Platzverweis für die ganze Stadt?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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W177A
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Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von W177A »

Hallo Leute,

ich bin brandneu hier und habe ein Anliegen was sich gestern abgespielt hat. Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen.

Ich war mit einem Freund in einem Supermarkt, der bis 0 Uhr geöffnet hat. Es war ca. 23:45 Uhr.

Auf dem Parkplatz dieses Ladens haben sich viele junge Leute getroffen/aufgehalten. Das ist ja wegen Corona natürlich aktuell nachteilhaft.

Wir sind nach dem Einkauf natürlich auch auf dem Parkplatz gelaufen um zum Auto zu gehen und wollten weg. Als wir im Auto an der Ausfahrt gestanden sind, hat die Polizei die Ausfahrt zugestellt.

Der Polizist der unsere Ausweise etc. hatte, hat uns einen Platzverweis gegeben und gesagt, wenn er uns in dieser Nacht in der kompletten Stadt *** sieht, gibt es Probleme. Wir haben also einen Platzverweis für die ganze Stadt bekommen. (Obwohl der Supermarkt etwas außerhalb ist und wir einfach nur einkaufen waren, weil sonst nichts offen hatte).

Ich sagte, ich war einkaufen, was ja auch so war. Er hat gefragt, ob ich einen Kassenzettel habe oder er meinen Einkauf sehen kann. Erst zeigte ich ihm die verschlossene Schachtel Zigaretten und ging dann zum Kofferraum und zeigte ihm die RedBull Dosen die ich gekauft habe. Sie waren auch noch kalt aus dem Kühlschrank. Er hat die Getränke gesehen und sagt: jeder kann mir erzählen, er hat nur kurz was zu trinken gekauft.
Ich fand es komplett lächerlich und habe dann meinen Ausweis zurück bekommen und durfte gehen.

Wir waren dann bis 5 Uhr morgens nicht mehr in der Stadt bzw auch nicht in der Nähe. Als wir dann (5 Stunden nach dem Platzverweis) an einem anderen Ort waren der aber genau gesehen noch zur Stadt *** gehört (angrenzend zu einem anderen Stadtteil) und kurz eine geraucht haben, hat uns der Herr beim rausfahren erkannt und sofort angehalten. Er sagt, wir haben den Platzverweis missachtet und er hatte gesagt er möchte uns die Nacht in ganz *** nicht mehr sehen.

Nun bekommen wir eine Strafe, er meinte es kann bis zu 5.000€ gehen, wegen Missachtung eines Platzverweises. Der Herr wollte dass ich unterschreibe, was ich aber nicht gemacht habe.

Ist es richtig, dass...
...er uns einen Platzverweis gibt, obwohl ich ihm den Einkauf zeige?
...er es auf die ganze Stadt *** bezieht
...er uns nach 5 Stunden noch dafür bestraft?

Wir waren zu zweit in einem Auto, der Parkplatz auf dem wir am Ende kurz eine geraucht haben bevor wir nach Hause sind war komplett leer und es war wie gesagt ein anderer, weit von dem Ort entfernt an dem wir davor waren. Es war sonst kein Mensch dort.

Wie ist die Rechtslage?

Ich freue mich sehr über eure Hilfe und bedanke mich vielmals im Voraus.

Habt einen schönen Sonntag.
Deputy
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Deputy »

Zunächst mal: das ist kein Strafprozeßrecht, sondern Polizeirecht. Ein Platzverweis ist keine Strafe, sondern eine präventive Maßnahme (deswegen auch Polizeirecht) und künftige Gefahren für die öffentliche Sicherheit (und je nach Bundesland auch Ordnung) zu verhindern.
W177A hat geschrieben: 21.03.21, 06:06 Ist es richtig, dass...
...er uns einen Platzverweis gibt, obwohl ich ihm den Einkauf zeige?
Grundsätzlich ja. Der Parkplatz war ganz offensichtlich ein Bereich, in dem das stattfand, was nicht stattfinden soll und auch verboten ist: eine Ansammlung / Gruppierung von Personen aus verschiedenen Haushalten.

Der Einkauf war beendet, somit gabs auch keinen Grund mehr zum Aufenthalt auf dem Parkplatz. Und wenn man dann noch deutlich außerhalb wohnt ist es recht unproblematisch.
W177A hat geschrieben: ...er es auf die ganze Stadt *** bezieht
Wenn ihr nicht in der Stadt wohnt - in der aktuellen Lage grundsätzlich ja. Sonst trefft ihr euch ein paar Straßen weiter.
W177A hat geschrieben:...er uns nach 5 Stunden noch dafür bestraft?
Strafe wirds dafür nicht geben, aber ein Platzverweis kann durchgesetzt werden - im Extremfall auch damit, dass man in einer Zelle sitzt.
W177A hat geschrieben:Wir waren dann bis 5 Uhr morgens nicht mehr in der Stadt bzw auch nicht in der Nähe. Als wir dann (5 Stunden nach dem Platzverweis) an einem anderen Ort waren der aber genau gesehen noch zur Stadt *** gehört (angrenzend zu einem anderen Stadtteil)...
Klartext: ihr ward in der Stadt. Ja, andere Stadtteile gehören auch zur Stadt.
W177A hat geschrieben:Wir waren zu zweit in einem Auto, der Parkplatz auf dem wir am Ende kurz eine geraucht haben bevor wir nach Hause sind war komplett leer und es war wie gesagt ein anderer, weit von dem Ort entfernt an dem wir davor waren. Es war sonst kein Mensch dort.
Das ist erstmal egal. Wenn gegen den Platzverweis verstoßen wir, kann er durchgesetzt werden. Und da ihr 5 Stunden später immer noch in der Stadt ward habt ihr gegen den Platzverweis verstoßen.
winterspaziergang

Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von winterspaziergang »

W177A hat geschrieben: 21.03.21, 06:06
Wir waren dann bis 5 Uhr morgens nicht mehr in der Stadt bzw auch nicht in der Nähe. Als wir dann (5 Stunden nach dem Platzverweis) an einem anderen Ort waren der aber genau gesehen noch zur Stadt *** gehört (angrenzend zu einem anderen Stadtteil) und kurz eine geraucht haben, hat uns der Herr beim rausfahren erkannt und sofort angehalten. Er sagt, wir haben den Platzverweis missachtet und er hatte gesagt er möchte uns die Nacht in ganz *** nicht mehr sehen.
Nur zum Verständnis: Man war kurz vor Mitternacht im Supermarkt der Stadt X, wo man kontrolliert wurde.

Die nächsten 5 Stunden war man nicht mehr in der Stadt und auch nicht in der Nähe.

Man ist um 5 Uhr morgens dann aber doch in der Stadt bzw. in einem Stadtteil in der Nähe und wird dort von eben jenem, Polizisten erkannt, der auch um diese Zeit genau dort unterwegs ist und einen beim Rausfahren aus dem Stadtteil erkennt?
Deputy
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Deputy »

Ja klar, so wirds gewesen sein. Man ist dem Platzverweis sofort nachgekommen, war die ganze Nacht außerhalb der Stadt, und ist dann erst um 5 Uhr in die Stadt zurückgefahren. Und hat natürlich auch nicht gemerkt, dass man wieder in die Stadt fährt.

So wirds gewesen sein...
Chavah
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Chavah »

..... und fährt um eine Zigarette zu rauchen, in die Stadt zurück. So hab ich das zu meinen Raucherzeiten auch immer getan. Bin für jede Zigarette xy km gefahren.

Chavah
ktown
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von ktown »

Wo sind die Bikini-Mädchen? :wink:
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Chavah
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Chavah »

Du meinst die Nackedeis im Bus?

Chavah
ktown
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von ktown »

Chavah hat geschrieben: 21.03.21, 13:59 Du meinst die Nackedeis im Bus?

Chavah
Ne ich mein die, die mit Handschellen durch die Stadt laufen. :devil:
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Chavah »

Als Nackedei?

Chavah
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von J.A. »

Also ich finde die Schilderung nicht so unglaubwürdig...

Man wohnt in A, holt Kollegen 1 in B ab, kauft noch schnell was zu trinken, fährt gemeinsam nach C, um dort die Kollegen 2-5 zu treffen und 5 Stunden später kehrt man nach B zurück, um den Kollegen 1 dort wieder abzusetzen, bevor man selbst wieder nach A fährt.

So oder so ähnlich lief in meiner Jugend fast jedes "Disco-Wochenende" ab.

Und wenn es sich bei B um eher ländliches Gebiet/Kleinstadt handelt, ist es auch nicht so arg ungewöhnlich derselben Polizeistreife wie um 23:45 nochmals um 05:00 zu begegnen.

Zur eigentlichen Sache hat Deputy in seinem ersten Beitrag eigentlich alles gesagt, was man bisher sagen kann, ohne das Bundesland zu kennen.

Wenn man sich bei der Anhörung zum Bußgeldverfahren halbwegs geschickt äußert, sollte ein Bußgeld eigentlich vermeidbar sein.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Deputy
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Deputy »

@J.A.
Das war dann aber auch ein Disco-Wochenende, bei dem man eben in der Disco war. In der aktuellen Lage dürfte die Disko aber flachgefallen sein. Und dann stellt sich schonmal die Frage, was man die 5 Stunden gemacht hat. Die Disko kann man aktuell ausschließen, einen Platzverweis für die Stadt, in der man wohnt auch. Also wohnt auch keiner der beiden dort.
W177A hat geschrieben: 21.03.21, 06:06 Nun bekommen wir eine Strafe, er meinte es kann bis zu 5.000€ gehen, wegen Missachtung eines Platzverweises.
Wo ist das denn zu finden? Bei mir bleibts da dunkel ...
J.A.
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von J.A. »

Ein Verstoß gg. einen Platzverweis nach klassischem Polizeirecht wird nicht monetär geahndet, das ist richtig. Ein Verstoß gegen ein Aufenthaltsverbot kann mit Zwangsgeld geahndet werden. Da ist jetzt die Frage was genau verhängt wurde. Für Platzverweis spricht die (wohl) nur mündliche Erteilung und die relativ kurze Dauer. Für ein Aufenthaltsverbot die Ausdehnung auf das gesamte Stadtgebiet.

Neben klassischem Polizeirecht kommen auch bußgeldbewehrte Dinge wg. Verstoß gg. die Coronaverordnung in Frage.

Insofern ist es schon richtig, dass die Beschreibung einige Ungenauigkeiten, Unvollständigkeiten und begriffliche Uneindeutigkeiten enthält, aber deswegen muss sie ja nicht per se erlogen sein.

Und bevor diese ganzen Un-**** nicht geklärt sind, ist alles Weitere eigentlich Raten ins Blaue hinein.
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hawethie
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von hawethie »

Nur mal so:
Zwangsgeld dient nicht der Ahndung eines Verstoßes (dafür gibt es das Bußgeld).
Mit Zwangsgeld soll eine Verfügung durchgesetzt werden. Da die ganze Sache inzwischen vorbei sein dürfte, hat sich ein Zwangsgeld erledigt (es ist ja nichts mehr durchzusetzen). Der Polizist hätte das Zwangsgeld direkt festsetzen und (je nach Bundesland) auch direkt anwenden müssen.
(ist aber Verwaltungsrecht...)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Deputy
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von Deputy »

Nur als Beispiel für das Polizeigesetz in Niedersachsen
§ 65 NPOG - Zwangsmittel
(1) Zwangsmittel sind:

1. Ersatzvornahme (§ 66),

2. Zwangsgeld (§ 67),

3. unmittelbarer Zwang (§ 69).

(2) Sie sind nach Maßgabe der §§ 70 und 74 anzudrohen.

(3) Die Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewendet und so lange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat.

§ 67 NPOG - Zwangsgeld
(1) 1Das Zwangsgeld wird auf mindestens 10 und auf höchstens 100 000 Euro schriftlich festgesetzt. 2Bei seiner Bemessung ist auch das wirtschaftliche Interesse der betroffenen Person an der Nichtbefolgung des Verwaltungsaktes zu berücksichtigen.

(2) 1Mit der Festsetzung des Zwangsgeldes ist der betroffenen Person eine angemessene Frist zur Zahlung einzuräumen. 2Eine Beitreibung unterbleibt, wenn die gebotene Handlung ausgeführt oder die zu duldende Maßnahme gestattet wird.


Ist bei einem Platzverweis aber eher unüblich. Ansonsten siehe hawethie.
FM
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Re: Platzverweis für die ganze Stadt?

Beitrag von FM »

In Art. 16 PAG Bayern steht z.B.:
Die Polizei kann zur Abwehr
1. einer Gefahr oder
2. einer drohenden Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut
eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten.
Da ist die Bezeichnung "Ort" schon recht unklar. Ich hätte bisher auch eher gedacht, da ist vielleicht in München die Theresienwiese (Oktoberfestplatz) gemeint oder der Stachus (Platz in der Innenstadt) oder der Hauptbahnhof - was vom Polizeibeamten jeweils genau zu definieren wäre, Aber nicht die gesamte Landeshauptstadt, der Bezirk Oberbayern oder der ganze Freistaat.

Nicht weniger unklar ist "vorübergehend". Ein Tag, ein Monat, ein Jahr?

Das Verbot ein Jahr lang den Freistaat Bayern zu betreten (Einschränkung der Freizügigkeit alle Deutschen im Bundesgebiet oder der Unionsbürger) wird sicher nicht durch einen Streifenbeamten so nebenbei mündlich erfolgen können, aber wo ist die örtliche und räumliche Grenze genau?
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