Impferlschleichung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Dummerchen
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Re: Impferlschleichung

Beitrag von Dummerchen »

ExDevil67 hat geschrieben: 25.02.21, 13:54 Naja, im Heim wird die Leitung wohl kaum die Impfberechtigung prüfen müssen. Da reicht afair ja "ich wohne hier" bzw "ich arbeite am Patienten" und man ist berechtigt.
Es gibt in Heimen aber auch Mitarbeiter, die nicht am Bewohner tätig und daher nicht impfberechtigt sind. Das kann ein Aussenstehender gar nicht beurteilen, also muss jemand internes die Berechtigung prüfen. Ob die das jetzt hochformell mit Dokumentation und Unterschrift machen oder informell diejenigen, die noch nicht dran sind, wieder wegschickt, spielt dabei weniger eine Rolle, als dass die Berechtigung generell irgendwie geprüft wird.
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