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Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 13:44
von Matinee
Hallo,
folgender bestimmt häufiger und praxisrelevanter Fall würde mich in der rechtlichen Beurteilung interessieren.

In einer Social-Media-Plattform, in der jeder Teilnehmer öffentlich mit Klarnamen registriert ist, beleidigt ein Teilnehmer einen anderen grundlos wegen seines therapeutischen Berufes als Heilpraktiker und in seiner Eigenschaft als Christ. Er "bringe die Leute auf den Friedhof und verlange noch Geld dafür, was auch zu einem Christ passen würde".

Die Moderation weiß Bescheid und löscht nicht, belässt es bei einer internen, inoffiziellen Ermahnung per Mail.

Der Täter, vermutlich kein Deutscher, aber deutschsprachig, ist in einem EU-Land wohnhaft.

Welche Straftatbestände und zivilrechtlichen Ansprüche sind hier gegen den Täter (nicht gegen die Plattform) denkbar? Sind diese angesichts des Wohnaufenthaltes im Ausland durchsetzbar?


Grüße,

Matinee

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 14:15
von Tastenspitz
Dem Beleidigten steht es frei Strafanzeige zu stellen.
Man sollte nur damit rechnen, dass es mangels öffentlichem Interesse alsbald zu einer Einstellung kommt.
Zivilrechtlich käme mglw. eine Unterlassungserklärung in Frage.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 15:07
von FM
Matinee hat geschrieben: 23.02.21, 13:44 Der Täter, vermutlich kein Deutscher, aber deutschsprachig, ist in einem EU-Land wohnhaft.
Falls es zufällig um Österreich geht, da ist noch deutlichere Wortwahl nicht nur erlaubt, sondern sogar gesetzlich definiert:
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/184
Die österreichische Justiz würde daher ein Rechtshilfeersuchen wahrscheinlich ablehnen.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 15:20
von Matinee
Ist nicht Österreich.

Wobei die Frage ist, ob das ausländische oder das deutsche Recht angewendet wird, denn der Vorfall war in einer "deutschen" Plattform. Die Plattform gibt es in mehreren Ländern, auch in Deutschland. Ursprünglich kommt sie aus den USA.

Und wie es dann mit der Verfolgung der Ansprüche bzw. des Strafrechtlichen laufen würde.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 19:12
von FM
Das kann natürlich in anderen EU-Ländern ähnlich sein. Wenn auch dort die Berufsausübung des Heilpraktikers ähnlich wie in Österreich als eine Straftat der Kurpfuscherei (wie auch immer das in der jeweiligen Sprache heißen mag) verfolgt wird, ist die Intention des jeweiligen Gesetzgebers: er will Gefahren für Kranke durch eine unqualifizierte Behandlung vermeiden, letztlich dasselbe Argument wie aus dem Forum zitiert. Und dann wird die jeweilige Justiz des Landes die Aussage "Heilpraktikerei kann Leben gefährden" kaum für strafbar halten.

Wenn etwas in einem Land nicht strafbar ist, wird aber auch innerhalb der EU keine Rechts- oder Vollstreckungshilfe geleistet - siehe das Beispiel des katalanischen Regionalpräsidenten, der In Spanien verurteilt wurde, aber von Deutschland und Belgien nicht ausgeliefert wird, weil sein Verhalten hier als rechtmäßige politische Inititiative gilt.

Der Seitenhieb auf das Christentum ist wohl weniger eine Beleidigung der angesprochenen Person als der Religion an sich. Da käme in Deutschland vielleicht § 166 StGB in betracht, der aber immer gegen das Grundrecht der freien Meinungsäußerung abzuwägen ist sowie der eigenen Religionsfreiheit des "Täters", zu der auch das Recht gehört andere Religionen zu kritisieren. Wenn jemand sagt "Im Islam werden oft Frauen benachteiligt" oder "das jüdische Schächten ist Tierquälerei" mag das zwar die Adressaten ärgern, ist aber erlaubte Meinungsäußerung. Wie das in den Strafgesetzbüchern der anderen 26 EU-Staaten geregelt ist, kann man im Internet nachsehen mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

Ein Strafantrags- oder -anzeigeerstatter muss aber selbst kein juristisches Gutachten erstellen, er muss nur beachten einen Sachverhalt wahrheitsgemäß den Behörden mitzuteilen. Ob ein deutscher Staatsanwalt dann selbst aktiv wird oder ob er die Sache weitergibt an die Justiz eines anderes Landes, kann er dann selbst überlegen. Und in der Regel wird es auch möglich sein, Anzeige bei ausländischen Behörden selbst zu erstatten - falls diese ein persönliches Erscheinen für notwendig halten, werden sie das schon mitteilen.

Meine Vermutung ist: in allen EU-Staaten fällt das unter Meinungsfreiheit. Vielleicht anders im Vatikan, aber der gehört nicht zur EU.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 23.02.21, 22:56
von Matinee
O.K., danke schon mal.

Heilpraktiker gibt es nur in D und der Schweiz. Eine Qualifizierung ist erforderlich, um als HP arbeiten zu dürfen.

Es geht um die Person, die direkt und persönlich als Friedhofsbringer und Betrüger beschuldigt wird, nicht nur um den Berufsstand allgemein (das auch, zusätzlich). Ähnlich beim Christ sein.

Um welchen Beruf es genau geht, würde ich als zweitrangig erachten. In jedem Heilberuf muss man sich qualifizieren und HILFT Menschen, man tötet sie nicht. Und genau das wird konkret unterstellt. Das ist so, als wie wenn ich einem Strafverteidiger unterstelle, er bringe seine Mandanten absichtlich oder grob fahrlässig ins Gefängnis. Einfach so, ohne ihn zu kennen und ohne irgendeinen konkreten Grund.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 10:21
von hambre
Es geht um die Person, die direkt und persönlich als Friedhofsbringer und Betrüger beschuldigt wird, nicht nur um den Berufsstand allgemein (das auch, zusätzlich). Ähnlich beim Christ sein.
Dennoch kommt es auf den Kontext an, in dem so ein Satz gefallen ist.

Wenn z.B. der Heilpraktiker zuvor behauptet hat, er könne durch seine Tätigkeit Menschen vor einer COVID-19 Erkrankung schützen, dann würde ich so eine Antwort auch unter freie Meinungsäußerung einordnen.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 11:05
von Tastenspitz
Matinee hat geschrieben: 23.02.21, 22:56 In jedem Heilberuf muss man sich qualifizieren und HILFT Menschen, man tötet sie nicht.
Darüber könnte man im Zusammenhang mit dem Heilpraktikerberuf trefflich streiten.
Qualifikation ist hier nicht zwingend. Man muss afaik nur eine Prüfung bestehen für die es keine Zulassungsvoraussetzungen hinsichtlich der Ausbildung gibt.
Und die Hilfe mag je nach Therapie und Krankheit auch schon mal als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden. Das Prinzip der Potenzierung ist bis heute noch nicht bewiesen. Eine Annahme von vor ca. 200 Jahren.
Aber das ist OT.
Wenn der Beleidigte mag, soll er mit dem SV zur Polizei gehen und sehen was passiert.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 12:54
von Evariste
Matinee hat geschrieben: 23.02.21, 22:56 Eine Qualifizierung ist erforderlich, um als HP arbeiten zu dürfen.
Unter "Qualifikation" verstehe ich den Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten zur erfolgreichen Ausführung des jeweiligen Berufs. Bei der staatlichen Überprüfung geht es aber um etwas anderes. Aus den Leitlinien:
Ziel der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der antragstellenden Person ist es festzustellen, ob von ihrer Tätigkeit bei der Ausübung von Heilkunde eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung im Allgemeinen oder die Patientinnen und Patienten im Besonderen ausgehen kann. Dementsprechend ist bei den nachfolgenden Gegenständen der Überprüfung insbesondere darauf zu achten, dass die antragstellende Person die Grenzen ihrer persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kennt, sich der Gefahren im Falle ihrer Überschreitung bewusst und bereit ist, ihr berufliches Handeln danach auszurichten.
Die Behauptung, jemand "bringe die Leute auf den Friedhof und verlange noch Geld dafür", kann eine Beleidigung sein, aber ohne den Kontext zu kennen, lässt sich das schwer beurteilen. Nicht alles, was einen persönlich ärgert, ist eine Beleidigung.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 13:25
von Matinee
In den Statistiken der Berufshaftpflichtversicherer sind Heilpraktiker praktisch nicht existent. Im Gegensatz zu Ärzten... Aber es geht ja ohnehin nicht um eine allgemeine Beleidigung über HP als Beruf, sondern ganz konkret und direkt um die Beleidigung einer bestimmten Person. Dem sollten dann mehr oder weniger gängige und größtenteils falsche Klieschees allgemein zum Beruf untergeordnet sein. Zumal diese faktisch ohnehin nicht stimmen. Ich möchte wetten, es gibt Urteile, die klarstellen, dass eine Beleidigung noch nicht deshalb o.k. ist, weil ein Beruf "im Allgemeinen" kein so gutes Image hat. Im Übrigen machen auch Ärzte für Naturheilkunde solche Verfahren! Aber lassen wir das.

Der Betreffende macht auch nichts von den vielleicht für manchen etwas zweifelhaften Verfahren. Er macht Psychotherapie, aber das weiß der Täter nicht und ist ihm auch egal. Er überträgt seine ideologischen Vorurteile auf den Betreffenden, erwähnt wie hier kurz die Homöopathie usw.

Was den Kontext angeht: Sagen wir mal, es geht um die Frage des Heilens (wer heilt, sprich therapiert bekannte Ursachen langfristig erfolgreich und endgültig).
Der Betroffene erwähnt in einem Kommentar wahrheitsgemäß, dass die Schulmedizin sehr oft nicht heile, ganz einfach deswegen, weil es dazu eine bekannte Ursache bräuchte. Viele verbreitete Krankheiten (MS, Alzheimer, Allergien, viele Krebsarten und Rückenleiden, Morbus Crohn ect.) hätten aber keine bekannte Ursache. Die Schulmedizin habe sie trotz aller Wissenschaftlichkeit, langjähriger Bemühungen und großer Investitionen bei sehr vielen verbreiteten Krankheiten nicht herausgefunden.

Daraufhin dann die Antwort, dass ER (der Kommentierende) als HP ..... (blabla) und das wäre auch nicht verwunderlich, weil er Christ sei und diese eben nicht so sind wie sie behaupten und sein sollten.

Er überträgt seine irrsinnigen Beschuldigungen des Berufsstandes (töten statt helfen) ganz konkret auf den Betroffenen, nur weil er in dessen Kurzprofil etwas von einem HP und Christen liest: "DU tust.....", weil "alle HP...."

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 14:04
von Tastenspitz
War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 15:00
von Chavah
Letztlich kann man alles anzeigen und auch jedes Lebewesen. Ob bei der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde oder aber bei der Polizei, ist doch einerlei. Die Frage ist doch, was der Staatsanwalt mit der Anzeige macht. Und der wird sich (diese Prognose wage ich mal ganz mutig) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder mit der Problematik des Heilpraktikerberufs noch des Christentums auseinander setzen. Er wird das Verfahren einstellen.

Chavah

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 16:39
von Matinee
Kann schon sein, dass er das macht. Bei Beleidigungen scheint das oft der Fall zu sein. Oft verweist er dann auf das Privatklageverfahren.

Warum versteift ihr euch so sehr auf das Berufsbild eines HP oder auf das allgemeine Christentum?

Es geht um einen völlig an den Haaren herbeigezogenen persönlichen Tötungsvorwurf in Ausübung des Berufes. Hallo? Das ist - egal, welcher Beruf - eine erhebliche Beleidigung. Auch wenn der Betreffende Friseur, Immobilienmakler oder sogar normaler Streifenpolizist wäre, der noch nie einen gefährlichen Einsatz hatte. Der Staatsanwalt muss sich da überhaupt nicht mit dem Beruf des HP näher beschäftigen.

Und genau so ist es beim Christ sein. Christen bringen andere nicht absichtlich oder grob fahrlässig in Lebensgefahr. Aber egal welche Religion, es ist ein Tötungsvorwurf, der damit verbunden wird und damit in jedem Fall eine Beleidigung.

Dass es zum Christsein eher gehört, das Leben sorgsam zu bewahren und dass es zu einem Heilberuf ganz zentral gehört, Leben zu bewahren, macht es IMHO erst recht zu einer Beleidigung. Kann man vielleicht anders sehen, aber das wäre meine Einschätzung zu dem Punkt.

Vielleicht einfach mal vorstellen, jemand, der überhaupt keinen spezifischen Grund dazu hat, wirft euch vor, bei eurem Beruf Menschen in Lebensgefahr zu bringen, weil ihr so schlecht darin seid. Und das öffentlich.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 16:46
von Deputy
Matinee hat geschrieben: 24.02.21, 16:39Christen bringen andere nicht absichtlich oder grob fahrlässig in Lebensgefahr.
Ist nicht persönlich gemeint, aber wenn ich diesen Satz mit der Geschichte abgleiche - auch der aktuellen - dann fall ich vor Lachen vom Stuhl. Oder eher vor Weinen. Und komm mir jetzt nicht mit "Das sind dann aber keine richtigen Christen" - geschenkt!

Hier gibts mal wieder nicht die Wunschantwort; und selbst wenn es sie gäbe wäre das völlig irrelevant. Anzeige erstatten und sehen was bei rauskommt. Die Diskussion führt zu keinem Ergebnis was den tatsächlichen Sachverhalt angeht - egal was als Antwort käme.

Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Verfasst: 24.02.21, 17:23
von Tastenspitz
Christen bitte nicht mit katholischen Geistlichen verwechseln.