Und genau für so etwas gibts Kommentare, Urteile und Dienstvorschriften. Und dann wird es auch deutlich klarer. Aber gerade die guten Kommentare gibts eben nicht umsonst im Netz.
Und genau so etwas lernen Polizisten auch in der Ausbildung.
Platzverweis für die ganze Stadt?
Moderator: FDR-Team
Re: Platzverweis für die ganze Stadt?
Das müsste aber schon im Gesetz stehen. Kommentare sind Meinungsäußerungen dazu, sie ersetzen nicht das Gesetz.
Ich weiß nicht, ob andere Länder das genauer definiert haben als Bayern, aber so wie oben zitiert ist es m.E. unbrauchbar. Es geht hier immerhin um eine Grundrechtsbeschränkung durch die Exekutive, da möchte man schon wissen was denn genau erlaubt ist.
Re: Platzverweis für die ganze Stadt?
Nein, das Gesetz fasst das ganz allgemein und genau so soll ein Gesetz auch sein. Ein Gesetz kann nicht alle Möglichkeiten einzeln fassen, das soll es auch nicht. Aber genau das ist der Sinn von Kommentaren.
Und so ein Kommentar hat ganz schnell etliche Seiten - und das ist zu umfangreich für ein Gesetz. Diese Formulierungen gehen auf das MEPolG zurück und lauten überall ziemlich gleich.
Und so ein Kommentar hat ganz schnell etliche Seiten - und das ist zu umfangreich für ein Gesetz. Diese Formulierungen gehen auf das MEPolG zurück und lauten überall ziemlich gleich.
Re: Platzverweis für die ganze Stadt?
Um das ein bisschen klarzustellen. Kommentare sind keine Gesetze. Sie dienen nur als Hilfe bei der korrekten Auslegung der Gesetze. Letzten Endes ist jeder Amtsträger selbst dafür verantwortlich, die Gesetze korrekt auszulegen. Und diese Auslegung kann im Zweifelsfall auch wieder gerichtlich überprüft werden. Dabei kann dann durchaus auch mal herauskommen, dass der Kommentar Unsinn erzählt hat. Dann wird der Kommentar wieder geändert.
Zum Begriff "vorübergehend" finde ich:
Bezüglich des "Ortes" denke ich, man kann davon ausgehen, dass es sich nur um einen engen Bereich handeln darf. Auf eine ganze Stadt mit mehreren Stadtteilen kann sich ein Platzverweis m. E. nicht beziehen.Maßgebliche Probleme bereitet die Bestimmung des Begriffs der „vorübergehenden“ Verweisung. Teilweise wird auf relative und absolute zeitliche Grenzen abgestellt, Berner/Köhler/Käß stellt demgegenüber überzeugend auf die Dauer der Gefahr ab. Maßgeblich ist also, ob die Gefahr abgewehrt ist oder feststeht, dass die Gefahr von Dauer ist bzw. mit der Maßnahme eines vorübergehenden Platzverweises gar nicht abgewehrt werden kann (wie z.B. bei den dauerhaften Aufenthaltsverboten). Erforderlich ist also letztlich eine im Einzelfall im Hinblick auf die Gefahrenabwehr auch zweckmäßige Befristung des Platzverweises.
Re: Platzverweis für die ganze Stadt?
Hab ich irgendwo was anderes geschrieben?Evariste hat geschrieben: ↑22.03.21, 22:50Um das ein bisschen klarzustellen. Kommentare sind keine Gesetze. Sie dienen nur als Hilfe bei der korrekten Auslegung der Gesetze. Letzten Endes ist jeder Amtsträger selbst dafür verantwortlich, die Gesetze korrekt auszulegen. Und diese Auslegung kann im Zweifelsfall auch wieder gerichtlich überprüft werden. Dabei kann dann durchaus auch mal herauskommen, dass der Kommentar Unsinn erzählt hat. Dann wird der Kommentar wieder geändert.
Natürlich sind Kommentare keine Gesetze - das merkt man schon an der Bezeichnung "Kommentar". Aber wie schon richtig bemerkt berücksichtigen sie regelmäßig Urteile. Und natürlich entwickelt Recht sich weiter und dann natürlich auch die Kommentare.
Im übrigen werden auch in Urteilen regelmäßig Kommentare zitiert bzw. Urteile mit Hinweisen auf Kommentare begründet.
-
- Letzte Themen