Akteneinsicht
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Akteneinsicht
Person A hat eine Anklage bekommen und einen RA eingeschaltet. Dieser beantragt 2 Tage vor Fristablauf per Fax die Akteneinsicht und bittet auf Verlängerung der Frist. Der Anwalt sagte, dass die Akten ca. 3 Tage brauchen bis diese bei ihm sind. Nach einer Woche hat man den Anwalt angerufen ubd die Bürodame meinte jetzt, dass kann 3 Wochen dauern.
Hat jeman eine Meinung dazu?
Hat jeman eine Meinung dazu?
Re: Akteneinsicht
Da das ganze im Strafrecht veröffentlich wurde, gehe ich mal davon aus das es sich um Strafverfahren handelt.
Was erwartet A nun konkret? Ob der Anwalt nun die Akte eine Woche früher oder später gelesen und mit einem das weitere Vorgehen besprochen hat, dürfte zeitlich keinen großen Unterschied machen. Als nächste erfolgt ein Termin zur Hauptverhandlung und den legt das Gericht so wie es in seinen Kalender passt.
Was erwartet A nun konkret? Ob der Anwalt nun die Akte eine Woche früher oder später gelesen und mit einem das weitere Vorgehen besprochen hat, dürfte zeitlich keinen großen Unterschied machen. Als nächste erfolgt ein Termin zur Hauptverhandlung und den legt das Gericht so wie es in seinen Kalender passt.
Re: Akteneinsicht
Zu was? Dazu, dass es drei Wochen dauert oder dazu, dass erst zwei Tage vor Fristablauf die Akteneinsicht beantragt wurde oder dazu ob damit die Frist verstrichen ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Akteneinsicht
Warum das Gericht die Akten immer noch nicht rausgeschickt hat? Person A hat heute beim Gericht angefragt und laut Bürodame liegen diese noch beim Richter. Ich frage mich, warum alles unnötig verzögert wird. In diesem Fall geht es um beleidigung von 05/18 also fast 3jahre und kein Mensch findet es nach so langer Zeit noch gerecht.
Re: Akteneinsicht
Wenn der Richter sie gerade selbst braucht, kann er sie nicht verschicken.
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Re: Akteneinsicht
Was will er damit, die Anklage liegt schon seit 05/20 bei Gericht und gerade jetzt soll er diese brauchen? Der Anwalt will aber drauf reagieren, dafür braucht er die Akten.
Re: Akteneinsicht
Und der Richter benötigt sie auch, vielleicht zum terminieren. Und wenn der Richter fertig ist, auch über die Akteneinsicht entschieden hat, dann bekommt sie auch der Anwalt. Und wenn die Akte schon so lange bei Gericht liegt, dann hätte man sich ja auch vorher um Akteneinsicht kümmern können, oder?
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Man weiss ja erst seit 2 Wochen von der anklage, da sie dem beschuldigte dort erst zugestellt wurde.
Re: Akteneinsicht
Von der Anklage mag man erst seit zwei Wochen wissen, vom Verfahren aber doch länger.
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Von der Anklage mag man erst seit zwei Wochen wissen, vom Verfahren aber doch länger.
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Wie auch immer, trotzdem widerspricht das jeder Logik Verfahren so lange liegen zu lassen seit nun gut 3 Jahren wegen Beleidigung.
Der Mensch ist überhaupt nicht dafür gemacht nach so langer Zeit noch irgendwas vom Gefühl her in Verbindung zu bringen und es ist unlogisch da noch drin rumzurühren wegen sowas. Bei schweren Straftaten ja, aber nicht wegen so einer Sache.
Das Ende vom Lied wird sein, dass man bei gericht Reue zeigen muss, obwohl man vom Gefühl her gar kein Bezug mehr dazu hat. Die Welt verändert sich pausenlos und in 3 Jahren passiert so viel, keinen Menschen hilf da noch eine Verhandlung.
Das was abartig sein wird, dass der Staatsanwalt dann so tut wunder was er da geleistet hat mit seiner Anklage.
Der Mensch ist überhaupt nicht dafür gemacht nach so langer Zeit noch irgendwas vom Gefühl her in Verbindung zu bringen und es ist unlogisch da noch drin rumzurühren wegen sowas. Bei schweren Straftaten ja, aber nicht wegen so einer Sache.
Das Ende vom Lied wird sein, dass man bei gericht Reue zeigen muss, obwohl man vom Gefühl her gar kein Bezug mehr dazu hat. Die Welt verändert sich pausenlos und in 3 Jahren passiert so viel, keinen Menschen hilf da noch eine Verhandlung.
Das was abartig sein wird, dass der Staatsanwalt dann so tut wunder was er da geleistet hat mit seiner Anklage.
Re: Akteneinsicht
Na ja, das kannst du dann in der mündlichen Verhandlung wunderbar darlegen.
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Hach bist du witzig.
Re: Akteneinsicht
naja, die Beleidigung muss schon erheblich sein, wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Da sollte man sich auch nach drei Jahren noch erinnern können
Da sollte man sich auch nach drei Jahren noch erinnern können
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Akteneinsicht
Das dürfte auf das Auge des Betrachters ankommen ob das noch gerecht ist. Wobei der Umstand das zwischen Tat und Urteil (mindestens) 3 Jahre liegen werden, nicht unbedingt ein Nachteil für einen als Angeklagten sein muss. Ein guter Verteidiger wird wissen wie er damit im Rahmen der Verhandlung umgehen muss.Fragender500 hat geschrieben: ↑04.03.21, 14:08 In diesem Fall geht es um beleidigung von 05/18 also fast 3jahre und kein Mensch findet es nach so langer Zeit noch gerecht.
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