mutwillige Sachbeschädigung
Moderator: FDR-Team
mutwillige Sachbeschädigung
Hallo
Frau A war mit Herrn B zusammen. Nach der Trennung kam Frau A mit Herrn C zusammen. Herr B kann nicht loslassen und schikaniert Herrn C. Jetzt hat Herr B das Auto von Herrn C mutwillig auf der ganzen Seite zerkratzt. Er wurde von einem Nachbarn gesehen. Alle anderen Autos haben keine Kratzer und der Nachbar sagt, dass gezielt nur dieses Auto zerkratzt wurde und der Mann dann weg ging.
Herr C möchte Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung. Wie kann die Vermutung, dass HerrB vermutlich der Täter ist in der Azeige mitgeteilt werden, ohne dass es eine Verleumdungsklage nach sich zieht?
Frau A war mit Herrn B zusammen. Nach der Trennung kam Frau A mit Herrn C zusammen. Herr B kann nicht loslassen und schikaniert Herrn C. Jetzt hat Herr B das Auto von Herrn C mutwillig auf der ganzen Seite zerkratzt. Er wurde von einem Nachbarn gesehen. Alle anderen Autos haben keine Kratzer und der Nachbar sagt, dass gezielt nur dieses Auto zerkratzt wurde und der Mann dann weg ging.
Herr C möchte Anzeige erstatten wegen Sachbeschädigung. Wie kann die Vermutung, dass HerrB vermutlich der Täter ist in der Azeige mitgeteilt werden, ohne dass es eine Verleumdungsklage nach sich zieht?
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Den Nachbarn, der es gesehen hat als Zeugen benennen
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Ist doch ziemlich simpel. Wenn der Nachbar ihn gesehen hat, dann gibt es doch einen Zeugen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: mutwillige Sachbeschädigung
ja, das schon, aber er kennt ihn ja nicht, konnte ihn beschreiben, was natürlich auf viele Menschen zutreffen würde.
Mir gehts drum, dass ich in der Anzeige (die ich online versenden will) gern den Namen des Herrn B als möglichen Täter nennen möchte ohne dass der dann Strafanzeige wegen Verleumdung stellen kann
Mir gehts drum, dass ich in der Anzeige (die ich online versenden will) gern den Namen des Herrn B als möglichen Täter nennen möchte ohne dass der dann Strafanzeige wegen Verleumdung stellen kann
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Wobei die Frage vor Gericht sein wird was der Nachbar genau gesehen hat. Irgendeinen Mann der ggf eine gewisse Ähnlichkeit mit B hat oder hat er B auch erkannt bzw würde ihn wiedererkennen.
Wenn dürfte das eher auf eine falsche Verdächtigung hinauslaufen. Wobei ich mich ehrlicherweise bei dem Sachverhalt (nur ein Auto betroffen) schwer damit tun würde dort ein "wider besseren Wissens" zu sehen, insbesondere dann wenn man noch weitere Umstände anführen kann warum B schlecht auf einen zu sprechen ist. Zumal es ja auch einen Unterschied machen dürfte ob man schreibt "es war B" oder man sachlich anführt das und warum B nicht gut auf einen zusprechen ist. Den Rest soll, und wird, sich dann die Polizei zusammenreimen.
Zuletzt geändert von ExDevil67 am 04.02.21, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: mutwillige Sachbeschädigung
ja, das meine ich. es war früh um 4 also dunkel. Allerdings stand das Auto genau vor seinem Fenster. Er beschrieb den Mann so, dass zumindest Frau A ihn daran erkannte - Größe, Haare, bestimmte Arbeitssachen und danach stehen bleiben und Beobachtung des Hauseingangs von Frau A. Nur HerrB hat Interesse an Schädigung des Herrn C. Das Auto stand vor der Wohnung von Frau A, HerrC wohnt woanders. Aus dem kleinen Bekanntenkreis des Herrn C weiß keiner wo Frau A wohnt, nur Herr B weiß wo Frau A wohnt und welches Auto Herr C fährt
Re: mutwillige Sachbeschädigung
@ExDevil67
vielen Dank, das werden wir so machen. Mir gings nur drum, ob ich Herrn B erwähnen kann ohne Beweise zu haben außer den Hinweis des Nachbarn
vielen Dank, das werden wir so machen. Mir gings nur drum, ob ich Herrn B erwähnen kann ohne Beweise zu haben außer den Hinweis des Nachbarn
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Was spielt das für eine Rolle? Jemand aus dem Bekanntenkreis von Herrn C (der ihm schaden möchte) könnte das Auto ja zufällig dort gesehen haben und es zerkratzen. Das C bei A ist, muss dabei keine Rolle spielen (wäre irrelevant).
Re: mutwillige Sachbeschädigung
ja, das stimmt. Aber es gab in den letzten Monaten verschiedene Vorfälle von Herrn B, die Herrn C und Frau A schaden sollten, die aber keinen Straftatbestand darstellten, so dass nur er in Frage käme als möglicher Täter
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Die Personenbeschreibung des Nachbarn /Zeugen angeben. Die vorherigen "Schikanen" des B an C beschreiben, so diese nachweisbar sind. Ohne jede Schlussfolgerung oder Vermutung.
Will man sicher sein, erwähnt man den Namen des B eben nicht, denn man kann dies schwer tun, ohne besagte Schlussfolgerung.
Denn: Sicher kann man bei all dem annehmen, dass B der Täter ist.
Was aber, wenn D weiß, dass B bislang Schikanen ohne Straftatbestand verübt hat und davon ausgeht, dass man B beschuldigen wird, wenn er das Auto des C beschädigt, weil D irgendeine andere Rechnung offen hat oder einfach Lust an der Zerstörung hat?
Was wenn zufällig E nur dieses Auto zerkratzt hat, weil er gestört wurde, sonst hätte er auch andere zerkratzt?
usw.
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Dann wäre eine Aussage wie eingangs "Jetzt hat Herr B das Auto von Herrn C mutwillig auf der ganzen Seite zerkratzt. Er wurde von einem Nachbarn gesehen" in der Tat schon extrem nahe an Verleumdung oder Übler Nachrede.
Besser nicht. Auch nicht persönlich oder schriftlich. Besser zu einem Anwalt gehen und dem das machen lassen (zumal man vermutlich gar nicht so sehr eine Strafanzeige sondern ein Zivilverfahren haben will).in der Anzeige (die ich online versenden will)
Re: mutwillige Sachbeschädigung
ja, das sind alles gute Einwände....
Wäre der Zeuge nciht gewesen, würde Herr C eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellen für die Versicherung, da die Reparatur in den 4 stelligen Bereich geht.
Da aber eine Zeuge da ist und es nur von herrn B in den letzten Monaten weitere Vorkommnisse gab, bis hin zu Anrufen beim Arbeitgeber von Frau A und das jetzt einfach zu weit geht, möchten wir gern Herrn B zur Rechenschaft ziehen. Wer weiß denn, ob er nicht demnächst im Dunkeln Herrn C auflauert und eine über die Rübe zieht.... Die Vorkommnisse steigerten sich immer weiter, nur bis jetzt lag nichts vor, was eine Straftat wäre.
Es kann auch niemanden sonst geben, der die Tat Herrn B in die Schuhe schieben will, da von diesem ganzen Dilemma und Vorkommnissen um die Trennung von A und B niemand im Umkreis weiß.
Wäre der Zeuge nciht gewesen, würde Herr C eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung stellen für die Versicherung, da die Reparatur in den 4 stelligen Bereich geht.
Da aber eine Zeuge da ist und es nur von herrn B in den letzten Monaten weitere Vorkommnisse gab, bis hin zu Anrufen beim Arbeitgeber von Frau A und das jetzt einfach zu weit geht, möchten wir gern Herrn B zur Rechenschaft ziehen. Wer weiß denn, ob er nicht demnächst im Dunkeln Herrn C auflauert und eine über die Rübe zieht.... Die Vorkommnisse steigerten sich immer weiter, nur bis jetzt lag nichts vor, was eine Straftat wäre.
Es kann auch niemanden sonst geben, der die Tat Herrn B in die Schuhe schieben will, da von diesem ganzen Dilemma und Vorkommnissen um die Trennung von A und B niemand im Umkreis weiß.
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Der Zeuge, der den B gar nicht kennt und wo es unklar ist, ob er ihn identifizieren könnte?
Da aber eine Zeuge da ist und es nur von herrn B in den letzten Monaten weitere Vorkommnisse gab, bis hin zu Anrufen beim Arbeitgeber von Frau A und das jetzt einfach zu weit geht, möchten wir gern Herrn B zur Rechenschaft ziehen.
Verständlich. Die Frage hier war aber nicht, was man tun kann, wenn Herr B übergriffig wird und den AG von Frau A belästigt, sondern welche Folgen es für C vielleicht hat, wenn er B als Täter benennt, ohne Beweise zu haben
Das war nur ein Beispiel, warum das vorherige Verhalten von B kein Beweis für die Tat am Auto istWer weiß denn, ob er nicht demnächst im Dunkeln Herrn C auflauert und eine über die Rübe zieht.... Die Vorkommnisse steigerten sich immer weiter, nur bis jetzt lag nichts vor, was eine Straftat wäre.
Es kann auch niemanden sonst geben, der die Tat Herrn B in die Schuhe schieben will, da von diesem ganzen Dilemma und Vorkommnissen um die Trennung von A und B niemand im Umkreis weiß.
Wenn C unbedingt will, kann er machen, was er will. Wozu fragt man dann hier?
Sinnvoller wäre es, wenn C schon so überzeugt ist und dennoch nicht eine Anzeige wegen übler Nachrede riskieren will, dies mit einem Anwalt zu besprechen und den machen zu lassen, wie bereits genannt. Der kann dann auch gleich zivilrechtlich gegen die nicht vom Strafrecht umfassten Belästigungen des B vorgehen
Re: mutwillige Sachbeschädigung
Das kann er immer und das kann man auch nicht verhindern. Was diese Anzeige dann für Folgen hätte (es wäre übrigens -wenn dann- nicht Verleumdung, sondern falsche Verdächtigung oder üble Nachrede) ist natürlich wieder eine andere Frage.
Wenn es zumindest für die "Schikanen in der Vergangenheit" Belege oder Zeugen gibt, ist es kein Problem den Verdächtigen namhaft zu machen. Eine falsche Verdächtigung verlangt eine Falschbezichtigung "wider besseres Wissen". "Üble Nachrede" verlangt diese nicht, jedoch ist eine "üble Nachrede" (bzw. das was eigentliche eine wäre) straflos, wenn "berechtigte Interessen" wahrgenommen werden oder "Rechte verteidigt" werden. Ansonsten müsste man näml. nach jedem Freispruch bei Gericht gegen den anklagenden Staatsanwalt ein Verfahren wegen übler Nachrede einleiten, wenn der Freigesprochene entspr. Strafantrag stellt.
Ein -natürlich rein fiktives- Anzeigevorbringen in der Form (müsste natürl. entsprechend modifiziert werden) wäre kein Problem:
Strafanzeige und Strafantrag wegen Sachbeschädigung
Am xx.xx.xxxx wurde in der X-Straße, Höhe Hausnummer Y, in Z-Stadt mein KFZ (Marke, Farbe, Kennzeichen) durch eine bisher unbekannte Person beschädigt, in Form von blablabla. Augenzeuge dieser Beschädigung war Nobby Nachbar, wohnhaft blablabla, welcher den Täter zwar sah, aber nicht erkannte.
Aufgrund des Umstandes, dass (nach Zeugnis des Zeugen N.) der Täter zielgerichtet lediglich mein KFZ beschädigte und keines der anderen in der Straße geparkten, soweit für den Zeugen N einsehbar, habe ich den Verdacht, dass es sich bei dem Täter um den XY (Name, Anschrift) handeln könnte. Bestärkt wird dieser Verdacht dadurch, dass der XY (bei dem es sich um den ehem. Lebensgefährten meiner aktuellen Lebensgefährtin, Frau A, Anschrift ..., handelt) bereits in jüngerer Vergangenheit verschiedene Dinge unternommen hat, um mir (ggf. und/oder Frau A.) zu schaden.
Im einzelnen trug sich bisher folgendes zu:
1. Am xx.xx.xxxx. um/gegen xx:xx Uhr (ggf. am Ort X) geschah blablabla (Zeuge/Beleg = xxx)
2. Am xx.xx.xxxx. um/gegen xx:xx Uhr (ggf. am Ort X) geschah blablabla (Zeuge/Beleg = xxx)
3. Am xx.xx.xxxx. um/gegen xx:xx Uhr (ggf. am Ort X) geschah blablabla (Zeuge/Beleg = xxx)
4. Am xx.xx.xxxx. um/gegen xx:xx Uhr (ggf. am Ort X) geschah blablabla (Zeuge/Beleg = xxx)
Strafantrag wegen Sachbeschädigung wird hiermit ausdrücklich gestellt.
mfg.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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