Sehe ich auch so. Wir haben jetzt bereits 2 Widersprüche bzw. Unklarheiten:winterspaziergang hat geschrieben: ↑11.03.21, 07:46 hier ein Beleg, warum man im Fall der Fälle einen Anwalt hinzuziehen und kein weiteres Wort sagen sollte...
- Erst ging es um Blumen für die Frau, jetzt um Pflanzen für den Garten. Damit wird die ganze Geschichte mit dem Einkauf in Venlo, für die es sowieso keinen Beweis gibt, weil ja gar nichts gekauft wurde, noch unglaubwürdiger.
- Erst hieß es "Handtasche", jetzt "keine Handtasche, sondern Schultertasche". Wobei das nichts ändert, entscheidend ist, dass in der Tasche persönliche Sachen wie z. B. der Geldbeutel drin waren, damit ist es immer noch eine Handtasche, halt eine, die etwas größer ist.
"Im Zweifel für den Angeklagten" heißt nur, wenn der Richter aufgrund der vorgelegten Beweise weiterhin Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat, dann muss er freisprechen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht an "im Zweifel für den Angeklagten" gebunden. Und auch der Richter ist in der Beweiswürdigung frei, wenn er die Angaben des Angeklagten für unglaubwürdig hält, dann wird er den Angeklagten schuldig sprechen. Er muss die Angaben des Angeklagten nicht "mathematisch" widerlegen, es reicht die Lebenserfahrung als Anhaltspunkt.