Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Moderator: FDR-Team
Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Hallo Leute,
nehmen wir mal folgende Situation an:
A ist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Während der Ermittlungen der Polizei meint die Polizei z.B. dass auch noch eine OWi vorliegen könnte, z.B. ein Verstoß gegen das Melderecht. Die Polizei teilt "die Ermittlungsergebnisse" (kA was genau) der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde schreibt A an, um den Sachverhalt zu klären. Im Schreiben wird eine Frist gesetzt, sonnst passiert eine Handlung zwangsweise von Amts wegen und A wird ein Bußgeld angedroht. A muss aber zugleich davon ausgehen, dass bei einer Klärung der Inhalt dieser weiter an die Polizei weiter geleitet wird und sich negativ im Strafverfahren auswirken kann.
Darf die Behörde A nun zu einer Aussage zwingen?
nehmen wir mal folgende Situation an:
A ist Beschuldigter in einem Strafverfahren. Während der Ermittlungen der Polizei meint die Polizei z.B. dass auch noch eine OWi vorliegen könnte, z.B. ein Verstoß gegen das Melderecht. Die Polizei teilt "die Ermittlungsergebnisse" (kA was genau) der Meldebehörde mit. Die Meldebehörde schreibt A an, um den Sachverhalt zu klären. Im Schreiben wird eine Frist gesetzt, sonnst passiert eine Handlung zwangsweise von Amts wegen und A wird ein Bußgeld angedroht. A muss aber zugleich davon ausgehen, dass bei einer Klärung der Inhalt dieser weiter an die Polizei weiter geleitet wird und sich negativ im Strafverfahren auswirken kann.
Darf die Behörde A nun zu einer Aussage zwingen?
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Wo ist der Zwang?
Wird er verprügelt wenn er nichts sagt?
Wird er verprügelt wenn er nichts sagt?
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Wenn A nichts sagt, dann sagt die Behörde, dass Sie die Theorie der Polizei als Wahr annimmt. Dies hat dann negative Folgen für A und andere (z.B. was die Steuerpflicht und Versicherungspflicht angeht). Außerdem wird jetzt schon ein Bußgeld angedroht, sollte es am Ende auf die Theorie der Polizei hinauslaufen.
A hat also schwere Konsequenzen zu erwarten, wenn er nichts sagt.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
sein Problem ... A darf die Aussage verweigern ... das es für ihn negativ zählen wird, ist dabei ohne Belang.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Die Konsequenz hat aber unmittelbar mit dem offenbar begangenen Delikt zu tun oder der Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich A mit der Aussage belastet, darf er schweigen. Wenn das Schweigen nachteilig ist, weil es in einem weiteren Delikt nachteilig wirkt, ist das kein Zwang der Behörde, sondern deutet darauf hin, dass A seine Straftaten sortieren sollte.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Naja da kann ich nur sagen. Man hat die Wahl zwischen Pest und Cholera. Wobei einem schon klar sein sollte, dass die Polizei sicherlich noch dahinter kommt, dass man gelogen hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Wenn sich A durch sein Schweigen dem Verdacht der Steuerhinterziehung und des Versicherungsbetruges verdächtig macht, dann wird A nochmal genau darüber nachdenken müssen, ob er wirklich weiter schweigen will.Dies hat dann negative Folgen für A und andere (z.B. was die Steuerpflicht und Versicherungspflicht angeht).
Abgesehen davon verstehe ich nicht wirklich, warum ein Verstoß gegen das Melderecht zu derartigen Problemen führen kann.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Nein, es geht genau in die andere Richtung. A hat sich rein rechtlich nicht der Steuerhinterziehung strafbar gemacht oder andere OWi begangen. Und die Straftat, die A vorgeworfen wird, ist ebenso absurd. Es geht eher in die Richtung, dass wenn die Polizei /STA die Wahrheit kennt, es diese z.B. in die Lage versetzen kann, von einer Fluchtgefahr auszugehen und diese einen HB beantragen könnte.hambre hat geschrieben: ↑25.03.21, 08:06 Wenn sich A durch sein Schweigen dem Verdacht der Steuerhinterziehung und des Versicherungsbetruges verdächtig macht, dann wird A nochmal genau darüber nachdenken müssen, ob er wirklich weiter schweigen will.
Abgesehen davon verstehe ich nicht wirklich, warum ein Verstoß gegen das Melderecht zu derartigen Problemen führen kann.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Hier gehen doch zwei Sachen durcheinander. Das ist einmal das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Und dann der Verstoß gegen das Meldegesetz. Man muss sich nun mal da anmelden, wo man auch lebt. Oder eben der Meldebehörde mitteilen, dass man nicht hier lebt, sondern an dem Ort xy, an welchem man auch gemeldet ist.
Tut man das nicht, kann natürlich der Verdacht aufkommen, dass man "auf der Flucht" ist, und dann auch deshalb ein Haftbefehl im Strafverfahren ergehen.
Chavah
Tut man das nicht, kann natürlich der Verdacht aufkommen, dass man "auf der Flucht" ist, und dann auch deshalb ein Haftbefehl im Strafverfahren ergehen.
Chavah
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Ja und jetzt nehmen wir mal folgendes an:Chavah hat geschrieben: ↑25.03.21, 09:51 Hier gehen doch zwei Sachen durcheinander. Das ist einmal das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Und dann der Verstoß gegen das Meldegesetz. Man muss sich nun mal da anmelden, wo man auch lebt. Oder eben der Meldebehörde mitteilen, dass man nicht hier lebt, sondern an dem Ort xy, an welchem man auch gemeldet ist.
Der Ort xy befindet sich im Grenzgebiet. An Ort xy hat A sein Unternehmen / Büro. Dort hat er auch eine Couch stehen um dort übernachten zu können, denn in dem Bundesland bzw. Wohn-Land gab es vor kurzem Ausgangssperren, also konnte er ab einer bestimmten Uhrzeit auch das Büro nicht mehr verlassen.
Der Lebensmittelpunkt befindet sich jedoch in Ausland. Dementsprechend ist A an Ort xy abgemeldet, da er dort eben nicht lebt sondern höchstens ein paar Mal im Jahr übernachtet und aufgrund der Wohnsituation im Ausland kann / muss er sich dort nicht anmelden.
Und das Problem ist, solange die POL davon ausgeht, dass A an Ort xy wohnt, gibt es keinen Grund einen HB zu beantragen. Jetzt geht A jedoch die Meldebehörde an, da A an Ort xy nicht gemeldet ist. Sagt A nun, dass er dort nur sein Büro hat, wird die POL eine Fluchtgefahr annehmen.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Achso und A geht davon aus, dass die Polizei dies letztlich nicht selbst noch rausbekommt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
vor allem, da die Polizei ihre Ermittlungsergebnisse ja der Meldebehörde mitgeteilt hat.
Also dürfte sie schon wissen, was Sache ist.
Also dürfte sie schon wissen, was Sache ist.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
1.) Was die Polizei annimmt, ist völlig irrelevant. Wichtiger ist, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt bzw. am Ende dann der Richter.
2.) Für die Annahme einer Fluchtgefahr reicht es mWn nicht alleine, das die fragliche Person irgendwo anders lebt. Befindet man sich z.B. in der EU und würde der Staat den A ausliefern, wäre es mEn nicht nötig, eine Handlung durchzuführen, die die Fluchtgefahr beseitigt.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Den Ort der Meldung sieht die Polizei bereits bei einer einfachen Kontrolle im Personalausweis. Außerdem dürfen die Meldebehörden der Polizei im Rahmen ihrer Aufgaben Meldedaten mitteilen.
Wenn der Betroffene mitteilt, er übernachtet nur gelegentlich im Büro aber wohnt da nicht (was von der Häufigkeit abhängen dürfte), bezichtigt er sich eben keiner Straftat. Sollte er doch als da wohnend gelten, könnte es schon neben der relativ kleinen Sache Meldepflicht auch um Aufenthaltsrecht und Steuerpflicht gehen.
Wenn der Betroffene mitteilt, er übernachtet nur gelegentlich im Büro aber wohnt da nicht (was von der Häufigkeit abhängen dürfte), bezichtigt er sich eben keiner Straftat. Sollte er doch als da wohnend gelten, könnte es schon neben der relativ kleinen Sache Meldepflicht auch um Aufenthaltsrecht und Steuerpflicht gehen.
Re: Beschuldigter wird zur Aussage gezwungen
Was aber nicht immer stimmt. Ich lebe schon knapp 9 Jahre im Ausland, habe aber noch bis Herbst einen Personalausweis, auf dem mein ehemaliger Wohnsitz in DE steht. Bei der Abmeldung in DE wollte da keiner irgendwas korrigieren.
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