Es ist völlig abwegig, bei Azubis Kündigungsregelungen im TVöD zu suchen. Der gilt nämlich nicht für sie. Stattdessen der TVAöD. Da gibt es den Allgemeinen Teil (für Berufsausbildungen nach BBiG) und den Besonderen Teil Pflege. Diese beiden Teile hat Octavia verwechselt, was ein weitaus geringer Fehler ist als den TVöD zu nehmen. Das ist übrigens in vielen wenn nicht allen Tarifsystemen und auch im Gesetz so, dass für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses andere Vorschriften gelten als bei einem Arbeitsverhältnis.
Stand aber alles schon vorher im thread, auch der Verweis auf den TVAöD-Pflege.
Richtig.Keine Ahnung, aber eine feste Meinung ...
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Ich fürchte, da gibt es noch viel zu tun. Am besten bevor man - sorry! frau - in Foren schlaue Sprüche los lässt...