Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Moderator: FDR-Team
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Es bleibt doch wie hier schon viele geraten haben. Er kann hier Strafanzeige erstatten, mit gen null tendierenden Aussichten auf Erfolg, es gibt keinen Anspruch auf Verfolgung. Er kann in irgend einem anderen Land Strafanzeige erstatten, die Erfolge können wir hier nicht abschätzen.
Was ist da so schwierig dran?
Chavah
Was ist da so schwierig dran?
Chavah
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Du bist wirklich der unsachliste Jura-Interessierte, der mir je begegnet ist.Deputy hat geschrieben: ↑26.02.21, 21:17 Wenn man im übrigen so sehr darauf besteht, ein guter Christ zu sein, wäre es vielleicht eine Überlegung, übers Verzeihen nachzudenken.
Aber lass mich raten: so sehr ist man dann doch nicht Christ, dass man mal ernsthaft darüber nachgedacht hat. Vielleicht auch erst nach einer Entschuldigung - aber auch davon war nie die Rede. Hat halt alles seine Grenzen ... da nimmt man dann die eine Seite des Glaubens sehr eng und lässt die andere weit offen ...
Es geht hier um die rechtliche Beurteilung einer Beleidigung. Es geht nicht darum, ein besonders guter Christ sein zu wollen, wie kommst du darauf? Ein nicht ans Töten denkender Christ hat noch nichts mit einem besonders guten Christen zu tun und was du dir darunter vorstellst, als offensichtlicher "Christenexperte", ist sowieso ein anderer Planet. Es nicht um schlechte Geistliche, nicht um die Vergangenheit, nicht um die Verwechslung mit normalen christlichen Bürgern, die nicht ansatzweise ans Töten denken und es geht auch nicht um deine irrigen Vorstellungen vom Verzeihen oder andere Motive des Betroffenen, der sich hier für nichts rechtfetigen muss- schon gar nicht gegenüber Christenexperten, die Bürgerchristen ganz normal Tötungsabsichten unterstellen.
Bitte diskutier das alles in anderen Foren, dort kannst du dich zum Christsein weiterbilden lassen von anderen oder Vorurteile pflegen, was immer du willst. Lass deine persönliche, sehr subjektive und fehlerhafte Christeneinstellung raus oder bleib am besten einfach weg hier.
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Lesen sie mal die letzten 4 Seiten. Sie werden erkennen, dass sie den Aspekt Christ immer wieder mit ins Thema heben. Wenn Sie das nicht wollen, dann sollten sie sich auf den eigentlichen Aspekt des Rechtsthema begrenzen und den Christ außen vor lassen.
Weiterhin muss gesagt werden, dass hier über die maßen die Rechtsgrundlage aufgezeigt wurde und wir uns hier sehr scharf an einer Rechtsberatung entlang hangeln.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Ich meinte es im Sinne von "wenn es so wäre" ...
dass selbst dann kein Staatsanwalt sich dafür interessieren würde. Geschweige denn, wenn aus der Sache noch ein länderübergreifendes Verfahren würde."Täter und Geschädigter mit Aufenthalt in Deutschland und Tatort eindeutig Deutschland"
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Beim zweiten Absatz war ich etwas bissig - den hätte ich vielleicht besser weglassen sollen.Deputy hat geschrieben: ↑26.02.21, 21:17 Wenn man im übrigen so sehr darauf besteht, ein guter Christ zu sein, wäre es vielleicht eine Überlegung, übers Verzeihen nachzudenken.
Aber lass mich raten: so sehr ist man dann doch nicht Christ, dass man mal ernsthaft darüber nachgedacht hat. Vielleicht auch erst nach einer Entschuldigung - aber auch davon war nie die Rede. Hat halt alles seine Grenzen ... da nimmt man dann die eine Seite des Glaubens sehr eng und lässt die andere weit offen ...
@Matinee
Wie ktown schon schrieb: Du hast das Christsein sehr nachdrücklich ins Spiel gebracht und dann immer wieder betont. Dann solltest Du es schon abkönnen, wenn jemand darauf eingeht. Zumal die Beleidigung mehrfach mit dem Christsein begründet wurde.
@J.A.
Ich habs nur noch dunkel in Erinnerung, dass das zumindest ein kompliziertes Thema ist, bei dem es auch darum geht, in wie weit tatsächlich ein Bezug zu Deutschland hergestellt werden kann. Das war damals ein Vortasten über etliche Fälle, wo sich jeweils Nuancen verschoben haben - deswegen ist bei mir geblieben: da kommt es auch auf Kleinigkeiten an, ob es überhaupt in Deutschland strafbar ist.
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
In Deutschland ist es in jedem Fall strafbar, wenn der Geschädigte Deutscher ist und die Tat auch am Tatort (wenn der im Ausland liegt) strafbar ist. § 7, Abs. 1 StGBob es überhaupt in Deutschland strafbar ist.
Über § 9, Abs. 1 StGB liesse sich hier aber sicherlich auch ein "deutscher Tatort" (Erfolgseintritt) begründen, so dass deutsches Recht anwendbar wäre, selbst wenn Geschädigter und Täter Nicht-Deutsche wären und die Tat vom Ausland aus begangen wurde. Da der Geschädigter aber ja -wohl- Deutscher ist, braucht man dieses Konstrukt gar nicht, sondern kommt schon per § 7, Abs. 1 StGB zum Ziel (vorausgesetzt die Tat ist auch im betreffenden Ausland strafbar).
Ändert aber alles nichts daran, dass sich kein StA dafür interessieren wird.
Aus "Stilblüten der Justiz":
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Ist es das nicht immer?
https://www.juracademy.de/strafrecht-bt ... igung.html
J.A. hat schon recht. Hier muss die StA schon von Praktikanten und Bediensteten überlaufen sein, damit jemand überhaupt im Ansatz darüber nachdenkt, sowas aufzugreifen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Das ist wie gesagt schon eine Weile her: es ging im speziellen um Dinge (Beleidigungen, verfassungsfeindliche Symbole), die in Deutschland strafbar sind, am Tatort im Ausland jedoch nicht.
Bei einer Beleidigung nach deutschem, aber nicht Tatortrecht, reicht es eben nicht aus, dass der Geschädigte "nur" Deutscher ist, damit das deutsche Strafrecht greift. Aber da hängt sehr viel an Kleinigkeiten..
Bei einer Beleidigung nach deutschem, aber nicht Tatortrecht, reicht es eben nicht aus, dass der Geschädigte "nur" Deutscher ist, damit das deutsche Strafrecht greift. Aber da hängt sehr viel an Kleinigkeiten..
Re: Beleidigung und üble Nachrede, Täter im Ausland
Nicht nur die Verwendung der unpersönlichen zweiten Person (im Sinne von "man") spricht gegen einen Tatbestand, auch das "passt zu einem Christen" kann genau gegenteilig gemeint sein. Beispiel: nachdem heute bekannt wurde, dass der Heimleiter des Pflegeheimes einer evangelischen Organisation etliche seiner Familienmitglieder auf die die Impfliste setzte, lautete eine Kommentar "passt ja sehr gut zu den christlichen Grundsätzen des Vereins". Womit dann die Verächtlichmachung von Religionen auch schon vom Tisch wäre.
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