Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
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Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Die Kontrolle eines Rollerfahrers endete für diesen am Sonntag mit einer umfangreichen Strafanzeige. Gegen 13:35 Uhr beabsichtigte ein Polizeibeamter, einen auf der X Straße in Fahrtrichtung Innenstadt fahrenden Rollerfahrer anzuhalten und zu kontrollieren, da dieser mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen aus dem Streifenwagen jedoch und stoppte sein Zweirad erst, als weitere Beamte ihn auf der Y Straße empfingen. Der 26 Jahre alte Mann aus Z erklärte zunächst, sein Roller könne gar nicht schneller als die erlaubten 50 km/h fahren. Da von dem Mann ein deutlicher Geruch von Cannabis ausging, sollte ein Drogentest gemacht werden. Noch bevor es hierzu kam, versuchte er, sich zu Fuß von der Kontrollstelle zu entfernen und schlug nach einem Beamten, als dieser ihn aufhalten wollte. Die weiteren Polizisten griffen ein und mussten den 26-Jährigen zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen, da er sich nicht beruhigte. Durch die Widerstandhandlung des Mannes wurden zwei Beamte leicht verletzt. Zunächst wurde der Rollerfahrer zur Polizeiwache gebracht, später dann in ein Krankenhaus, um dort von einem Arzt eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Zwischenzeitlich hatte der Mann nämlich zugegeben, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Außerdem gab er an, an seinem Roller technische Veränderungen vorgenommen zu haben, weshalb dieser nun schneller fahren könne als erlaubt. Die schließlich gegen ihn gefertigte Strafanzeige beinhaltete den Vorwurf des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der vorsätzlichen Körperverletzung, des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie der Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. Die Nutzung des Rollers wurde ihm bis auf weiteres untersagt.
Die fiktive Person steht in einem Ausbildungsverhältniss. Sollte er den Arbeitgeber von sich aus davon beichten, was wohl seine Kündigung bedeuten würde? Oder sollte er besser Stillschweigen bewahren?
Wie ist die Rechtslage?
Die fiktive Person steht in einem Ausbildungsverhältniss. Sollte er den Arbeitgeber von sich aus davon beichten, was wohl seine Kündigung bedeuten würde? Oder sollte er besser Stillschweigen bewahren?
Wie ist die Rechtslage?
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Hallo,
Läuft Probezeit noch?
Ausbildung als WAS?
Warum sollte sein Verhalten die Kündigung bedeuten?
MfG
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Warum sollte sein Verhalten die Kündigung bedeuten?
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Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Ausbildung zum Gesundheitsfachberuf Pflegefachmann, federführend ist die Bezirksregierung, ausgebildet wird im Krankenhaus vor Ort. Die Ausbildung begann im September, ob aktuell noch Probezeit besteht ist nicht bekannt. Die fiktive Person ist überfordert von dieser Situation und dachte anscheinend, aktives zugehen auf den Arbeitgeber wäre ratsam. Nun hat dieser ja davon Kenntis und hat anscheinend durchblicken lassen, das er der fiktiven Person das Ausbildungsverhältniss kündigen werde.
Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
also hat sich die Frage "soll er von sich aus auf den AG zugehen" etc. erledigt, weil er es schon getan hat? Die Frage war eh keine rechtliche und ob gekündigt werden kann, hängt vermutlich von "noch Probezeit" oder nicht ab. Von daher kann man das Thema vermutlich abschließen.
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Probezeit ist schon vorbei
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Hier könnte es sogar im Interesse des Auszubildenden sein, noch in der Probezeit gekündigt zu werden. Denn wenn er nun 3 Jahre lang die Ausbildung macht und ihm dann die Berufszulassung verweigert wird, hat er die Zeit umsonst vertan.
Zulassungsvoraussetzung ist u.a.
Hintergrund ist insbesondere die Problematik der Gewalt in der Pflege, der berufsbedingt denkbare Zugang zu Btm und das Risiko folgenreicher Fehler beim Arbeiten unter Btm-Einfluss.
Zulassungsvoraussetzung ist u.a.
Von den hier genannten Straftaten vorsätzliche Körperverletzung und Fahren unter Btm-Einfluss würde schon eine ausreichen, um die Berufszulassung zu versagen. Und 2023 stehen die auch noch im Führungszeugnis (falls er verurteilt wird).sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
(aus § 2 PflBG)
Hintergrund ist insbesondere die Problematik der Gewalt in der Pflege, der berufsbedingt denkbare Zugang zu Btm und das Risiko folgenreicher Fehler beim Arbeiten unter Btm-Einfluss.
Wenn er am 1.9. begonnen hat endet die Probezeit am 28.2., sofern nicht tarifvertraglich etwas anders geregelt ist (was zumindest im ö.D. nicht der Fall wäre).Probezeit ist schon vorbei
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Hallo,
Auch bei Ausbildung?
Ich meine da eine kürzere Zeit im Kopf zu haben
Nachtrag: BBiG Par. 20 sagt Max. 4 Monate
Auch bei Ausbildung?
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Bei BBiG-Ausbildungen ist es kürzer, hier aber Pflegefachmann.
http://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/__20.html
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Es gibt nmE. keine Verpflichtung private Verfehlungen dem Lehrbetrieb mitzuteilen. Zumal auch nicht feststeht ob und inwieweit das überhaupt zu einer Bestrafung führt.seefussballer hat geschrieben: ↑11.02.21, 17:54 Sollte er den Arbeitgeber von sich aus davon beichten, was wohl seine Kündigung bedeuten würde? Oder sollte er besser Stillschweigen bewahren?
Wie ist die Rechtslage?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Das wäre auch mein Punkt gewesen. Wenn der Betreffende keine strafrechtliche Vorgeschichte hat, wäre es denkbar, dass das Ganze nicht vor Gericht kommt, sondern das Verfahren unter Auflagen (Zahlung einer Geldbuße) eingestellt wird. Dann gibt es auch keinen Eintrag im Führungszeugnis.Tastenspitz hat geschrieben: ↑12.02.21, 06:54 Zumal auch nicht feststeht ob und inwieweit das überhaupt zu einer Bestrafung führt.
Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Bei Widerstand gegen Vollzugsbeamte und Körperverletzung gegen diese eine Einstellung?
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Er war ja bekifft uns wusste nicht was er tut, kann sich auch an nichts erinnern, hat sich längstens persönlich bei den Beamten entschuldigt, hat keine Vorstrafen, verliert bei einer Verurteilung mglw. seinen Ausbildungsplatz, wird obdachlos, lebt ab da von der Stütze, usw. usf.
Ups.
Schwere Kindheit - hatte ich vergessen.
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Wer weiß schon, was ein guter Strafverteidiger hier alles herausholen kann. Ich habe damit keine Erfahrung.
Ich spiele mal den Advocatus Diaboli...
Auf der menschlichen Ebene sehe ich hier einen Mann, der von der Situation völlig überfordert war. Das ist keine Entschuldigung und er hat sich ja auch selbst in diese Situation gebracht, aber ich sehe hier jedenfalls keine große "kriminelle Energie".
Rechtlich liegen auf jeden Fall Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren unter BTM-Einfluss sowie diverse Verstöße durch das "Tunen" des Rollers vor.
Für den angezeigten tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) wäre zu klären, was genau hinter diesem "nach dem Beamten schlagen" steckt:
Auch die vorsätzliche Körperverletzung ist keineswegs eindeutig.. Aus dem Sachverhalt:
Ich spiele mal den Advocatus Diaboli...
Auf der menschlichen Ebene sehe ich hier einen Mann, der von der Situation völlig überfordert war. Das ist keine Entschuldigung und er hat sich ja auch selbst in diese Situation gebracht, aber ich sehe hier jedenfalls keine große "kriminelle Energie".
Rechtlich liegen auf jeden Fall Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Fahren unter BTM-Einfluss sowie diverse Verstöße durch das "Tunen" des Rollers vor.
Für den angezeigten tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) wäre zu klären, was genau hinter diesem "nach dem Beamten schlagen" steckt:
Wenn der Täter den Beamten nur zur Seite schubsen wollte, würde das m. E. den Tatbestand nicht erfüllen.seefussballer hat geschrieben: ↑11.02.21, 17:54
versuchte er, sich zu Fuß von der Kontrollstelle zu entfernen und schlug nach einem Beamten, als dieser ihn aufhalten wollte.
Auch die vorsätzliche Körperverletzung ist keineswegs eindeutig.. Aus dem Sachverhalt:
Das ist wenig konkret, wie genau hat der Mann die Beamten verletzt, hat er sie gekratzt oder gebissen? Oder ist der eine Beamte dem anderen versehentlich auf die Hand getreten? Möglich ist alles...seefussballer hat geschrieben: ↑11.02.21, 17:54
Die weiteren Polizisten griffen ein und mussten den 26-Jährigen zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen, da er sich nicht beruhigte. Durch die Widerstandhandlung des Mannes wurden zwei Beamte leicht verletzt.
Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Ohhhhh man
Hier gebe es vermutlich nur Maßnahmen die auch auf das ggodwill des Arbeitgebers abzielen würden. Erst mal ab zum Anwalt und dort neben der Beschuldigungen auch arbeitsrechtlich prüfen lassen ob eine Kündigung in Betracht käme. Sofort zum Personalrat! Dort die Situation schildern und um Hilfe bitten. Ganz kleine Brötchen backen und den Willen aufbringen etwas am Leben zu ändern! Anbieten sich an eine Drogenberatung zu wenden und eine Therapie beginnen incl Drogenscreening. Gibt es betriebliche Sozialberatung? Ist man Mitglied einer Gewerkschaft? Beraten lassen! Ganz viel guten Willen haben und zeigen. Endlich erwachsen werden und Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen!
Hier gebe es vermutlich nur Maßnahmen die auch auf das ggodwill des Arbeitgebers abzielen würden. Erst mal ab zum Anwalt und dort neben der Beschuldigungen auch arbeitsrechtlich prüfen lassen ob eine Kündigung in Betracht käme. Sofort zum Personalrat! Dort die Situation schildern und um Hilfe bitten. Ganz kleine Brötchen backen und den Willen aufbringen etwas am Leben zu ändern! Anbieten sich an eine Drogenberatung zu wenden und eine Therapie beginnen incl Drogenscreening. Gibt es betriebliche Sozialberatung? Ist man Mitglied einer Gewerkschaft? Beraten lassen! Ganz viel guten Willen haben und zeigen. Endlich erwachsen werden und Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen!
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Droht Kündigung wegen Fehlverhalten?
Der Rollerfahrer sollte schnellstmöglich Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen.
Auch wenn es vom Arbeitgeber keine Kündigung gibt, sollte er daran denken, dass er für die Berufsurkunde ein behördliches Führungszeugnis benötigt. Und für den neuen Arbeitsvertrag ein erweitertes. Somit sind für den weiteren Berufsweg auch die erste Verurteilung unter 90 Tagessätzen von Bedeutung.
Was bringt eine Berufsausbildung, wenn man danach nicht darin arbeiten kann?
Auch wenn es vom Arbeitgeber keine Kündigung gibt, sollte er daran denken, dass er für die Berufsurkunde ein behördliches Führungszeugnis benötigt. Und für den neuen Arbeitsvertrag ein erweitertes. Somit sind für den weiteren Berufsweg auch die erste Verurteilung unter 90 Tagessätzen von Bedeutung.
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