Akteneinsicht
Moderator: FDR-Team
Re: Akteneinsicht
Nur mal zum Verständnis für mich.
Es geht um eine Tat aus 2018.
Diese wird danach irgendwann bei der Polizei zur Anzeige gebracht und diese befragt den Beschuldigten nicht.
Die Unterlagen landen dann bei der Staatsanwaltschaft (die wiederum sich auch nicht um den Beschuldigten kümmert)
5/2020 landet das Verfahren vor Gericht und der Beschuldigte hat immer noch keine Kenntnis darüber, was da auf ihn zurollt.
2 Wochen bevor irgendeine Frist endet fällt dem Gericht auf, dass dem Beschuldigten noch nicht mitgeteilt wurde, dass ein Verfahren gegen ihn verhandelt werden soll und teilt ihm das mit.
und nun sind wir bei den 2 Tagen vor Fristende wo der Anwalt des Beschuldigten den Antrag auf Akteneinsicht stellt.
Hab ich das soweit richtig wiedergegeben?
Wenn ja, dann habe ich folgende Frage an die Experten (bin in dem Thema nicht so drin): Ist das realistisch und möglich, dass der Beschuldigte erst so spät Kenntnis von einem Verfahren gegen ihn erhält?
Es geht um eine Tat aus 2018.
Diese wird danach irgendwann bei der Polizei zur Anzeige gebracht und diese befragt den Beschuldigten nicht.
Die Unterlagen landen dann bei der Staatsanwaltschaft (die wiederum sich auch nicht um den Beschuldigten kümmert)
5/2020 landet das Verfahren vor Gericht und der Beschuldigte hat immer noch keine Kenntnis darüber, was da auf ihn zurollt.
2 Wochen bevor irgendeine Frist endet fällt dem Gericht auf, dass dem Beschuldigten noch nicht mitgeteilt wurde, dass ein Verfahren gegen ihn verhandelt werden soll und teilt ihm das mit.
und nun sind wir bei den 2 Tagen vor Fristende wo der Anwalt des Beschuldigten den Antrag auf Akteneinsicht stellt.
Hab ich das soweit richtig wiedergegeben?
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Akteneinsicht
Nun, für gewöhnlich wird man als Beschuldigter schon mal irgendwann vor der Hauptverhandlung zu Sache angehört.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Akteneinsicht
ktown, wenn der Fragesteller (Beschuldigter) von nichts wüsste, dann wüsste er doch auch nicht, wann das Verfahren beim Gericht gelandet ist. So kann es doch nicht gewesen sein.
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Es ist mir schon irgendwie bewusst Es stellt sich für mich nur die Frage, wieso passierte auf Seiten des Beschuldigten seit 05/2020 nix um dann 2 Tage vor Fristende in Panik zu geraten. Ich finde es schon sonderlich sich dann darüber zu echauffieren, dass jetzt der Richter die Akte benötigt.
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Re: Akteneinsicht
Weil man nicht wusste das die Klage 05/20 bei Gericht eingegangen war und erst vor 2 Wochen zugestellt wurde. Der Anwalt hat um Fristverlängerung gebeten um dann eine Stellungnahme zu schreiben, da sollte die akte dann doch zeitnah auch zugestellt werden.
Re: Akteneinsicht
Also, wenn man mal den unwahrscheinlichen (wenn zugegeben auch theo. nicht völlig unmöglichen) Fall voraussetzt, dass der Angeklagte tatsächlich erst durch die Anklageschrift überhaupt und erstmals Kenntnis vom Verfahren erlangt hat (was hier aber nicht der Fall sein kann, denn spätestens seit der Mitteilung der § 154 Einstellung der Sachbeschädigung aus dem unten verlinkten thread des TE weiß man, dass es dieses Bezugsverfahren hier gibt) :
Dass Du aber in dem Zusammenhang eine recht eigenwillige Interpretation von "gerecht" und "fairness" hast, war schon in diesem thread zu erkennen:
viewtopic.php?f=42&t=287918
Aber was soll's ... Es ist ja Dein gutes Recht so zu denken. In der Hauptverhandlung würde ich mich damit allerdings etwas zurückhalten, so als guter Rat.
Dann wurde sie auch erst jetzt bei Gericht bearbeitet. Insofern ist es nicht ganz unlogisch, dass sie auch erst jetzt dem Angeklagten zugestellt wird.Fragender500 hat geschrieben: ↑04.03.21, 15:25 Man weiss ja erst seit 2 Wochen von der anklage, da sie dem beschuldigte dort erst zugestellt wurde.
Das wird sie ja auch, sobald sie bei Gericht entbehrlich ist. Was nach 3 Jahren 3 weitere Wochen ausmachen sollen erschließt sich mir nicht.Der Anwalt hat um Fristverlängerung gebeten um dann eine Stellungnahme zu schreiben, da sollte die akte dann doch zeitnah auch zugestellt werden.
Och, der eine oder andere Mensch wird da sicherlich finden lassen.In diesem Fall geht es um beleidigung von 05/18 also fast 3jahre und kein Mensch findet es nach so langer Zeit noch gerecht.
Dass Du aber in dem Zusammenhang eine recht eigenwillige Interpretation von "gerecht" und "fairness" hast, war schon in diesem thread zu erkennen:
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Aber was soll's ... Es ist ja Dein gutes Recht so zu denken. In der Hauptverhandlung würde ich mich damit allerdings etwas zurückhalten, so als guter Rat.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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Re: Akteneinsicht
Wer sagt das etwas eingestellt wurde? Die Sachbeschädigung wurde nur noch nicht angeklagt, kann es aber noch. Vielleicht wartet der Staatsanwalt das hauptverfahren ab und befragt durch den Zaun gesprochen den Zeugen um mehr in der Hand zu haben.
Re: Akteneinsicht
Gut, stimmt - 100% sicher ist das nicht. Hatte ich aus dem Parallelthread falsch in Erinnerung, bzw. mit einer anderen Sache verwechselt. Es ist jedoch relativ wahrscheinlich.Wer sagt das etwas eingestellt wurde?
Aus "Stilblüten der Justiz":
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Re: Akteneinsicht
Heute vor genau 2 Wochen beantragte der Anwalt beim Amtsgericht Strafrichter Akteneinsicht und immer noch keine beim Anwalt. Wie lange dauert den sowas?
Re: Akteneinsicht
Was sagt den der Anwalt dazu?Fragender500 hat geschrieben: ↑11.03.21, 14:26 Heute vor genau 2 Wochen beantragte der Anwalt beim Amtsgericht Strafrichter Akteneinsicht und immer noch keine beim Anwalt. Wie lange dauert den sowas?
Wieso meinen Sie, dass ein Forum ihnen hier mehr Auskunft geben kann?
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Re: Akteneinsicht
Nochmals klar: kein Richter steht in den Startlöchern und wartet darauf, dass er eine Akteneinsicht sofort und unverzüglich bearbeiten kann. So ein Amtsrichter hat neue Verfahren im dreistelligen Bereich pro Jahr, dazu die alten, die nicht abgeschlossen werden konnten. Wenn die Akte nicht in akzeptabler Zeit dem Anwalt zugängig gemacht werden kann, dann erfolgt eine Versandnachricht. Oder aber, die Akte liegt im Fach des Anwalts und er leert das nicht täglich. Oder, die Verfügung erfolgte 2-3 Tage nach der Anfrage (wann ist sie ihm auf dem Behördenweg zugegangen?), er hat dann ab verfügt, dann geht es in die Geschäftsstelle, dann ins Schreibbüro, dann wird die Akte auf den Weg gebracht. Wie auch immer, ins Fach des Anwalts oder aber per Post zum Anwalt. Auch das dauert wieder.
Selbst wenn alles glatt läuft, vom Eingang der Anfrage bei der Poststelle mit allen Weiterleitungen, die ja nun mal erforderlich sind, bis zum Eingang beim Anwalt, 1-2 Wochen sind doch das Minimum. Und wenn die Akte noch beim Gericht benötigt wird, dann dauert es noch länger.
Chavah
Selbst wenn alles glatt läuft, vom Eingang der Anfrage bei der Poststelle mit allen Weiterleitungen, die ja nun mal erforderlich sind, bis zum Eingang beim Anwalt, 1-2 Wochen sind doch das Minimum. Und wenn die Akte noch beim Gericht benötigt wird, dann dauert es noch länger.
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Re: Akteneinsicht
Das Gericht brauchte 7 Monate bis es überhaupt die Anklage zugestellt hatte laut Datum der Staatsanwaltschaft, was ist das für eine Justiz?
Die Beleidigungen waren Mitte 2018, wo will man da jetzt nich die Welt retten, ist doch alles albern.
Es passieren so viel schlimme Dringe auf dieser Welt und wegen so einen Mist macht man so einen Aufstand.
Die Beleidigungen waren Mitte 2018, wo will man da jetzt nich die Welt retten, ist doch alles albern.
Es passieren so viel schlimme Dringe auf dieser Welt und wegen so einen Mist macht man so einen Aufstand.
Re: Akteneinsicht
Du liest aber, was die anderen schreiben, oder?
Wenn der Vorgang sieben Monate bei Gericht lag, der Vorgang aus 2018 stammt... rechne nach, wie lange die StA gebraucht hat.
Und für das Gericht ist das ein neuer Fall, der ganz hinten ansteht.
Wenn der Vorgang sieben Monate bei Gericht lag, der Vorgang aus 2018 stammt... rechne nach, wie lange die StA gebraucht hat.
Und für das Gericht ist das ein neuer Fall, der ganz hinten ansteht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Akteneinsicht
hawethie, er liest die Antworten, die seinem Weltbild entsprechen. Ursprünglich ging es ja mal nur um die Dauer bis zur Akteneinsicht. Inzwischen hat er sich die typische Argumentation von Kriminellen angeeignet: "ich verstehe das alles nicht, andere sind doch viel schlimmer ...." Immerhin hat er dazu gelernt.
Chavah
Chavah
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Re: Akteneinsicht
Können sie sich vorstellen das es Menschen gibt die wegen beleidigung noch ernsthaft Reue zeigen können nach 3 Jahren? Wen die das nicht angeklagt hätten, würde das keine Sau mehr interessieren.
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