Urkundenfälschung

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Tapferer Toaster
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Urkundenfälschung

Beitrag von Tapferer Toaster »

Hallo

Ist es ktu technisch möglich eine urkundenfälschung bezüglich einer Unterschrift auf einer Fax Kopie nachzuweisen?

Danke
Gammaflyer
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Gammaflyer »

Das kommt drauf an, in welcher Form die Urkunde gefälscht wurde.
Tapferer Toaster
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Tapferer Toaster »

Als Unterschrift auf einem Fax
Gammaflyer
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Gammaflyer »

Ich verstehe die Problematik noch nicht.

Statt A unterschreibt B mit As Namen auf der Urkunde und dann wird es gefaxt?

Die Urkunde wird irgendwie manipuliert und dann gefaxt?

Das übermittelte Fax wird manipuliert?
Tapferer Toaster
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Tapferer Toaster »

Das erstere also A unterschreibt statt B und es wird gefaxt. Eigentlich bin ich der Meinung eine Fälschung kann man auf einer Kopie nie feststellen nur Original. Aber sicher weiß ich es nicht.
FM
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von FM »

Dazu muss man ja nur eine echte Unterschrift nehmen, kopieren und einbauen.

Anhand des Faxes lässt sich das bei gründlicher Arbeitsweise nicht erkennen, aber man kann den angeblichen Absender fragen.
Tapferer Toaster
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Tapferer Toaster »

Nochmal kurz :

A hat eine Vollmacht seine Vaters ans Gericht geschickt. Der Vater lebt nicht mehr und das Gericht wollte wissen ob zu Lebzeiten eine Vollmacht bestand. A hat Vaters Unterschrift nachgemacht. Vollmacht bestand aber eben nur mündlich.
FM
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von FM »

Die werden dann schon noch Nachreichung des Originals verlangen.
Tapferer Toaster
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von Tapferer Toaster »

Ein Original existiert nicht.
ktown
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von ktown »

Dann hat der Sohn wohl ein Problem. :lachen:
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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FM
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Re: Urkundenfälschung

Beitrag von FM »

Sehr oft sitzen Amts-/Landgericht und Staatsanwaltshaft ja im selben Haus. Wenn der Richter den Verdacht hat, hier wurde eine Straftat begangen (ob nun Urkundenfälschung, Betrug oder eine andere), wird er die Akte eben an den Staatsanwalt ein paar Zimmer nebenan weitergeben und der kann dann mit den üblichen Mitteln der Ermittlung und unter Zuhilfenahme der Polizei genauer prüfen, was da los ist und wie das strafrechtlich zu bewerten ist.

Es wäre sehr wahrscheinlich klüger gewesen man hätte gleich dem Gericht mitgeteilt, dass es sich um eine nur mündliche Vollmacht handelte. Kann sein, dass eine entsprechende Mitteilung auch jetzt noch die Chancen im Strafverfahren verbessert, dazu frage man einen Rechtsanwalt.
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