Durchsuchung eines Email-Accounts
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Durchsuchung eines Email-Accounts
Hallo,
gegen eine Person wird ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Darin heißt es, dass alle Beweismittel beschlagnahmt werden dürfen welche Hinweise zu einer Anzeigenerstattung und Verwendung einer (Wortsperre: Firma) Emailadresse liefern können. Tatvorwurf lautet Betrug (falsche Verdächtigung).
Die Polizei beschlagnahmt nun einen Rechner. Der Beschuldigte gibt das Passwort nicht raus und unterschreibt, dass er mit der Durchsicht der beschlagnahmten Geräte nicht einverstanden ist. Nach der Durchsuchung löscht er den Emailaccount mitsamt der Emails.
Darf die Polizei den Rechner nun einfach so durchsuchen, auch wenn die Person der Durchsicht nicht zugestimmt hat?
Darf die Polizei auf dem Rechner etwas anderes durchsuchen als diesen Emailaccount? Also z.B. andere Emailaccounts, Word-Datein, etc.?
Kann die Polizei überhaupt noch so einfach auf den Account zugreifen? Oder muss sie sich mit einem entsprechenden Beschluss an (Wortsperre: Firma) wenden? Wozu braucht sie dafür überhaupt den Rechner? Auf eine (Wortsperre: Firma) Adresse kann man doch von jedem Rechner aus zugreifen, sofern man das Passwort hat (was die Person natürlich auch nicht rausgerückt hat).
Die Person hat sich bei (Wortsperre: Firma) mit falschem Namen angemeldet. Kann damit überhaupt bewiesen werden wer die Emailadresse verwendet hat?
Wie ist die Rechtslage?
MfG
gegen eine Person wird ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt. Darin heißt es, dass alle Beweismittel beschlagnahmt werden dürfen welche Hinweise zu einer Anzeigenerstattung und Verwendung einer (Wortsperre: Firma) Emailadresse liefern können. Tatvorwurf lautet Betrug (falsche Verdächtigung).
Die Polizei beschlagnahmt nun einen Rechner. Der Beschuldigte gibt das Passwort nicht raus und unterschreibt, dass er mit der Durchsicht der beschlagnahmten Geräte nicht einverstanden ist. Nach der Durchsuchung löscht er den Emailaccount mitsamt der Emails.
Darf die Polizei den Rechner nun einfach so durchsuchen, auch wenn die Person der Durchsicht nicht zugestimmt hat?
Darf die Polizei auf dem Rechner etwas anderes durchsuchen als diesen Emailaccount? Also z.B. andere Emailaccounts, Word-Datein, etc.?
Kann die Polizei überhaupt noch so einfach auf den Account zugreifen? Oder muss sie sich mit einem entsprechenden Beschluss an (Wortsperre: Firma) wenden? Wozu braucht sie dafür überhaupt den Rechner? Auf eine (Wortsperre: Firma) Adresse kann man doch von jedem Rechner aus zugreifen, sofern man das Passwort hat (was die Person natürlich auch nicht rausgerückt hat).
Die Person hat sich bei (Wortsperre: Firma) mit falschem Namen angemeldet. Kann damit überhaupt bewiesen werden wer die Emailadresse verwendet hat?
Wie ist die Rechtslage?
MfG
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Die Person sollte sich mit einem Anwalt beraten.
Die Sachverhaltsschilderung "falsche Verdächtigung" passt nicht zum späteren Versuch der Vernichtung möglicher Beweise und der Anmeldung unter falschem Namen.
Die Sachverhaltsschilderung "falsche Verdächtigung" passt nicht zum späteren Versuch der Vernichtung möglicher Beweise und der Anmeldung unter falschem Namen.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
So sieht es ein Vertreter der Polizei:
Es dürfte zweckmäßig sein, sofort bei Beginn der Maßnahmen einen Anwalt zuzuziehen, nicht erst wenn erste Ergebnisse bekannt werden. Es könnte sogar die "billigste" Lösung sein, alles zuzugeben um was es in der Ausgangssache ging. Wenn sie in der Wohnung Hanfpflanzen suchen sag ich ja auch gleich, dass die auf dem Dachboden sind, bevor sie dann auch noch sehen was alles im Keller ist.
Das dürfte auf Computer übertragbar sein. Das Verschweigen von Passwörtern kann also dafür sorgen, dass die Polizei erst so richtig Zeit und Muße hat, sich mit der Sache ungestört zu befassen. Und dort noch mehr zum Thema.Damit erfolgt häufig ein ausgedehnter Zugriff auf alle im Smartphone befindlichen Daten und darüber hinaus, durch § 110 Abs. 3 StPO legitimiert, ggf. auch auf Cloud-Datenspeicher, sofern sie vom Smartphone aus erreichbar sind. Erschwerend kommt hinzu, dass dieser Zugriff aufgrund der technischen Gegebenheiten regelmäßig in den Diensträumen der Strafverfolgungsbehörde stattfinden muss[89], ohne dass der Betroffene die Möglichkeit hat persönliche oder für das Strafverfahren irrelevante Daten zurückzuhalten.[90] Eine solche Mitnahme wird z. B. dann erforderlich sein, wenn das Smartphone eine Zugangssicherung oder eine Verschlüsselung aufweist und diese erst durch technische Mittel überwunden werden muss.[91] Die Überwindung von digitalen Zugangssicherungen ist, ähnlich dem Öffnen verschlossener Behältnisse in der analogen Welt, im Rahmen der Durchsicht eine zulässige Maßnahme.[92]
https://kripoz.de/2019/09/18/die-sicher ... ngsbedarf/
Es dürfte zweckmäßig sein, sofort bei Beginn der Maßnahmen einen Anwalt zuzuziehen, nicht erst wenn erste Ergebnisse bekannt werden. Es könnte sogar die "billigste" Lösung sein, alles zuzugeben um was es in der Ausgangssache ging. Wenn sie in der Wohnung Hanfpflanzen suchen sag ich ja auch gleich, dass die auf dem Dachboden sind, bevor sie dann auch noch sehen was alles im Keller ist.
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Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Naja ist doch aber nachvollziehbar, dass man nicht möchte, dass der Staat die eigenen Emails ließt. Und wenn man den Account sowieso nicht mehr braucht dann kann man ihn doch auch löschen, bevor da irgendein Ermittler erfährt, welche intimen Fotos an den Liebhaber geschickt wurden. Und das man sich eine Emailadresse unter falschem Namen zulegt ist doch wirklich nicht verdächtig. Wer gibt schon seine Daten an Email Anbieter weiter? Ich heiße immer Max Mustermann und wohne in Musterhausen, wenn ich mir eine Emailadresse zulege.Die Sachverhaltsschilderung "falsche Verdächtigung" passt nicht zum späteren Versuch der Vernichtung möglicher Beweise
@FM:
Was sollte der Beschuldigte denn zugeben? Er weiß ja nicht mal was ihm zur Last gelegt wird. Außer eben Betrug durch falsche Verdächtigung. Darauf kann er sich keinen Reim machen. Er kennt die geschädigte Person nicht mal. Kann sich auch nicht daran erinnern am genannten Tatzeitpunkt irgendein besonderes Erlebnis gehabt zu haben. Kurz: Es ist ihm ein Rätsel, wieso Anzeige gegen ihn erstattet wurde. Daher geht er auch nicht davon aus, dass irgendwelche Beweise auf seinem Rechner gefunden werden.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Der Anwalt wird ja dann Akteneinsicht nehmen und all diese Fragen klären. Dann könnte der Unschuldige sicher auch schnell sein Eigentum zurück erhalten.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Was glaubst Du ist der Sinn eines Durchsuchungsbeschlusses? Dass die Polizei trotzdem nichts machen darf, wenn der Beschuldigte nicht zustimmt?Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.02.21, 17:30 Darf die Polizei den Rechner nun einfach so durchsuchen, auch wenn die Person der Durchsicht nicht zugestimmt hat?
@FM
Kann gar nicht sein. Nie was sagen, nie irgendwie kooperieren ist immer das Beste. Das wird einem hier jedes Mal erklärt ...
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Umso wichtiger ist eine anwaltliche Prüfung.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.02.21, 19:52 @FM:
Was sollte der Beschuldigte denn zugeben? Er weiß ja nicht mal was ihm zur Last gelegt wird. Außer eben Betrug durch falsche Verdächtigung. Darauf kann er sich keinen Reim machen. Er kennt die geschädigte Person nicht mal. Kann sich auch nicht daran erinnern am genannten Tatzeitpunkt irgendein besonderes Erlebnis gehabt zu haben. Kurz: Es ist ihm ein Rätsel, wieso Anzeige gegen ihn erstattet wurde. Daher geht er auch nicht davon aus, dass irgendwelche Beweise auf seinem Rechner gefunden werden.
Ein Problem ist halt: auf sehr vielen Computern finden sich dann zufällig Belege für andere Straftaten. Das muss ja nicht gleich Kinderporno sein, es reichen schon Urheberrechtsverletzungen, die dem Eigentümer gar nicht bewusst sind oder die er schon längst vergessen hat.
Aber klar, wenn man gar nicht genau weiß was die suchen kann man nicht sagen "ist alles auf dem Dachboden, in den Keller müssen Sie sich gar nicht erst bemühen."
Im Gegenteil, ich sagte doch: den Damen und Herrn gleich den Weg zum Dachboden zeigen und den Schlüssel aushändigen, nicht dass sie sich in den Keller verirren und unnötig ihre wertvolle Dienstzeit vergeuden.@FM
Kann gar nicht sein. Nie was sagen, nie irgendwie kooperieren ist immer das Beste. Das wird einem hier jedes Mal erklärt ...
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Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
@Deputy:
Welchen Sinn hat es, dass man ankreuzen muss ob man mit der Durchsicht der Unterlagen/Geräte einverstanden ist oder nicht?
Welchen Sinn hat es, dass man ankreuzen muss ob man mit der Durchsicht der Unterlagen/Geräte einverstanden ist oder nicht?
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Das ist mehr für eine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss gedacht. Ankreuzen muss man da gar nichts, man kann.
Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt ist es komplett egal ob man damit einverstanden ist. Es wird durchsucht - Ende!
Bevor hier wieder die Klugscheißer kommen: Feinheiten außen vor, aber das liegt hier nicht vor. Dass ein Rechner zur Verwendung einer Emailadresse geeignet erscheint liegt auf der Hand.
Wenn ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt ist es komplett egal ob man damit einverstanden ist. Es wird durchsucht - Ende!
Bevor hier wieder die Klugscheißer kommen: Feinheiten außen vor, aber das liegt hier nicht vor. Dass ein Rechner zur Verwendung einer Emailadresse geeignet erscheint liegt auf der Hand.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Wie Deputy schon zutreffend ausgeführt hat, hat das den Sinn, dass sich der Polizist, der ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss (incl. Beschlagnahmeanordnung) durchsucht (also per Gefahr im Verzug) sich das Einholen einer gerichtlichen Bestätigung über die Beschlagnahme schenken kann, wenn "man" einverstanden ist.Buchvorstellung hat geschrieben: ↑26.02.21, 20:59 @Deputy:
Welchen Sinn hat es, dass man ankreuzen muss ob man mit der Durchsicht der Unterlagen/Geräte einverstanden ist oder nicht?
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Ja, aber welchen Nutzen soll es bringen dann den Rechner zu beschlagnahmen? Man braucht doch nur einen Internetzugang um auf einen Emailaccount zuzugreifen.Dass ein Rechner zur Verwendung einer Emailadresse geeignet erscheint liegt auf der Hand.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Die Mails könnten ja auch (nur noch) auf dem Rechner gespeichert sein.
Re: Durchsuchung eines Email-Accounts
Da frage ich mich, was das sein soll. Sehr rätselhaft.
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