Geldstrafe

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Fragender500
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Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Ist eine Geldstrafe immer höher als das monatliche Nettoeinkommen, oder kann das auch darunter liegen?
FM
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Re: Geldstrafe

Beitrag von FM »

Ein Blick ins Gesetz beantwortet das:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
ExDevil67
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ExDevil67 »

Kommt darauf an. Soll Fälle geben in denen die Höhe des Tagessatzes vom Richter geschätzt wird und er komplett daneben liegt.
FM
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Re: Geldstrafe

Beitrag von FM »

Ja, das ist etwas seltsam: während Finanzamt, Sozialbehörden oder Familiengerichte ganz genaue Nachweise über das Einkommen haben wollen, macht man das im Strafgericht per Fragen, Glauben oder Schätzen.
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Also wenn man 3000euro netto verdient und man was für 100euro geklaut hat, liegt die Strafe dafür bei mindestens über 3000euro?
FM
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Re: Geldstrafe

Beitrag von FM »

Nein, dann liegt der Tagessatz bei 100 Euro. Wenn man also 10 Tagessätze bekommt sind es 300 Euro, bei 100 Tagessätzen sind es 10.000 Euro.

Wieviele Tagessätze es sind, liegt beim einfachen Diebstahl im Ermessen des Gerichts. So ganz grob gesagt (aber nicht allgemein gültig): in Bayern eher mehr, in NRW eher weniger. Deutlich mehr als der Wert der gestohlenen Sache wird aber schon meistens das Ergebnis sein. Sonst hätte die Strafe ja keinerlei abschreckende Wirkung mehr. Naja, außer im Jugendstrafrecht. Da sagt der Richter oft nur "ich weise ganz ausdrücklich darauf hin, das darfst Du nie mehr machen! Oder zumindest nicht oft." (auch vereinfacht dargestellt).
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Wenn man aber nun den Schaden nicht in Euro ausdrücken kann z. B. Bei Beleidigung würde die Strafe dann mindestens über dem Nettoeinkommen liegen?
J.A.
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Re: Geldstrafe

Beitrag von J.A. »

Fragender500 hat geschrieben: 28.03.21, 20:49 Wenn man aber nun den Schaden nicht in Euro ausdrücken kann z. B. Bei Beleidigung würde die Strafe dann mindestens über dem Nettoeinkommen liegen?
Nein... Die Strafe liegt dann über 1 mtl. Nettoeinkommen, wenn das Gericht im jeweiligen Fall mehr als 30 Tagessätze
verhängt. Die Höhe des Schadens, oder ob es überhaupt eine solche "in Euro" gibt, spielt dabei keine bis untergeordnete Rolle. 1 Tagessatz entspricht auch nicht zwangsläufig stur 1/30 des Einkommens. Das ist nur eine Richtgröße.
FM hat geschrieben:Nein, dann liegt der Tagessatz bei 100 Euro. Wenn man also 10 Tagessätze bekommt sind es 300 Euro,
1.000 Euro :wink:
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
FM
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Re: Geldstrafe

Beitrag von FM »

J.A. hat geschrieben: 28.03.21, 21:00
FM hat geschrieben:Nein, dann liegt der Tagessatz bei 100 Euro. Wenn man also 10 Tagessätze bekommt sind es 300 Euro,
1.000 Euro :wink:
Die Mathematik ist nicht so ganz mein Lieblingsfach, und beim Taschenrechner war der Akku leer ... :shock:
FM
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Re: Geldstrafe

Beitrag von FM »

Zum Thema Höhe des Schadens und Höhe der Strafe: bei Geldbußen (also für Ordnungswidrigkeiten, nicht für Straftaten) spielt das Einkommen des Täters keine Rolle, die Höhe des erzielten Vorteils aber schon. Dazu:
§ 17 OWiG:
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.


Diebstahl fällt aber unter Strafrecht, also Geldstrafe, nicht Geldbuße. Hier ist es denkbar, dass für ein und dieselbe Tat der eine Täter 3.000 Euro bezahlen muss, der andere mit dem zehnfachen Einkommen 30.000. Was dann eben fiktiv beide gleich stark trifft, es ist jeweils ein Monatseinkommen weg.

Aber bei der Geldstrafe hat der Richter eben in den meisten Fällen einen sehr großen Ermessensspielraum. 30 Tagessätze zu 5 Euro, also 150 Euro (hmm ... Mathematik) wären vielleicht wenig wirksam, wenn es um einen Schaden von 500 Euro geht. Dann denkt sich der Täter womöglich, das Risiko ist durchaus vertretbar, wenn man bei Sachen dieser Art eher selten überführt wird (wie hoch die Wahrscheinlchkeit ist kann man auf der Website des BKA nachlesen). Aber ob Strafrichter so kalkulieren weiß ich nicht, Strafrecht ist nicht mein Arbeitsgebiet.
hawethie
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Re: Geldstrafe

Beitrag von hawethie »

Wenn man aber nun den Schaden nicht in Euro ausdrücken kann z. B. Bei Beleidigung würde die Strafe dann mindestens über dem Nettoeinkommen liegen?
Die Rechtsgrundlage für die Höhe der Tagessätze wurde dir oben genannt. Wie hoch die Strafe, also die Anzahl der Tagessätze, dann liegt, entscheidet das Gericht.
Und ein Tagessatz ist dein Gehalt geteilt durch 30.
Wo ist das Problem?
Wenn du dich vor Gericht so verhältst, wie hier, könnte das Gericht das in seiner Entscheidungfindung mit einfließen lassen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ExDevil67
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 28.03.21, 21:23 Aber bei der Geldstrafe hat der Richter eben in den meisten Fällen einen sehr großen Ermessensspielraum. 30 Tagessätze zu 5 Euro, also 150 Euro (hmm ... Mathematik) wären vielleicht wenig wirksam, wenn es um einen Schaden von 500 Euro geht. Dann denkt sich der Täter womöglich, das Risiko ist durchaus vertretbar, wenn man bei Sachen dieser Art eher selten überführt wird (wie hoch die Wahrscheinlchkeit ist kann man auf der Website des BKA nachlesen). Aber ob Strafrichter so kalkulieren weiß ich nicht, Strafrecht ist nicht mein Arbeitsgebiet.
Moment, da werden jetzt Dinge vermischt.
Ja die Höhe des Schadens mag einen gewissen Einfluss auf die Anzahl der Tagessätze haben, einen direkten Zusammenhang gibt es da aber nicht. Und, man muss klar trennen zwischen den Rechtsgebieten.

Eine strafrechtliche Verurteilung spiegelt das Interesse von hawethie, J.A. oder mir wieder jemanden zu sanktionieren der sich nicht an die Regeln die wir für unser zusammenleben aufgestellt haben (bzw das Parlament in unserem Auftrag) halten will. Zusätzlich steht noch einem Geschädigten der Weg über einen Zivilprozess offen um seinen konkreten in € messbaren Schaden vom Schädiger ersetzt zu bekommen.
Sonst wären ja z.B. die Himmelslaternen die das Affenhaus im Krefelder Zoo in Brand gesetzt haben ein echtes Schnäppchen gewesen.
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Nun weiß ich immer noch nicht, ob Eibe Geldstrafe immer höher ist als fas Nettomonatseinkommen.
ExDevil67
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ExDevil67 »

Das werden Sie auch erst wissen wenn das Urteil da ist und damit die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe feststeht. Und bei der Anzahl der Tagessätze legt das Gesetz einen Rahmen von 5 bis 360 fest. Wie sich ein Tagessatz berechnet wurde ja schon genannt.
hambre
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Re: Geldstrafe

Beitrag von hambre »

Fragender500 hat geschrieben:Nun weiß ich immer noch nicht, ob Eibe Geldstrafe immer höher ist als fas Nettomonatseinkommen.
Nein, eine Geldstrafe ist nicht immer höher als ein Nettomonatseinkommen. Die niedrigste Geldstrafe beträgt nur 5 Tagessätze. Das wäre dann nur 1/6 eines Nettomonatseinkommens.
Fragender500 hat geschrieben:Also wenn man 3000euro netto verdient und man was für 100euro geklaut hat, liegt die Strafe dafür bei mindestens über 3000euro?
Nein, als Ersttäter kann man bei einfachem Diebstahl mit einer Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO rechnen. Dann wird keine Geldstrafe, sondern eine Geldauflage verhängt und die kann dann auch noch unter 5 Tagessätzen liegen. Allerdings wird auch eine Geldauflage deutlich über dem Wert des Diebesgutes liegen.
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