Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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BerndiZ
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Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Beitrag von BerndiZ »

Hallo Leute,

nehmen wir mal folgenden ausgedachten Fall an:

A wird von der Polizei Totschlag vorgeworfen. A behauptet, dass die Person auf eine natürliche Art gestorben ist. Die Polizei beantragt eine Hausdurchsuchung bei A um vor allem an die Kamera-Aufnahmen zu kommen. A lehnt es ab, die Aufnahmen freiwillig rauszurücken. Statt dass der Server mit den Aufnahmen mitgenommen wird - da wohl verschlüsselt - sucht die Polizei nach Zufallsfunden. Nach 12 Stunden Hausdurchsuchung mit 20 Mann kommt ein Polizist und meint zu A: Wenn Sie nun kooperieren und die Aufnahmen rausgeben, werden wir die Aufnahmen auswerten und Zufallsfunde, die wir gemacht haben, werden wir dann nicht verwerten.

Am Ende bleibt vom Totschlag nichts übrig, allerdings werden die "Zufallsfunde" eben verwertet und bei weiteren Strafverfahren verwendet.

In einem solchen Zufallsfund wird A der Entzug elektrischer Energie vorgeworfen. Grund: Aus dem Zählerschrank kommen Kabel raus und der Zähler dreht sich nicht.

Dass genau neben dem Zählerschrank eine Batterie-Bank ist und eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sich befindet, steht wahrscheinlich nicht in der Akte.

Was wäre denn der optimale Weg sich gegen den Vorwurf zu verteidigen? Das ganze beruht ja auf einem "Zufallsfund". Die gesamte HD dürfte schon illegal gewesen sein und auf Lügen der Polizei gegenüber der STA beruhen. Weiterhin ist die vorgeworfene Straftat kein Zufallsfund, sondern es wurde gezielt nach weiteren Straftaten gesucht um die als Erpressung zu verwenden. Auch das dürfte zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Und zuletzt wäre da der Beweis möglich, dass es eben garkein Straftat ist.

Bei wem genau wäre denn der Antrag auf Beweisverwertungsverbot zu stellen? Doch nicht bei der Polizei. Zuerst bei der STA? Mit der Schilderung der Geschichte, wie die POL an die Beweise gelangt ist? Oder beim Richter, sollte die STA Anklage erheben?

Und wenn letzteres, dann verbaut man sich ja die Chance, auf eine Einstellung hinzuwirken, indem man der STA erklärt, dass es kein Entzug Elektrischer Energie ist.
ExDevil67
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Re: Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Beitrag von ExDevil67 »

Das Thema sollte mit einem versierten Strafverteidiger besprochen werden. Wobei so wie ich das verfolge, hängen die Gerichte die Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot sehr hoch (fast unerreichbar). Da sind uns die Amis ausnahmsweise mal einige Schritte voraus.
Celestro
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Re: Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Beitrag von Celestro »

BerndiZ hat geschrieben: 15.04.21, 01:36 Und wenn letzteres, dann verbaut man sich ja die Chance, auf eine Einstellung hinzuwirken, indem man der STA erklärt, dass es kein Entzug Elektrischer Energie ist.
Würde sagen "letzteres". Aber wieso denkt man, man würde sich die Chance auf eine Einstellung verbauen? Wenn man das glaubwürdig kommuniziert, stellt die STA das ein, weil es sich ja nicht lohnt, überhaupt anzuklagen.
BerndiZ
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Re: Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Beitrag von BerndiZ »

Celestro hat geschrieben: 15.04.21, 10:13 Würde sagen "letzteres". Aber wieso denkt man, man würde sich die Chance auf eine Einstellung verbauen? Wenn man das glaubwürdig kommuniziert, stellt die STA das ein, weil es sich ja nicht lohnt, überhaupt anzuklagen.
Entschuldigung, aber was meinen Sie damit genau? Indem man der STA kommuniziert, wie die Beweise erhoben wurden oder dass es kein Entzug elektrischer Energie ist?

Strafverteidiger, die ich bisher erlebt habe, geben von sich aus keine weiteren Details mehr preis. Da würde dann in der Stellungnahme so etwas stehen wie: "Ja, auf dem Foto, das wohl der einzige Beweis ist, sind nur ein paar Leitungen zu sehen. Wie, Wohin und ob da überhaupt elektrische Energie fließt, ist nicht erkennbar. Ich beantrage das Verfahren einzustellen."
Celestro
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Re: Beweisverwertungsverbot - wann und wo zu stellen?

Beitrag von Celestro »

BerndiZ hat geschrieben: 15.04.21, 10:51 Indem man der STA kommuniziert, wie die Beweise erhoben wurden oder dass es kein Entzug elektrischer Energie ist?
Letzteres!
BerndiZ hat geschrieben: 15.04.21, 10:51 Strafverteidiger, die ich bisher erlebt habe, geben von sich aus keine weiteren Details mehr preis. Da würde dann in der Stellungnahme so etwas stehen wie: "Ja, auf dem Foto, das wohl der einzige Beweis ist, sind nur ein paar Leitungen zu sehen. Wie, Wohin und ob da überhaupt elektrische Energie fließt, ist nicht erkennbar. Ich beantrage das Verfahren einzustellen."
Das ist mMn keine Stellungnahme, sondern ein Verfahrensantrag. Und diesen Antrag kann man in einem Verfahren ja auf jeden fall trotzdem noch stellen. Denn "Beweise" sähen sicherlich anders aus.
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