Fragender500 hat geschrieben: ↑17.03.21, 11:00 Das sind 3 Punkte. 2mal echte Beleidigung und einmal "war deine Nacht auch so geil"?
Was soll daran eine Beleidigung sein?
Fragender500 hat geschrieben: ↑17.03.21, 11:00Sowas zu bestrafen ist wie man man ein Baby bestrafen würde weil es weint, das sind normale Menschlicht Züge die immer mal passieren können und gerade nach einer Trennung.
Fragender500 hat geschrieben: ↑17.03.21, 11:00Soll per anonyme SMS gewesen sein und da hat die Öffentlichkeit null mit zu tun.
Fragender500 hat geschrieben: ↑17.03.21, 11:00Es wurde damals ein Brief an die Eltern der Ex geschickt wo man seine Meinung geschrieben hat.
man kann sich das im fiktiven Fall zusammenreimen, natürlich rein spekulativ.Fragender500 hat geschrieben: ↑17.03.21, 11:00Die EX ist psychisch krank und an den Anschuldigungen ist null dran.
Es erfolgt eine Trennung, ausgehend von der Frau. Der Verlassene reagiert auf von ihm selbst genannten Niveau, unkontrolliert und derart heftig, dass diejenigen, die darüber zum entscheiden haben, dies nicht als Sache im Zivilrecht sehen. Vermutlich im Zusammenhang mit der Sachbeschädigung. Der Staatsanwalt wird tätig. Da die Sache wiederum nicht so eilt, wird das nicht als Prio 1 gesetzt.
Umgekehrt wird auch ein Schuh draus: Nach drei Jahren sollte man eigentlich erst recht in Lage sein seine damaligen Ausbrüche zu bereuen, da man Zeit genug hatte/hätte, zu sich zu kommen. Kann man das nicht und weicht in jedem Satz neu aus, verwickelt sich in offenbar nicht erkannte Widersprüche und Ausflüchte, sollte man sich in seinen Aussagen sehr an seinen Anwalt halten und eher nichts ohne dessen Rat aussagen.