Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Evariste
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Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von Evariste »

winterspaziergang hat geschrieben: 11.03.21, 07:46 hier ein Beleg, warum man im Fall der Fälle einen Anwalt hinzuziehen und kein weiteres Wort sagen sollte...
Sehe ich auch so. Wir haben jetzt bereits 2 Widersprüche bzw. Unklarheiten:
- Erst ging es um Blumen für die Frau, jetzt um Pflanzen für den Garten. Damit wird die ganze Geschichte mit dem Einkauf in Venlo, für die es sowieso keinen Beweis gibt, weil ja gar nichts gekauft wurde, noch unglaubwürdiger.
- Erst hieß es "Handtasche", jetzt "keine Handtasche, sondern Schultertasche". Wobei das nichts ändert, entscheidend ist, dass in der Tasche persönliche Sachen wie z. B. der Geldbeutel drin waren, damit ist es immer noch eine Handtasche, halt eine, die etwas größer ist.

querre hat geschrieben: 11.03.21, 00:37 Natürlich kann die Staatsanwaltschaft so denken, aber ist es nicht sehr einseitig und heisst es nicht immer, im Zweifel für den Angeklagten?
"Im Zweifel für den Angeklagten" heißt nur, wenn der Richter aufgrund der vorgelegten Beweise weiterhin Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muss er freisprechen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht an "im Zweifel für den Angeklagten" gebunden. Und auch der Richter ist in der Beweiswürdigung frei, wenn er die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig hält, dann wird er den Angeklagten schuldig sprechen. Er muss die Angaben des Angeklagten nicht "mathematisch" widerlegen, es reicht die Lebenserfahrung als Anhaltspunkt.
querre
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Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von querre »

ktown hat geschrieben: 11.03.21, 08:59 Die Statements von Monde und Flosse bitte ich zu ignorieren. Sie sind rein dafür eröffnet worden um den Standpunkt des TE zu stützen und können nicht mehr antworten.
Das ist meine Frau....
hambre
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Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von hambre »

Vor allem muss bewiesen werden, dass es sich bei dem Cannabis auch tatsächlich um das medizinische Cannabis aus einer deutschen Apotheke handelt.

Dazu reicht es nicht aus, dass ein entsprechendes Rezept vorgelegt werden kann und das Cannabis sich in einer Dose befand, die aus der Apotheke stammt. Schließlich ist es denkbar, dass man mit einer leeren Dose nach Venlo gefahren ist und mit einer vollen Dose zurückgekommen ist. Dann würde der Zoll davon ausgehen, dass man die Sachen der Frau nicht versehentlich im Auto vergessen hat, sondern sie zur Tarnung mitgenommen hat.

Dass man vor dem Gartencenter kehrt gemacht hat ohne Blumen zu kaufen würde ich dabei sogar eher als entlastend sehen. Wenn es sich nämlich um ein geplantes Vorgehen zum Schmuggeln von Cannabis handeln würde, dann hätte man wohl unbedingt Blumen gekauft.
J.A.
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Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von J.A. »

Cannabis gibt es doch nur auf Btm-Rezept; gibt es da nicht irgendwelche Vorschriften, dass es entsprechend aufbewahrt werden muss?
Mir wäre jetzt kein Straftatbestand bekannt, den ein Patient verwirklichen würde, wenn er sein regulär verschriebenes Cannabis im eigenen Auto liegen lässt. Ärzte und Apotheker sind da anderen Vorschriften unterworfen. Wenn überhaupt käme auch nur vorsätzliches Handeln in Frage. Bzw. man müsste den dargestellten Sachverhalt schon arg erweitern, um zu einer Strafbarkeit z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu kommen (bspw. der Patient hat sein Cannabis in Kekse gebacken und lässt die im Auto rumliegen, der nichtsahnende Ehemann konsumiert 5 Stück davon und bricht zusammen ...)
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Evariste
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Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von Evariste »

Mal eine dumme Frage am Rande:
hambre hat geschrieben: 11.03.21, 12:46 Dazu reicht es nicht aus, dass ein entsprechendes Rezept vorgelegt werden kann
In Deutschland gibt man das Rezept üblicherweise in der Apotheke ab, wenn man das Medikament abholt. Muss man jedesmal eine Kopie machen?
winterspaziergang

Re: Fallbeispiel An der Grenze kontrolliert

Beitrag von winterspaziergang »

querre hat geschrieben: 11.03.21, 11:37
ktown hat geschrieben: 11.03.21, 08:59 Die Statements von Monde und Flosse bitte ich zu ignorieren. Sie sind rein dafür eröffnet worden um den Standpunkt des TE zu stützen und können nicht mehr antworten.
Das ist meine Frau....
aha. Nun, angenommen, das wäre so, dann wäre das ein weiterer Beleg, dieses Mal nicht dafür, wieso man als Angeklagter in solchen Fällen lieber schweigen und seinen Rechtsbeistand machen lassen, sondern auch als naher Angehöriger nichts auf eigene Faust zur vermeintlichen Entlastung beitragen sollte.
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