Hallo! Folgende fiktive Situation: Ein Berufsfotograf wird gebeten, für eine Firma ein Gruppenportrait anzufertigen. Zeitpunkt aktuell, jetzt. Auf dem Bild sind circa 18 Personen. Die Personen tragen keine Maske. Und keinen Mundschutz. Die Person stehen dicht an dicht. Aber die Fotos werden draußen, im Freien, auf dem Firmengelände durchgeführt. Bundesland Niedersachsen.
Folgende Frage:
1. Macht der Fotograf sich strafbar wenn er diese Bilder anfertigt (und natürlich auch berechnet) und dem Auftraggeber (also der Firma) zur Verfügung stellt?
2. Mach die Firma sich strafbar, wenn Sie diese Bilder publiziert?
3. Haben die Portraitierten sich strafbar gemacht, da sie SicherheitsAbstände nicht eingehalten haben?
Wie gesagt, der Fotograf wurde von dieser Firma gebucht und die Fotos ohne Maske fanden im Freien vor dem Firmengebäude statt. Die Fotos entstanden als in einem geschäftlichen Kontext. Für eine geschäftliche Verwendung.
Ich freue mich über Hilfe, bei diesem fiktiven Fall.
Darf Fotograf Gruppenfoto für Firma anfertigen?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 83
- Registriert: 11.03.12, 22:29
Re: Darf Fotograf Gruppenfoto für Firma anfertigen?
Wie lange steht man denn zusammen und wurden die Angestellten vorher getestet?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 83
- Registriert: 11.03.12, 22:29
Re: Darf Fotograf Gruppenfoto für Firma anfertigen?
Die Aufnahmen im freien würden dauern 15 fiktive Minuten. Ob Tests gemacht wurden ist unbekannt
Re: Darf Fotograf Gruppenfoto für Firma anfertigen?
Das kann man in der Verordnung des Bundeslandes nachsehen:
https://www.niedersachsen.de/Coronaviru ... 85856.html
(ich lese die 33 Seiten jetzt nicht durch).
Man beachte die Besonderheiten bei beruflichen Tätigkeiten. Inwiefern ein Test von Abstands- oder Maskenregelungen befreit, müsste man auch suchen.
Der Fotograf war bei der beschriebenen Situation vielleicht sogar der einzige, der gegen keine Vorschrift verstoßen hat.
https://www.niedersachsen.de/Coronaviru ... 85856.html
(ich lese die 33 Seiten jetzt nicht durch).
Man beachte die Besonderheiten bei beruflichen Tätigkeiten. Inwiefern ein Test von Abstands- oder Maskenregelungen befreit, müsste man auch suchen.
Der Fotograf war bei der beschriebenen Situation vielleicht sogar der einzige, der gegen keine Vorschrift verstoßen hat.
-
- Letzte Themen