben: 03.02.21, 15:02Der Gastwirt verlangt üblicher Weise schon Miete und/oder Geld für Essen und Getränke. Wer von den Gästen das bezahlt, dürfte in diesem Zusammenhang egal sein. Im Sachverhalt wurde aber zunächst Eintritt verlangt
Üblicherweise zahlt bei solchen Feiern der Einladende.
alfredotutti hat geschrieben: 03.02.21, 13:03Für diese Veranstaltung wurde Eintritt gezahlt,...
Und das passt nun wirklich nicht zu einer privaten Feier in einem gewerblichen Raum. Zumal doch ohnehin die meiste Gastronomie geschlossen sein dürfte. Oder täusche ich mich da?
zu diesem Zeitpunkt war die Gastronomie noch geöffnet. Mit Hygienekonzepten, auf die der Veranstalter hier auch hingewiesen hat. Sie wurden auch eingehalten, es wurden Masken getragen, Abstände eingehalten usw., wie in Restaurants und Kneipen auch. Zu dieser Zeit musste man beim Besuch seine Daten hinterlassen, das wurde getan. Es wurde vorgegaukelt, dies sei eine angemeldete Veranstaltung, wie sie zu diesem Zeitpunkt noch möglich waren. Gewerblich, nicht privat.
ExDevil67
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von ExDevil67 »

Das die Gastronomie noch offen war mag ja sein. Aber eine Disko ist keine Kneipe oder Restaurant. Das dürften schon baurechtlich verschiedene Nutzungen sein, von daher dürfte man sich nicht aus der Nummer rausreden können an einer untersagten Feier teilgenommen zu haben.
hambre
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von hambre »

zu diesem Zeitpunkt war die Gastronomie noch geöffnet.
Du warst hauptsächlich zum Essen dort und im Hintergrund wurde etwas Musik gespielt?
Es wurde vorgegaukelt, dies sei eine angemeldete Veranstaltung, wie sie zu diesem Zeitpunkt noch möglich waren.
Dann kann man versuchen, sich damit zu verteidigen. In welcher Form wurde das vorgegaukelt? Befand sich auf der Einladung ein Menüangebot?
Oder warum genau hat man geglaubt, die Veranstaltung sein erlaubt.

Wenn eine Diskothek XY zu einer Geburtstagsparty einlädt kommt man nicht auf die Idee, dass es sich um eine diskothekenähnliche Veranstaltung handelt? Genau weil dieser Eindruck erweckt wurde ist man doch dort hingegangen, oder? Dass der Betrieb von Diskotheken ausnahmslos verboten ist, steht aber ziemlich deutlich in § 10 Abs. 1 CoronaSchVO und dass so etwas schon seit März verboten ist, war auch im Oktober 2020 allgemein bekannt.

Außerdem ist auch ein fahrlässiger Verstoß mit einem Bußgeld belegt. Der Beschuldigte müsste also deutlich machen, dass er einem Verbotsirrtum (§ 17 StGB) unterlegen ist und da wäre ich jetzt mal auf Argumente gespannt, warum er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.

Wenn die Diskothek zu einem 3-Gänge-Menu mit musikalischer Begleitung eingeladen hätte, könnte ich mir noch vorstellen, dass man da rauskommt. So richtig kann ich mir aber nicht vorstellen, dass so etwas oder etwas Ähnliches auf der Einladung stand. Und wenn so etwas suggeriert worden wäre, dann wäre ein 17-jähriger dort nicht hingegangen, oder?
hawethie
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Re: Verstoß gegen CoronaSchVO als Kunde in der Gastronomie?

Beitrag von hawethie »

ich find es immer wieder erstaunlich, welche Fantasie die Leute aufbringen, um Gesetze zu umgehen.
Eine Fest nach dem Motto "Wir feiern Omas Geburtstag - statt Geschenke bitte an den Kosten beteiligen"...
bringt nix, wenn man Oma nicht kennt (und die gar nicht dabei ist) und die Kosten durch Eintritt und Getränkeverkauf weit überschritten werden.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
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