Nehmen wir mal an:
Herr A habe eine erhebliche Steuerhinterziehung begangen.
Er entschließt sich zu einer Selbstanzeige.
1 Monat nach der Selbstanzeige wird Herr A von Herrn B kontaktiert.
Herr B hat keine Kenntnis von der Selbstanzeige wohl aber von der Steuerhinterziehung.
Er versucht Herrn A zu erpressen:
"Du zahlst mir 10 000 € oder ich zeig dich beim Finanzamt an"
Nehmen mir ferner an, dass Herr A dies beweisen könnte.
Frage: ist nun der Straftat Erpressung oder versuchte Nötigung erfüllt?
Erpressung?
Moderator: FDR-Team
Re: Erpressung?
Das kann der Staatsanwalt beurteilen, wenn man es ihm mitteilt. Entscheiden wird es dann das Gericht.
Kostet auch gar nichts, man muss dazu sich nur zu einer beliebigen Polizeiwache begeben und mitteilen, was genau los war, am besten auch die Beweismittel mitnehmen.
Kostet auch gar nichts, man muss dazu sich nur zu einer beliebigen Polizeiwache begeben und mitteilen, was genau los war, am besten auch die Beweismittel mitnehmen.
Re: Erpressung?
Ja, das ist versuchte Erpressung. Da die Erpressung ins Leere geht, spricht man von einem untauglichen Versuch.
(https://de.wikipedia.org/wiki/Untauglicher_Versuch)Obwohl keine objektive Gefährdung eintritt, ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem tauglichen auch der untaugliche Versuch strafbar. Dies wird überwiegend auf einen Umkehrschluss (lat. argumentum e contrario) aus § 23 Abs. 3 StGB gestützt. Allerdings kann das Gericht von einer Strafe absehen oder diese mildern, wenn der Täter die Untauglichkeit seines Versuchs aus grobem Unverstand verkannt hat.
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