Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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FM
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von FM »

Also, noch mal ausführlich:

Es ist völlig abwegig, bei Azubis Kündigungsregelungen im TVöD zu suchen. Der gilt nämlich nicht für sie. Stattdessen der TVAöD. Da gibt es den Allgemeinen Teil (für Berufsausbildungen nach BBiG) und den Besonderen Teil Pflege. Diese beiden Teile hat Octavia verwechselt, was ein weitaus geringer Fehler ist als den TVöD zu nehmen. Das ist übrigens in vielen wenn nicht allen Tarifsystemen und auch im Gesetz so, dass für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses andere Vorschriften gelten als bei einem Arbeitsverhältnis.

Stand aber alles schon vorher im thread, auch der Verweis auf den TVAöD-Pflege.
Keine Ahnung, aber eine feste Meinung ...
...
Ich fürchte, da gibt es noch viel zu tun. Am besten bevor man - sorry! frau - in Foren schlaue Sprüche los lässt...
Richtig.
Blaise
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von Blaise »

Also noch mal ausführlich:
Es ist völlig abwegig, in meinen Ausführungen Kündigungsregelungen für Azubis zu suchen, lieber FM. Ich schreibe nur was zu octavias Behauptung „Im TVÖD für die Verwaltung sind es 3 Monate“. Nur darum ging es mir... aber nur weiter so FM.
Blaise

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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von Dummerchen »

Blaise hat geschrieben: 14.02.21, 23:04 Also noch mal ausführlich:
Es ist völlig abwegig, in meinen Ausführungen Kündigungsregelungen für Azubis zu suchen, lieber FM. Ich schreibe nur was zu octavias Behauptung „Im TVÖD für die Verwaltung sind es 3 Monate“. Nur darum ging es mir... aber nur weiter so FM.
Erm, Blaise, schlecht gefrühstückt oder musst du nur deinen Corona-Frust an irgendwem auslassen?
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von Tastenspitz »

blackylein hat geschrieben: 12.02.21, 16:07Somit sind für den weiteren Berufsweg auch die erste Verurteilung unter 90 Tagessätzen von Bedeutung.
Sollte wohl "über 90 Tagessätze" heißen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
FM
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von FM »

Es sollte wohl schon heißen "unter", bei "über" steht es ja ohnehin in jedem Führungszeugnis.

Allerdings ist bei § 114 StGB alleine schon die Mindeststrafe 3 Monate, und hier wurden (wenn der Sachverhalt so ist wie in der Polizeipressemitteilung) sogar zwei Beamte angegriffen und sie wurden auch verletzt, also nicht am untersten Rand der Tathandlung, und es kommen weitere Straftaten wie z.B. das Fahren unter Drogen dazu.
Evariste
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 15.02.21, 19:49 hier wurden (wenn der Sachverhalt so ist wie in der Polizeipressemitteilung) sogar zwei Beamte angegriffen und sie wurden auch verletzt
Wie schon geschrieben... die Beschreibung gibt nicht unbedingt her, ob die Verletzungen eine Folge eines tätlichen Angriffs waren:
Die weiteren Polizisten griffen ein und mussten den 26-Jährigen zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen, da er sich nicht beruhigte. Durch die Widerstandhandlung des Mannes wurden zwei Beamte leicht verletzt.
Vielleicht hat er auch einfach versucht, sich aus dem Griff der Polizisten herauszuwinden. Das wäre dann zwar eine Widerstandshandlung, aber kein tätlicher Angriff. Und so eine "leichte Verletzung" kann z. B. durch eine Armbanduhr entstehen. Ist natürlich alles Spekulation, wir wissen es halt nicht.
hawethie
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von hawethie »

Nur mal anmerk: die Ursprungsfrage lautet doch, ob eine Kündigung droht und nicht, ob der Täter noch in der Probezeit ist. also bitte...
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?

Beitrag von Evariste »

hawethie hat geschrieben: 16.02.21, 08:13 Nur mal anmerk: die Ursprungsfrage lautet doch, ob eine Kündigung droht und nicht, ob der Täter noch in der Probezeit ist. also bitte...
Die Frage nach der Probezeit ist aber doch durchaus relevant für die Ursprungsfrage. Solange die Probezeit noch läuft, muss der AG seine Kündigung nicht weiter begründen. Wenn ihn also die Geschichte irgendwie stört, kann er jederzeit kündigen. Nach der Probezeit dagegen braucht es einen "rechtlich wasserdichten" Grund für die Kündigung, was weitaus schwieriger ist.
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