Hallo werte Forumleser/innen,
ich hatte eine Strafanzeige gestellt und nun wurde dieses Verfahren eingestellt mit der Möglichkeit der Beschwerde innerhalb von zwei Wochen. Wie gestalte ich jetzt die Beschwerde innerhalb der Zweiwochenfrist um vorher eine Akteneinsicht zu bekommen, damit ich meine Beschwerde besser begründen kann. Gibt es zB eine Möglichkeit in meinem ersten Beschwerdeschreiben/Anschreiben um Fristaufschub für die eigentliche Beschwerde zu bitten/erhalten, da ich nicht glaube das ich innerhalb der Zweiwochenfrist eine Akteneinsicht bekomme. Da ich beruflich unterwegs war und erst jetzt wieder zuhause war sind auch schon wieder ein paar Tage vergangen. Hat da jemand einen Ratschlag wie man einen Fristaufschub erlangen kann, falls dieses möglich ist?
Wenn ich Akteneinsicht erhalte, wird die Akte zu mir nach Hause geschickt oder zur nächsten Polizeidienststelle, ich bin ja nun eine Privatperson? Bitte ohne Hinweis, dass ich dafür einen Anwalt nehmen soll.
Vielen Dank für eure Hilfe vorab.
Viele Grüße und noch einen schönen Restsonntag.
Ermittlungsverfahren eingestellt, Beschwerde und nun?
Moderator: FDR-Team
Re: Ermittlungsverfahren eingestellt, Beschwerde und nun?
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?
Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.
Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.
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Re: Ermittlungsverfahren eingestellt, Beschwerde und nun?
Man kann die Beschwerde einlegen und gleichzeitig bitten, die Akte einsehen zu dürfen (ob man als Privatperson diese bekommt? kA).
Gleichzeitig den Antrag stellen, die Bearbeitung der Beschwerde bis zur Akteneinsicht zurückzustellen.
Dann kann man die Beschwerde immer noch zurückziehen.
Gleichzeitig den Antrag stellen, die Bearbeitung der Beschwerde bis zur Akteneinsicht zurückzustellen.
Dann kann man die Beschwerde immer noch zurückziehen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Ermittlungsverfahren eingestellt, Beschwerde und nun?
Normalerweise kann eine Privatperson die Akte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft nach Terminvereinbarung einsehen.
Chavah
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