Geldstrafe

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

hambre
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Re: Geldstrafe

Beitrag von hambre »

Und warum gibt es Urteile die vom BGH gekippt werden?
Dafür gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Die häufigste ist, dass das Gericht ein Gesetz anders ausgelegt hat als der BGH es für richtig hält. Es kommt auch vor, dass ein Urteil aufgehoben wird, weil ein Gericht nicht sorgfältig geprüft hat.

Dass ein Urteil vom BGH aufgehoben wurde, weil dieser meint, das Gericht habe aus Böswilligkeit oder Hass geurteilt, habe ich dagegen noch nicht erlebt. Auch wenn der BGH so etwas nie in sein Urteil schreiben würde, habe ich auch noch nicht indirekt so etwas erlebt.

Was in Deinem Fall abläuft, ist mir dagegen nicht wirklich klar. Es geht irgendwie um Beleidigung und der Anwalt, den Du beauftragt hast, hat eine überdurchschnittliche Honorarforderung geltend gemacht. Dazu soll die Beleidigung nicht öffentlich erfolgt sein. Da würde ich jetzt mal vermuten, dass es sich beim Beleidigten um eine prominente in der Öffentlichkeit stehende Person handelt und diese Beleidigung nicht im privaten Umfeld erfolgt ist.
Deputy
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Deputy »

Wenn niemand ernsthaft geschädigt wurde gibt es im Strafrecht etliche Möglichkeiten, das zu berücksichtigen: Einstellung (wegen Geringfügigkeit / gegen Auflage), Verwarnung mit Strafvorbehalt, Strafbefehl ...

Es kommt nicht immer gleich das ganz große Geschütz; aber um da dahinterzukommen müsste man sich natürlich erstmal mit der Materie befassen, anstatt sich direkt über das ach so unfaire Verfahren aufregen zu können.

Und dann gibt es noch die Fälle, wo der Täter mit der Ansicht ist, dass da eigentlich nichts war, alleine steht. Man bekommt fast den Eindruck so etwas liegt hier vor...
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Wenn man zb der ex fragt, ob man nochmal sex haben könnte, soll das eine beleidigung sein, so ein Schwachsinn.
Deputy
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Deputy »

Kontextabhängig kann das definitiv eine Beleidigung sein. Und da du jedem Menschen - also auch Dir selbst - unterstellst, dass er aus Hass weh tun will, liegt eine Beleidigung ziemlich nahe.

Zumindest sagt es viel über einen selbst aus.
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Da war sicher keine Beleidigung beabsichtigt.

Oder war deine letzte Nacht auch so geil.
J.A.
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Re: Geldstrafe

Beitrag von J.A. »

Wir drehen uns im Kreis ...

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Aus "Stilblüten der Justiz":
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Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Wir beenden das hier jetzt auch, aber eine kleine Frage habe ich noch.

Wenn etwas zur Anklage gebracht wird, entscheidet das immer nur der Staatsanwalt der seine Unterschrift auf der Anklage gesetzt hat, oder sind das mehrere die sich beraten?
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

hambre hat geschrieben: 29.03.21, 17:08Was in Deinem Fall abläuft, ist mir dagegen nicht wirklich klar. Es geht irgendwie um Beleidigung und der Anwalt, den Du beauftragt hast, hat eine überdurchschnittliche Honorarforderung geltend gemacht. Dazu soll die Beleidigung nicht öffentlich erfolgt sein. Da würde ich jetzt mal vermuten, dass es sich beim Beleidigten um eine prominente in der Öffentlichkeit stehende Person handelt und diese Beleidigung nicht im privaten Umfeld erfolgt ist.
Ne eine Ex Freundin, die als Verkäuferin in einem Supermarkt arbeitet. :lachen:
ExDevil67
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ExDevil67 »

Fragender500 hat geschrieben: 29.03.21, 23:13 Wenn etwas zur Anklage gebracht wird, entscheidet das immer nur der Staatsanwalt der seine Unterschrift auf der Anklage gesetzt hat, oder sind das mehrere die sich beraten?
Beraten nicht, aber afaik schaut sich auch das Gericht bei eintreffen der Klage die Akte an ob das in sich stimmig ist. Bekanntester Fall in dem das Gericht mit einer Anklage nicht zufrieden war, war das Strafverfahren um die Loveparade. Da musste die Staatsanwaltschaft nachbessern (und noch einiges mehr) bevor der Prozess beginnen konnte.
Deputy
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Deputy »

Das Gericht muss die Anklage zulassen, dh das Gericht schaut sich die Akte an und muss zu dem Schluss kommen, dass nach Aktenlage eine Verurteilung wahrscheinlicher ist wie ein Freispruch.

Kommt es nicht zu diesem Schluss lehnt es die Anklage ab. Dieser Schritt ist ein Muss, kein Kann.
J.A.
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Re: Geldstrafe

Beitrag von J.A. »

Wenn etwas zur Anklage gebracht wird, entscheidet das immer nur der Staatsanwalt der seine Unterschrift auf der Anklage gesetzt hat, oder sind das mehrere die sich beraten?
Innerhalb der Staatsanwaltschaft entscheidet prinzipiell der Sachbearbeiter.

Und dann kommt halt noch die Entscheidung über die Eröffnung durch das Gericht.
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Verstehe ich das richtig, das ein büroangestellter über das Schicksal entscheidet und nicht einmal der Staatsanwalt selbst?
ExDevil67
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ExDevil67 »

Fragender500 hat geschrieben: 30.03.21, 08:48 Verstehe ich das richtig, das ein büroangestellter über das Schicksal entscheidet und nicht einmal der Staatsanwalt selbst?
Je nach Sichtweise auf die Begriffe, ja.
Der "sachbearbeitende Büroangestellte" dürfte nämlich in solchen Fällen ein Jurist mit der Befähigung zum Richteramt sein, sprich der Staatsanwalt selber.
Fragender500
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Re: Geldstrafe

Beitrag von Fragender500 »

Also dann doch nicht die Schreibkraft die auch den Kaffee kocht für die ganze Belegschaft. Ich dachte schon jetzt kann sogar der Hausmeister juristische Weichen stellen.
ktown
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Re: Geldstrafe

Beitrag von ktown »

Fragender500 hat geschrieben: 30.03.21, 09:03Also dann doch nicht die Schreibkraft die auch den Kaffee kocht für die ganze Belegschaft.
Hat auch niemand gesagt.
Fragender500 hat geschrieben: 30.03.21, 09:03Ich dachte schon jetzt kann sogar der Hausmeister juristische Weichen stellen.
Das ihre Sicht der Dinge hier einseitig ist, haben sie uns nun ja schon seitenweise bewiesen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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