Hier im forum wurde mir gesagt, dass man beim Amtsgericht Strafrichter keinen Anwalt braucht.
Nehmen wir mal an man bekommt eine Haftstrafe und hat kein Anwalt, aber bei Leuten wi eine Bewährung widerrufen wird, braucht man einen, warum?
In beiden Sachen steht eine haft im Raum.
Warum kein Anwalt?
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Re: Warum kein Anwalt?
Die Fälle der notwendigen Verteidigung sind in § 140 StPO aufgezählt. Abgesehen davon bleibt es jedem Betroffenen frei, auch in anderen Fällen einen Anwalt zu mandatieren. Ach ja, auch bei notwendiger Verteidigung ist der Anwalt im Falle der Verurteilung nicht gratis. Da geht der Staat, sofern eine Beiordnung erfolgte, lediglich finanziell in Vorlage. Sofern es zu einer Verurteilung kommt.
Chavah
Chavah
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Re: Warum kein Anwalt?
Hängen viewtopic.php?f=42&t=287918 und viewtopic.php?f=42&t=287957 sowie viewtopic.php?f=42&t=288097 zusammen?
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