Impferlschleichung
Moderator: FDR-Team
Impferlschleichung
Beim OB der Stadt Halle soll eine Hausdurchsuchung stattgefunden haben, da sich
dieser ungerechtfertigt eine Corona-Impfung verschafft haben soll.
Was mich nun interessiert:
Welcher Straftatbestand steht denn nun im Raume?
(Im StgB wird es wohl die "Impferschleichung nicht geben)
dieser ungerechtfertigt eine Corona-Impfung verschafft haben soll.
Was mich nun interessiert:
Welcher Straftatbestand steht denn nun im Raume?
(Im StgB wird es wohl die "Impferschleichung nicht geben)
Re: Impferlschleichung
Das kann man durch online Recherche bestimmt schnell herausfinden, spontan wäre ich beim § 331 StGB.
Alles wird gut.
Re: Impferlschleichung
Und welche "Dienstausübung" soll er im Gegenzug angeboten haben?
Wobei ich generell skeptisch bin bezüglich der angedachten Strafvorschriften für (vermeintliche) Vordrängler beim impfen. Sicher kann man die einführen, nur dann hätte ich auch gern parallel klare Vorgaben wer was unternehmen muss um rechtssicher dokumentieren zu können das es keinen anderen gab der gemäß jeweils aktueller Impfreihenfolge dran gewesen wäre und verfügbar war.
Wobei ich generell skeptisch bin bezüglich der angedachten Strafvorschriften für (vermeintliche) Vordrängler beim impfen. Sicher kann man die einführen, nur dann hätte ich auch gern parallel klare Vorgaben wer was unternehmen muss um rechtssicher dokumentieren zu können das es keinen anderen gab der gemäß jeweils aktueller Impfreihenfolge dran gewesen wäre und verfügbar war.
Re: Impferlschleichung
Gegen den Oberbürgermeister von Halle wird wegen veruntreuender Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB) ermittelt.
Re: Impferlschleichung
Okay. Da werden wohl künftig etliche Generationen von Jurastudenten dran üben wie man sowas prüft.
Anvertraut, davon ausgehend das die Stadt mit dem Aufbau und Betrieb des Impfzentrums beauftragt war, würde ich bejahen. Frage wäre dann wie fremd war ihm in dem Moment die Impfdose. Wem gehört die eigentlich wenn sie verbraucht werden muss aber keiner nach Impfreihenfolge greifbar ist? Und wäre verwerfen wirklich die bessere Lösung?
So oder so, bei dem Strafrahmen dürften wohl (vermeintliche) Vordrängler die künftig bekannt werden öffentlich wohl nix mehr sagen. Nicht das man unfreiwillig ein Geständnis ablegt.
Anvertraut, davon ausgehend das die Stadt mit dem Aufbau und Betrieb des Impfzentrums beauftragt war, würde ich bejahen. Frage wäre dann wie fremd war ihm in dem Moment die Impfdose. Wem gehört die eigentlich wenn sie verbraucht werden muss aber keiner nach Impfreihenfolge greifbar ist? Und wäre verwerfen wirklich die bessere Lösung?
So oder so, bei dem Strafrahmen dürften wohl (vermeintliche) Vordrängler die künftig bekannt werden öffentlich wohl nix mehr sagen. Nicht das man unfreiwillig ein Geständnis ablegt.
Re: Impferlschleichung
Ich denke der Rattenschwanz, weil er Beamter ist, könnte sicherlich schmerzhafter für ihn sein.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Impferlschleichung
Ist der Impfende Arzt dann als Mittäter oder der Beihilfe schuldig?
Es ist ja nicht so, dass der OB hier irgendwas vorgetäuscht hat um die Spritze zu kriegen.
Obliegt die Prüfung der Zulässigkeit nicht dem Arzt?
Es ist ja nicht so, dass der OB hier irgendwas vorgetäuscht hat um die Spritze zu kriegen.
Obliegt die Prüfung der Zulässigkeit nicht dem Arzt?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Impferlschleichung
Den impfenden Arzt sehe ich da nicht. Eine Mittäterschaft oder Beihilfe würde ich eher bei der Person sehen die den OB gefragt hat ob er verfügbar ist. Das muss ja nicht zwingend auch die Person sein die am Ende auch die Spritze gesetzt hat.
Und bezüglich der Folgen im Beamtenrecht, ja auch die können wehtun. Frage wäre wie weit sowas einen politisch gewählten Beamten auf Zeit wirklich trifft. Oder war der vorher irgendwo Beamter und verliert daraus dann auch alle Ansprüche?
Vor den Folgen auf der Schiene dürften vor allem die städtischen Beamten auf Lebenszeit zittern die ggf auch vorzeitig mit überschüssigen Dosen geimpft wurden .
Und bezüglich der Folgen im Beamtenrecht, ja auch die können wehtun. Frage wäre wie weit sowas einen politisch gewählten Beamten auf Zeit wirklich trifft. Oder war der vorher irgendwo Beamter und verliert daraus dann auch alle Ansprüche?
Vor den Folgen auf der Schiene dürften vor allem die städtischen Beamten auf Lebenszeit zittern die ggf auch vorzeitig mit überschüssigen Dosen geimpft wurden .
Re: Impferlschleichung
Eine Rechtsfolge nur für öffentliche Amtsträger würde nicht ausreichen. Die bisherigen Fälle betrafen auch Geistliche, Verwaltungspersonal aus Krankenhäusern, Angehörige von Ärzten.
Re: Impferlschleichung
Geplant ist jetzt Folgendes:
https://www.nordbayern.de/politik/bis-z ... 1.10870313
Wobei mir auffällt, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Da man den Impfstoff aber nicht kauft sondern kostenlos bekommt (aber eben nur unter den festgelegten Bedingungen), wäre schon die Frage ob nicht gleichzeitig eine Straftat vorliegt, umgangssprachlich hat man ihn ja "geklaut". Diebstahl trifft es wohl weniger, vielleicht Betrug oder Unterschlagung. Zum "geklauten Impfstoff" kommt auch noch die Dienstleistung des Impfzentrums dazu.
https://www.nordbayern.de/politik/bis-z ... 1.10870313
Wobei mir auffällt, dass es nur eine Ordnungswidrigkeit sein soll. Da man den Impfstoff aber nicht kauft sondern kostenlos bekommt (aber eben nur unter den festgelegten Bedingungen), wäre schon die Frage ob nicht gleichzeitig eine Straftat vorliegt, umgangssprachlich hat man ihn ja "geklaut". Diebstahl trifft es wohl weniger, vielleicht Betrug oder Unterschlagung. Zum "geklauten Impfstoff" kommt auch noch die Dienstleistung des Impfzentrums dazu.
Re: Impferlschleichung
Das man es "nur " OWi einstufen könnte evtl daran liegen das die zugehörigen Verordnungen schneller änderbar sein dürften als ein StGB.
Hat eigentlich schon jemand den Wortlaut der geplanten Änderung gefunden und nicht nur Presseberichte dazu?
Was konkret und wen will man da mit einem Bußgeld belegen? Den der sich Reste spritzen lässt, den der Reste "falsch" verteilt, den der sich unberechtigt als impfberechtigt melden lässt oder den der jemanden (vorsätzlich / (grob) fahrlässig) fälschlich als impfberechtigt meldet?
Gefühlt macht es schon einen Unterschied ob das Impfzentrum 1 Stunde vor Feierabend den Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr vom Nachbarort anruft "hier wir haben noch 20 Impfdosen über, kommt her" oder ob das Pflegeheim bei der Anmeldung der Zahl der Berechtigten den Bischof als angeblichen Hausgeistlichen und den Mann der Assistenten vom GF, der als selbstständiger Maler zeitweise dort im Auftrag tätig wird, inkl Gesellen angibt.
Hat eigentlich schon jemand den Wortlaut der geplanten Änderung gefunden und nicht nur Presseberichte dazu?
Was konkret und wen will man da mit einem Bußgeld belegen? Den der sich Reste spritzen lässt, den der Reste "falsch" verteilt, den der sich unberechtigt als impfberechtigt melden lässt oder den der jemanden (vorsätzlich / (grob) fahrlässig) fälschlich als impfberechtigt meldet?
Gefühlt macht es schon einen Unterschied ob das Impfzentrum 1 Stunde vor Feierabend den Wehrführer der freiwilligen Feuerwehr vom Nachbarort anruft "hier wir haben noch 20 Impfdosen über, kommt her" oder ob das Pflegeheim bei der Anmeldung der Zahl der Berechtigten den Bischof als angeblichen Hausgeistlichen und den Mann der Assistenten vom GF, der als selbstständiger Maler zeitweise dort im Auftrag tätig wird, inkl Gesellen angibt.
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Re: Impferlschleichung
Der Arzt ist aber der, der die "Tat" so es denn eine ist, letztlich durch seine aktive Tätigkeit ermöglicht.
Die simple Nachfrage ob jemand Zeit hat, sehe ich nicht als begünstigend an.
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Re: Impferlschleichung
Sicher hat der Arzt der letztlich die Spritze setzt auch seinen Anteil. Aber dürfte es für die Bereitschaft der einzelnen Ärzte in einem Impfzentrum tätig zu werden nicht gerade förderlich sein wenn sie damit rechnen müssen am Ende als Täter belangt zu werden wenn andere in der Organisation schlechte Arbeit abliefern.Tastenspitz hat geschrieben: ↑25.02.21, 09:48 Der Arzt ist aber der, der die "Tat" so es denn eine ist, letztlich durch seine aktive Tätigkeit ermöglicht.
Die simple Nachfrage ob jemand Zeit hat, sehe ich nicht als begünstigend an.
So wie ich das verfolgt habe wird nämlich in den Impfzentren schon am Einlass geprüft ob jemand berechtigt ist oder nicht. Und nur wer dort als berechtigt erkannt wird darf überhaupt rein.
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Re: Impferlschleichung
Richtig. Der Arzt führt das Aufklärungsgespräch, kontrolliert die Impffähigkeit und unterschreibt den Impfpass. Das eigentliche Impfen, die Injektion, führt das medizinische Hilfspersonal aus.
In Altenheimen, Wohnheimen für Behinderte und Kliniken kann das allerdings anders aussehen, da werden die Impfberechtigung und die Personalien i.d.R. von der Heimleitung, der Pflegedienstleitung etc. kontrolliert, der Arzt macht dann oftmals den Rest selbst. Manchmal ist aber auch hier medizinisches Hilfspersonal zugegen, die dann die Injektion ausführen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Impferlschleichung
Naja, im Heim wird die Leitung wohl kaum die Impfberechtigung prüfen müssen. Da reicht afair ja "ich wohne hier" bzw "ich arbeite am Patienten" und man ist berechtigt. Da dürfte im Vorfeld nur vom Heim eine Zahl an Berechtigten kommuniziert werden damit entsprechend Impfstoff geliefert werden kann. Und auch dann dürfte das Impfteam selber keine Chance haben zu erkennen das der angebliche Hausmeister in Wahrheit der Mann der Pflegedienstleitung ist und völlig woanders arbeitet.Dummerchen hat geschrieben: ↑25.02.21, 12:36 In Altenheimen, Wohnheimen für Behinderte und Kliniken kann das allerdings anders aussehen, da werden die Impfberechtigung und die Personalien i.d.R. von der Heimleitung, der Pflegedienstleitung etc. kontrolliert, der Arzt macht dann oftmals den Rest selbst. Manchmal ist aber auch hier medizinisches Hilfspersonal zugegen, die dann die Injektion ausführen.
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