Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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FM
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von FM »

Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet,
Ok, man versteht nur, was man verstehen will.
Weitere Erklärungen sind dann sinnlos.
Matinee
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Matinee »

Einer von mehreren Aspekten, warum es persönlich ist. Neben dem Kontext, der ebenfalls persönlich zu verstehen ist und den ich schon vorher erläutert habe, habe ich hier noch zwei weitere genannt. Warum du nur eines zitierst, den Rest abschneidest und dein Kommentar dazu.... wird dein Geheimnis bleiben. Dann bleib gerne weg von diesem Thread, wenn du meinst.
Tastenspitz
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Tastenspitz »

Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell. Persönlich ist es schon deswegen, weil der Betroffene nirgends erwähnt hat, HP und Christ zu sein. Der Täter kann das nur wissen, weil er im Profil des Betroffenen nachgeschaut hat.
Das Profil einzusehen dürfte - wenn möglich - auch erlaubt sein.
Bzgl. der Löschung könnte das Urteil hilfreich sein:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18
Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:
Tastenspitz hat geschrieben: 24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
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Evariste
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Evariste »

Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell.
Wie schon gesagt: Die persönliche Anspruche "Du bist ..." (aber auch eine Aussage in der 3.. Person, wenn aus dem Kontext klar ist, dass jemand Bestimmtes gemeint ist) kann eine Beleidigung. Die "Diffamierung" von Heilpraktikern und Christen im Allgemeinen fällt nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung.
Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 "Wie vereinbart sich das mit deinem Christsein eigentlich? Aber halt, das wundert mich gar nicht, das passt ja dazu."
Ich sehe hier keine Beleidigung = ehrverletzende Äußerung. Allgemein gehaltene negative Aussagen über Christen sind nicht strafbar.
ExDevil67
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von ExDevil67 »

Tastenspitz hat geschrieben: 26.02.21, 09:51 Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:
Tastenspitz hat geschrieben: 24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Ich würde vorab noch eine ganz andere Frage stellen.

Und zwar im Bezug auf
In einer Social-Media-Plattform, in der jeder Teilnehmer öffentlich mit Klarnamen registriert ist,
wie klar sind denn die Klarnamen? Wird da wirklich bei jedem Nutzer bei Anmeldung dessen Identität geprüft oder muss der Name den man angibt nur halbwegs plausibel erscheinen?
Tastenspitz
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Tastenspitz »

ExDevil67 hat geschrieben: 26.02.21, 11:16 Wird da wirklich bei jedem Nutzer bei Anmeldung dessen Identität geprüft
Halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass hier bei der Anmeldung mit zB. Postident gearbeitet wird.
Letztlich ist auch noch nicht klar, wer da physisch gesessen und geschrieben hat. Wenn ein Account auf einen Namen besteht kann der trotzdem (erlaubt oder gehackt) von einem Dritten benutzt worden sein.
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von ktown »

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Matinee
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Matinee »

Tastenspitz hat geschrieben: 26.02.21, 09:51
Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell. Persönlich ist es schon deswegen, weil der Betroffene nirgends erwähnt hat, HP und Christ zu sein. Der Täter kann das nur wissen, weil er im Profil des Betroffenen nachgeschaut hat.
Das Profil einzusehen dürfte - wenn möglich - auch erlaubt sein.
Bzgl. der Löschung könnte das Urteil hilfreich sein:
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18
Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:
Tastenspitz hat geschrieben: 24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Danke.

Klar darf der Täter das Profil einsehen, dazu ist es ja da. Ich habe das im Hinblick auf den "Persönlichkeitsaspekt" erwähnt. Will sagen, wenn er extra im Profil des Betroffenen nachschaut, um dort von "HP und Christ" zu lesen und dann genau das dort gelesene "HP und Christ" beleidigt, dann macht das die Beleidigungen "persönlich". Er bezieht sich auf genau jenen Betroffenen und dessen Profilinfos, die er dann beleidigt. Das ist nicht allgemein "die" HP oder "die" Christen, sondern genau jener eine.

Wegen der Anzeige, das hatte ich bei jemand anderem schon geschrieben, dachte, du hättest es wahrscheinlich gelesen: 3 Monate Zeit hat man, der Betroffene will diese Zeit nutzen. Zu klären sind z.B. ähnliche Delikte, deren Chancen beim Staatsanwalt evtl. besser aussehen für eine Verfolgung (z.B. üble Nachrede oder Verleumdung). Vielleicht gibt es Möglichkeiten, einer Verfolgung bessere Chancen zu geben durch eine gut überlegte Anzeige.
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Matinee »

ExDevil67 hat geschrieben: 26.02.21, 11:16
Tastenspitz hat geschrieben: 26.02.21, 09:51 Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:
Tastenspitz hat geschrieben: 24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Ich würde vorab noch eine ganz andere Frage stellen.

Und zwar im Bezug auf
In einer Social-Media-Plattform, in der jeder Teilnehmer öffentlich mit Klarnamen registriert ist,
wie klar sind denn die Klarnamen? Wird da wirklich bei jedem Nutzer bei Anmeldung dessen Identität geprüft oder muss der Name den man angibt nur halbwegs plausibel erscheinen?
Nein, das geschieht nicht. Aber der Name des Täters und dessen Wohnort und Arbeitsort sind mehrfach im Web überprüfbar. Er hat es auch selbst angegeben in seinem Profil und in einer sehr ausführlichen Bio. Der Täter hat narzisstische Züge, jeder soll wissen, was er für ein toller Kerl ist und was er schon alles erlebt hat. Er war auch schon öfters und länger in D, hatte deutsche Großeltern. Zur Zeit lebt und arbeitet er aber in einem kleinen EU-Land.
Matinee
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Matinee »

Evariste hat geschrieben: 26.02.21, 10:35
Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell.
Wie schon gesagt: Die persönliche Anspruche "Du bist ..." (aber auch eine Aussage in der 3.. Person, wenn aus dem Kontext klar ist, dass jemand Bestimmtes gemeint ist) kann eine Beleidigung. Die "Diffamierung" von Heilpraktikern und Christen im Allgemeinen fällt nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung.
Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 21:34 "Wie vereinbart sich das mit deinem Christsein eigentlich? Aber halt, das wundert mich gar nicht, das passt ja dazu."
Ich sehe hier keine Beleidigung = ehrverletzende Äußerung. Allgemein gehaltene negative Aussagen über Christen sind nicht strafbar.
Warum spielt es deines Erachtens keine Rolle, dass er den Betroffenen mit "DEINEM Christsein" persönlich anspricht? Warum macht es das nicht persönlich, anders als beim obigen "Du bist"?
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Deputy »

Matinee hat geschrieben: 25.02.21, 20:50 Falls es dir noch nicht aufgefallen ist: Es geht um unser deutsches Strafrecht, eine Beleidigung an einem Deutschen in deutsch. Wir sind doch nicht in Saudi Arabien. Deutschland ist ausschlaggebend für einen deutschen Rechtsfall, nicht "die Welt".
Das ist so nicht ganz richtig bzw. wir wissen es nicht.

Es ist nicht raus, wo der Täter im Ausland sitzt (ok, nicht in Österreich), was für eine Staatsangehörigkeit der Verdächtige hat oder wo der Server steht. Und wenn man dann § 7 I StGB anschaut wird genau das plötzlich relevant.
Deputy
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Deputy »

Wenn man im übrigen so sehr darauf besteht, ein guter Christ zu sein, wäre es vielleicht eine Überlegung, übers Verzeihen nachzudenken.

Aber lass mich raten: so sehr ist man dann doch nicht Christ, dass man mal ernsthaft darüber nachgedacht hat. Vielleicht auch erst nach einer Entschuldigung - aber auch davon war nie die Rede. Hat halt alles seine Grenzen ... da nimmt man dann die eine Seite des Glaubens sehr eng und lässt die andere weit offen ...
Evariste
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Evariste »

Matinee hat geschrieben: 26.02.21, 15:11 Warum spielt es deines Erachtens keine Rolle, dass er den Betroffenen mit "DEINEM Christsein" persönlich anspricht? Warum macht es das nicht persönlich, anders als beim obigen "Du bist"?
Ich sage nicht, dass es nicht persönlich ist, nur dass dieser Satz m. E. keine ehrverletzende Äußerung enthält.
J.A.
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von J.A. »

Matinee hat geschrieben: 26.02.21, 14:59
Wegen der Anzeige, das hatte ich bei jemand anderem schon geschrieben, dachte, du hättest es wahrscheinlich gelesen: 3 Monate Zeit hat man, der Betroffene will diese Zeit nutzen. Zu klären sind z.B. ähnliche Delikte, deren Chancen beim Staatsanwalt evtl. besser aussehen für eine Verfolgung (z.B. üble Nachrede oder Verleumdung). Vielleicht gibt es Möglichkeiten, einer Verfolgung bessere Chancen zu geben durch eine gut überlegte Anzeige.
Wenn sich der heilpraktizierende Christ besser fühlt, wenn er -nachdem er entsprechende Recherchen angestellt hat- weitere Zeit investiert, indem er deutsche und/oder ausländische Strafverfolgungsbehörden mit einer Sache "dieses Kalibers" behelligt, mag und soll es so sein.

Schon innerhalb Deutschlands (Geschädiger und Täter in Deutschland, Tatort zweifelsfrei Deutschland) lockt so eine Nummer keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor. Geschweige denn noch länderübergreifend.

Normalerweise tue ich mich schwer mit "100%-Ansagen", sondern wähle selbst wenn ich 100%ig überzeugt bin eher die 99 oder 99,9%. Aber in diesem Fall ist das Ergebnis der ganzen Geschichte zu 100% eine Verfahrenseinstellung mangels öffentlichem Interesse.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Deputy
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland

Beitrag von Deputy »

J.A. hat geschrieben: 28.02.21, 14:16...Tatort zweifelsfrei Deutschland...
Ist das so eindeutig? Es ist von einer - offensichtlich deutschprachigen - Social-Media-Plattform die Rede und einem Täter, der deutschsprachig, aber vermutlich kein Deutscher ist.

Kann es auch eine Plattform mit Server in der Schweiz, Österreich oder Italien (Tirol) sein? International scheint sie ja ganz offensichtlich zu sein.
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