Gasflasche ohne Sicherung Transportiert

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Pommelchen
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Gasflasche ohne Sicherung Transportiert

Beitrag von Pommelchen »

Hallo,

Ich wurde heute zu einer Allgemeinen Verkehrskontrolle gebeten.
Ich fahre einen Kastenwagen XY . Die Beamten wollten dann auch den Laderaum (zwecks Prüfung der Ladungssicherung) sehen. Ich habe normalerweise nur Besen und Reinigungsmittel an Board.
Dummerweise habe ich heute aber auch eine 5 kg Gasflasche transportiert. Diese hatte ich nur zum Transport von A nach B mitgenommen.
Die Gasflasche hatte keine Kappe drauf , der Unkrautbrenner war auch noch an montiert und die Flasche war leider auch nicht mit Gurten gesichert.
Ich wusste dies leider vorher nicht. Aber Unwissenheit schützt nunmal nicht.

Das ganze wird laut dem Beamten nicht über die Bußgeldstelle abgewickelt sondern über ein Amt für Gefahrengut Verstößen oder ähnlich.

Meine Frage dazu ist.
Kann mir jemand grob sagen was auf mich zu kommt ?

Grüße Rene
Zuletzt geändert von ktown am 04.03.21, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Tastenspitz
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Re: Gasflasche ohne Sicherung Transportiert

Beitrag von Tastenspitz »

https://www.bussgeldkatalog.net/29-ggvseb/
Grob gesagt also 300 € + X.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Zafilutsche
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Re: Gasflasche ohne Sicherung Transportiert

Beitrag von Zafilutsche »

Bei der "Gewerblichen" Tätigkeit müssen die Mitarbeiter regelmäßig "Arbeitsplatz spezifisch" geschult und unterwiesen sein. Dafür gibt es Dienstleister. Vielleicht sollte das mit den "nur" Reinigungsmittel(n) auch auf dem Prüfstand genommen werden? :oops:
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Pommelchen
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Re: Gasflasche ohne Sicherung Transportiert

Beitrag von Pommelchen »

Zafilutsche hat geschrieben: 04.03.21, 11:10 Bei der "Gewerblichen" Tätigkeit müssen die Mitarbeiter regelmäßig "Arbeitsplatz spezifisch" geschult und unterwiesen sein. Dafür gibt es Dienstleister. Vielleicht sollte das mit den "nur" Reinigungsmittel(n) auch auf dem Prüfstand genommen werden? :oops:
Das weiß mein Chef nun auch. Bei den Reinigungsmitteln handelt es sich um XXusw. Keine industriereiniger oder ähnliches
Zuletzt geändert von ktown am 04.03.21, 16:42, insgesamt 1-mal geändert.
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