Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Elmo6
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Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Elmo6 »

Hallo und guten Tag,

wir diskutieren den Fall, dass Personal des kommunalen Rettungsdienstes. Ein Angehöriger ruft den Rettungsdienst. Der Patient möchte aber nicht mit in ein Krankenhaus. Nun soll der Patient eine Transportverweigerung unterschreiben. In diese steht auch, dass der Rettungsdienst den Patienten über evtl. entstehende Kosten für den verweigerten Einsatz entstehen können. Nun stellt sich die Frage: muss der Mitarbeiter des Rettungsdienstes darüber aufklären und liegt eine Nötigung des RD-Personals vor, nach dem Motto, wenn sie nicht mitfahren entstehen Ihnen Kosten.

Freue mich auf Eure Ausführungen
Tastenspitz
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Tastenspitz »

Aufklärung ergibt sich aus dem Schriftstück. Und Nötigung ist das keinesfalls sondern eine Tatsache.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Deputy
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Deputy »

Eine Nötigung ist hier ausgeschlossen. Nicht jede Konsequenz, die man aufgezeigt bekommt und für einen Selbst ein Übel darstellt (oder man dafür hält), ist eine Nötigung.

Bei der Nötigung wird der 2. Absatz immer gern vergessen:
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Und die Verwerflichkeit ist hier definitiv nicht gegeben. Die Kosten könnten sowieso auf die Person zukommen.
Evariste
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Evariste »

Verstehe ich nicht. Laut Sachverhalt hat ein Angehöriger den Rettungsdienst gerufen. Wieso muss der Patient , der der Meinung ist, dass er keinen Rettungsdienst braucht, dann für irgendwelche Kosten aufkommen? Sollte hier nicht eher auf den Angehörigen zurückgegriffen werden?
Zuletzt geändert von Evariste am 13.02.21, 10:13, insgesamt 1-mal geändert.
Altbauer
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Altbauer »

Was hätte denn der Patient zu befürchten, wenn er sich nach dem Prinzip
"Ich unterschreib gar nix" verhält?
Czauderna
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Czauderna »

Hallo,
warum genau wurde die Frage gestellt - geht es um die Kosten des "Fehleinsatzes" oder um die Haftungsfrage, wenn wegen des abgelehnten Transportes in der Folge gesundheitliche Schäden entstehen würden?
Gruss
Czauderna
Elmo6
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Elmo6 »

Es geht um die Frage, ob der Rettungsdienst über die Kosten aufklären muss, und ob es sich beim Rettungsdienst um eine Nötigung handelt, wenn der Patient darüber informiert wird, das er evtl die Kosten des Einsatzes zu Tragen hat. Da der RD dem Patienten gegenüber auch eine Fürsorgepflicht hat.
Czauderna
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Czauderna »

Elmo6 hat geschrieben: 13.02.21, 12:20 Es geht um die Frage, ob der Rettungsdienst über die Kosten aufklären muss, und ob es sich beim Rettungsdienst um eine Nötigung handelt, wenn der Patient darüber informiert wird, das er evtl die Kosten des Einsatzes zu Tragen hat. Da der RD dem Patienten gegenüber auch eine Fürsorgepflicht hat.
Hallo,
danke für die Rückmeldung - nein, das ist keine Nötigung, sondern eine Sachaufklärung und eine Fürsorgepflicht hat der Rettungsdienst in diesem Fall gegenüber dem Patienten auch nicht, sondern nur die Pflicht ihn bzw. den "Alarmierer" aufzuklären.
Im Übrigen werden auch "Fehleinsätze" meistens dem Rettungsdienst nicht vergütet, weil diese Kosten bereits im Budget, der zwischen Krankenkassen und Rettungsdiensten geschlossenen Verträgen enthalten sind. Die Betroffenen Patienten werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag, was in der überwiegenden Zahl der Fälle nicht vorliegt. Eine Transportverweigerung ist grundsätzlich kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Gruss
Czauderna
FM
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von FM »

Evariste hat geschrieben: 13.02.21, 09:53 Verstehe ich nicht. Laut Sachverhalt hat ein Angehöriger den Rettungsdienst gerufen. Wieso muss der Patient , der der Meinung ist, dass er keinen Rettungsdienst braucht, dann für irgendwelche Kosten aufkommen? Sollte hier nicht eher auf den Angehörigen zurückgegriffen werden?
Geschäftsführung ohne Auftrag - es sei denn, der Patient hätte bereits vor dem Notruf ausdrücklich widersprochen und der Angehörige konnte davon ausgehen, dass dies eine freie Willensentscheidung war. Oder er hätte den Patienten gar nicht erst gefragt, obwohl das nach den Umständen der Situation angebracht gewesen wäre.

Zum Unterschreiben ist niemand verpflichtet, aber die Unterschrift ist auch nicht nötig für die Zahlungspflicht.
hawethie
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von hawethie »

Sollte hier nicht eher auf den Angehörigen zurückgegriffen werden?
falls das einmal passieren sollte, würde ich mir überlegen, ob ich noch einmal irgendwen zu Hilfe rufen würde.
Der Angehörige wird das sicher nicht aus "Jux und Dollerei" getan haben - warum sollte er dann zahlen.
Die Besatzung des Rettungswagens wird bstimmt niemanden mitnehmen, bei dem sie das nicht für erforderlich hält; wenn dann der Patient nicht will, soll er das unterschreiben.
Und wie groß wäre das Geschrei, wenn der Patient nicht darauf hingewiesen würde, dass ihm Kosten entstehen können, er aber später eine Rechnung erhält....
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
FM
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von FM »

hawethie hat geschrieben: 13.02.21, 15:33 Die Besatzung des Rettungswagens wird bstimmt niemanden mitnehmen, bei dem sie das nicht für erforderlich hält; wenn dann der Patient nicht will, soll er das unterschreiben.
"Soll" heißt aber nicht "muss" - es ist halt einfacher für das Rettungsdienstunternehmen. Ebenso können aber auch die RTW-Mitarbeiter als Zeugen bestätigen, über was sie informiert haben.

Die bloße Frage nach der Unterschrift ist noch längst keine Nötigung, sofern nicht mit irgendwelchen Drohungen für den Fall der Weigerung verbunden. Und die Zahlungspflicht entsteht ja nicht durch das Nicht-Unterschreiben.
Evariste
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von Evariste »

FM hat geschrieben: 13.02.21, 14:35 Geschäftsführung ohne Auftrag - es sei denn, der Patient hätte bereits vor dem Notruf ausdrücklich widersprochen und der Angehörige konnte davon ausgehen, dass dies eine freie Willensentscheidung war. Oder er hätte den Patienten gar nicht erst gefragt, obwohl das nach den Umständen der Situation angebracht gewesen wäre.
Danke. Ich habe mal tiefer gegraben und z. B. das hier gefunden:
Ein Anrufer, der nicht Verletzter eines Verkehrsunfalls ist, der einen Rettungswagen ruft, wird nicht selbst Vertragspartner des Rettungsdienstunternehmens, weil dieser Dritte (zum Beispiel ein unbeteiligter Passant) erkennbar keinen Rettungsdienstvertrag mit dem Rettungsdienstunternehmen abschließen will, und zwar weder im eigenen Namen, noch als Geschäftsführer ohne Auftrag (GoA) iSv § 677 ff. BGB.
2. Vielmehr wird das Rettungsdienstunternehmen als Geschäftsführer ohne Auftrag (und zwar im Interesse und aufgrund des mutmaßlichen Willens des Geschäftsherrn, nämlich desjenigen, dem der Auftrag zu Gute kommt) tätig (zumindest dann, wenn die Verletzungen so sind, dass dafür regelmäßig ein Rettungswageneinsatz angebracht ist). Bei einem Verkehrsunfall wird das Rettungsdienstunternehmen für den Verletzten tätig.
(AG Winsen (Luhe) Urt. v. 22.12.2016 – 16 C 1092/16)

Also ist der Angehörige in der Regel draußen. Interessant wird es aber dann, wenn der Patient abstreitet, dass eine Notwendigkeit für einen Rettungswageneinsatz bestand.
FM
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Re: Nötigung zur Unterschrift einer Trasportverweigerung

Beitrag von FM »

Ich denke da handeln beide als GoA - der Anrufer beim Anrufen (kann also z.B. die Telefongebühr verlangen), der Rettungsdienst mit der Anfahrt.

Eigentlich wäre schon auch der Auftrag des Anrufers eine GoA-Handlung, da entscheiden die Gerichte wohl zielorientiert. Eben weil sonst kaum noch jemand Feuerwehr oder Rettung rufen würde bevor er eine Unterschrift vom Opfer des Notfalls hat.
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