Schwerbehindertenparkplatz wird nicht mehr benötigt, da Ausweisinhaber verstorben ist.

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

User1310
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 16
Registriert: 24.09.13, 11:43

Schwerbehindertenparkplatz wird nicht mehr benötigt, da Ausweisinhaber verstorben ist.

Beitrag von User1310 »

Folgender Fall:
Die Gemeinde hat einen Schwerbehindertenparkplatz mit Sonderregelung (personalisiert mit Ausweis) meinen Mann ausgestellt. Jetzt ist er verstorben und dies wurde auch vor 6 Wochen auch schon an das Ordnungsamt gemeldet mit der Bitte die Schilder zu entfernen und die Kennzeichnung ebenso. Ausweise wurden auch schon zurückgeschickt.
Bei uns in der Strasse herrscht immer Parkplatznot für die Anwohner. Das Ordnungsamt bzw. Bauamt hat bis jetzt nichts unternommen, trotz erneuert Bitte vor 3 Wochen.
Wenn ich jetzt mit dem Auto auf dem Schwerbehindertenparkplatz, der ja eigentlich nicht mehr gültig ist, parke muss ich dann eine evtl. Ordnungswidrichkeit bezahlen?
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Schwerbehindertenparkplatz wird nicht mehr benötigt, da Ausweisinhaber verstorben ist.

Beitrag von Tastenspitz »

User1310 hat geschrieben: 15.02.21, 10:45 Wenn ich jetzt mit dem Auto auf dem Schwerbehindertenparkplatz, der ja eigentlich nicht mehr gültig ist, parke muss ich dann eine evtl. Ordnungswidrichkeit bezahlen?
Sie werden ggf. dort abgeschleppt, weil sich die Polizei bzw. Ordnungsamt an den Schildern orientiert und sich nicht um anhängige Umwidmungen kümmert.
Solange der Platz nicht freigegeben ist, bleibt es ein Behindertenparkplatz. Es könnte übrigens passieren, dass der Platz als Behindertenparkplatz ohne Zuordnung zu einer Person bestehen bleibt oder einem anderen Schwerbehinderten zugeordnet wird.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6438
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Schwerbehindertenparkplatz wird nicht mehr benötigt, da Ausweisinhaber verstorben ist.

Beitrag von hawethie »

6 Wochen auch schon an das Ordnungsamt gemeldet
ist das bei euch für die Schilder zuständig? Hier ist es das Straßenverkehrsamt. Evtl. da mal hinschreiben.
Auch weiß ich aus eigener Erfahrung: das StVA ordnet an, dass die Beschilderung entfernt wird, das zuständig Straßenbauamt macht das dann (bzw. beauftragt jemanden) - das kann durchaus was dauern.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Schwerbehindertenparkplatz wird nicht mehr benötigt, da Ausweisinhaber verstorben ist.

Beitrag von ktown »

Manche Kommunen, wie z.B meine, haben eine zentrale Anlaufstelle die man telefonisch oder per Mail erreichen kann. Diese leiten den Sachverhalt weiter.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen