Ok, man versteht nur, was man verstehen will.
Weitere Erklärungen sind dann sinnlos.
Moderator: FDR-Team
Das Profil einzusehen dürfte - wenn möglich - auch erlaubt sein.Matinee hat geschrieben: ↑25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell. Persönlich ist es schon deswegen, weil der Betroffene nirgends erwähnt hat, HP und Christ zu sein. Der Täter kann das nur wissen, weil er im Profil des Betroffenen nachgeschaut hat.
Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18
Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Wie schon gesagt: Die persönliche Anspruche "Du bist ..." (aber auch eine Aussage in der 3.. Person, wenn aus dem Kontext klar ist, dass jemand Bestimmtes gemeint ist) kann eine Beleidigung. Die "Diffamierung" von Heilpraktikern und Christen im Allgemeinen fällt nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung.
Ich sehe hier keine Beleidigung = ehrverletzende Äußerung. Allgemein gehaltene negative Aussagen über Christen sind nicht strafbar.
Ich würde vorab noch eine ganz andere Frage stellen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.02.21, 09:51 Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
wie klar sind denn die Klarnamen? Wird da wirklich bei jedem Nutzer bei Anmeldung dessen Identität geprüft oder muss der Name den man angibt nur halbwegs plausibel erscheinen?In einer Social-Media-Plattform, in der jeder Teilnehmer öffentlich mit Klarnamen registriert ist,
Halte ich für sehr unwahrscheinlich, dass hier bei der Anmeldung mit zB. Postident gearbeitet wird.
Danke.Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.02.21, 09:51Das Profil einzusehen dürfte - wenn möglich - auch erlaubt sein.Matinee hat geschrieben: ↑25.02.21, 21:34 Die Beleidigung ist mit der direkten und wörtlichen "Du"-Ansprache an den Betroffenen gerichtet, diffamiert zusätzlich aber auch HP und Christen generell. Persönlich ist es schon deswegen, weil der Betroffene nirgends erwähnt hat, HP und Christ zu sein. Der Täter kann das nur wissen, weil er im Profil des Betroffenen nachgeschaut hat.
Bzgl. der Löschung könnte das Urteil hilfreich sein:Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 03.10.2019 - C-18/18Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Nein, das geschieht nicht. Aber der Name des Täters und dessen Wohnort und Arbeitsort sind mehrfach im Web überprüfbar. Er hat es auch selbst angegeben in seinem Profil und in einer sehr ausführlichen Bio. Der Täter hat narzisstische Züge, jeder soll wissen, was er für ein toller Kerl ist und was er schon alles erlebt hat. Er war auch schon öfters und länger in D, hatte deutsche Großeltern. Zur Zeit lebt und arbeitet er aber in einem kleinen EU-Land.ExDevil67 hat geschrieben: ↑26.02.21, 11:16Ich würde vorab noch eine ganz andere Frage stellen.Tastenspitz hat geschrieben: ↑26.02.21, 09:51 Ansonsten bleibe ich bei meiner Frage:Tastenspitz hat geschrieben: ↑24.02.21, 14:04War der beleidigte christliche HP schon bei der Polizei?
Und zwar im Bezug aufwie klar sind denn die Klarnamen? Wird da wirklich bei jedem Nutzer bei Anmeldung dessen Identität geprüft oder muss der Name den man angibt nur halbwegs plausibel erscheinen?In einer Social-Media-Plattform, in der jeder Teilnehmer öffentlich mit Klarnamen registriert ist,
Warum spielt es deines Erachtens keine Rolle, dass er den Betroffenen mit "DEINEM Christsein" persönlich anspricht? Warum macht es das nicht persönlich, anders als beim obigen "Du bist"?Evariste hat geschrieben: ↑26.02.21, 10:35Wie schon gesagt: Die persönliche Anspruche "Du bist ..." (aber auch eine Aussage in der 3.. Person, wenn aus dem Kontext klar ist, dass jemand Bestimmtes gemeint ist) kann eine Beleidigung. Die "Diffamierung" von Heilpraktikern und Christen im Allgemeinen fällt nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung.
Ich sehe hier keine Beleidigung = ehrverletzende Äußerung. Allgemein gehaltene negative Aussagen über Christen sind nicht strafbar.
Das ist so nicht ganz richtig bzw. wir wissen es nicht.
Ich sage nicht, dass es nicht persönlich ist, nur dass dieser Satz m. E. keine ehrverletzende Äußerung enthält.
Wenn sich der heilpraktizierende Christ besser fühlt, wenn er -nachdem er entsprechende Recherchen angestellt hat- weitere Zeit investiert, indem er deutsche und/oder ausländische Strafverfolgungsbehörden mit einer Sache "dieses Kalibers" behelligt, mag und soll es so sein.Matinee hat geschrieben: ↑26.02.21, 14:59
Wegen der Anzeige, das hatte ich bei jemand anderem schon geschrieben, dachte, du hättest es wahrscheinlich gelesen: 3 Monate Zeit hat man, der Betroffene will diese Zeit nutzen. Zu klären sind z.B. ähnliche Delikte, deren Chancen beim Staatsanwalt evtl. besser aussehen für eine Verfolgung (z.B. üble Nachrede oder Verleumdung). Vielleicht gibt es Möglichkeiten, einer Verfolgung bessere Chancen zu geben durch eine gut überlegte Anzeige.
Ist das so eindeutig? Es ist von einer - offensichtlich deutschprachigen - Social-Media-Plattform die Rede und einem Täter, der deutschsprachig, aber vermutlich kein Deutscher ist.