Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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myLord
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Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

wir hatten hier mal das Thema mit dem Fahrer, der während der Ausgangssperre erwischt wurde, sich aber weigerte genau zu benennen, wieso er unterwegs war. Hier hieß es: Ja, es gibt eine Ausgangssperre also ist es generell verboten draußen zu sein. Also muss derjenige, der unterwegs ist, auch rechtfertigen, wieso er sich nicht an die Ausgangssperre hält.

Wenn man aber dieser Richtung folgt, dann kann man ja überall vermuten, dass etwas nicht stimmt.

Nehmen wir mal folgenden Fall an:
A fährt ein modernes Fahrzeug. A wird von der Polizei angehalten. Die Polizei verlangt, dass A den Schlüssel des Fahrzeugs auf das Armaturenbrett legt, A sagt, dass er kein Schlüssel hat, weil das Fahrzeug würde ihn anhand des Chips erkennen, der in seiner Hand implantiert ist. Die Polizei vermutet, dass A das Fahrzeug modifiziert hat, vermutet dass er damit auch die ABE erloschen ist. Deshalb legt sie das Fahrzeug still und leitet ein OWi Verfahren ein, wg fahren ohne ABE. Tatsächlich ist es aber ein Serien-Feature des Herstellers.

Hat die Polizei da richtig gehandelt? Und wenn ja, wieso? Denn man kann im Alltagsleben hinter allem eine Straftat / OWi sehen. Wieso muss die Polizei nicht nachweisen, dass das Fahrzeug keine ABE mehr hat?
FM
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von FM »

In der Geschichte wurde doch niemand verurteilt und kein Bußgeldbescheid erlassen. Man begann lediglich mit einer Ermittlung.
Evariste
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von Evariste »

myLord hat geschrieben: 18.04.21, 14:15 Der muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Der Staat (vertreten durch die Staatsanwaltschaft) dem Angeklagten vor Gericht.

Das von Ihnen genannte Beispiel hat mit der Frage nichts zu tun, gleich aus mehreren Gründen:

1. Eine Polizeikontrolle ist kein Gerichtsverfahren. Wie SIe selbst schreiben:
... leitet ein OWi Verfahren ein, wg fahren ohne ABE
Ob wirklich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird dann im weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Letzten Endes kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, wo der Staat die OWi nachweisen muss..

2. Die Stilllegung des Fahrzeugs ist keine "Strafe" für eine vermutete Ordnungswidrigkeit, sondern geschieht, weil ein Auto ohne ABE nicht auf deutschen Straßen fahren darf. Und hier ist grundsätzlich der Halter in der Beweispflicht, dass das Auto in Ordnung ist, nicht der Staat.
myLord
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von myLord »

Evariste hat geschrieben: 18.04.21, 14:53 Ob wirklich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird dann im weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Letzten Endes kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, wo der Staat die OWi nachweisen muss..
ähm?
Evariste hat geschrieben: 18.04.21, 14:53 2. Die Stilllegung des Fahrzeugs ist keine "Strafe" für eine vermutete Ordnungswidrigkeit, sondern geschieht, weil ein Auto ohne ABE nicht auf deutschen Straßen fahren darf. Und hier ist grundsätzlich der Halter in der Beweispflicht, dass das Auto in Ordnung ist, nicht der Staat.
Ich verstehe jetzt die beiden Stellungnahmen nicht. Denn wenn der Halter in der Beweispflicht ist, dass sein Auto in Ordnung ist, dann ist er ebenfalls in der Beweispflicht, dass er keine OWi begangen hat. Kann er nicht beweisen, dass sein Auto in Ordnung ist, wird er das Verfahren verlieren.
hambre
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von hambre »

Hat die Polizei da richtig gehandelt?
Nein.
Wieso muss die Polizei nicht nachweisen, dass das Fahrzeug keine ABE mehr hat?
Doch, das muss sie.
Und hier ist grundsätzlich der Halter in der Beweispflicht, dass das Auto in Ordnung ist, nicht der Staat.
Das ist bei einem Serienfahrzeug leicht möglich durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung.

Es ist immer derjenige in der Beweispflicht, der sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft.

Betriebserlaubnis vorhanden: Nachweis durch Halter
Abweichung von Betriebserlaubnis liegt vor: Nachweis durch Polizei
Ausnahmegenehmigung für Abweichung vorhanden: Nachweis durch Halter
Umbau entspricht nicht der Ausnahmegenehmigung: Nachweis durch Polizei

Bei der anderen Diskussion war es nicht anders:
Verstoß gegen Ausgangssperre liegt vor: Nachweis durch Polizei
Ausnahmetatbestand liegt vor: Nachweis durch Beschuldigten
ktown
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von ktown »

Seit wann sind in einer Zulassungsbescheinigung solche Features aufgeführt?
Inwieweit ist solch ein Feature eine Gefahr für den Straßenverkehr dass es die Polizei zu einer sofortigen Stilllegung des Fahrzeuges berechtigt?

Meines Erachtens hat hier die Polizei überzogen reagiert.
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FM
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von FM »

Es ist sogar noch viel schlimmer: nicht nur bei Verkehrskontrollen muss man nachweisen, dass man zu bestimmten Dingen berechtigt oder eben unschuldig ist:

- Wer mit einer Schusswaffe angetroffen wird (z.B. weil er Jäger ist), muss die nötigen Urkunden selbst vorlegen, die Polizei muss nicht von sich aus danach suchen.

- Wer in Polizeiunform in der Öffentlichkeit angetroffen wird, muss seinen Kollegen auf Verlangen den Dienstausweis zeigen, die müssen nicht bei womöglich anderen Polizeibehörden anfragen ob man ihn dort kennt.

- Wer als Arbeitgeber Ausländer aus Drittstaaten beschäftigt, muss notwendige Erlaubnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorlegen, die müssen nicht bei einigen hundert Ausländerbehörden nachfragen.

- Wer einen militärischen Sicherheitsbereich betritt und der Wache kein ausreichendes Dokument vorlegt, kann sogar mit vorgehaltenem Maschinengewehr zur Rückkehr genötigt werden

- Wer bei der Einreise am Flughafen zwar mit Unschuldsmiene versichert, er habe keine meldepflichtigen oder verbotenen Gegenstände im Koffer, und wenn man selbigen durchsuchen wolle müsse man ihm doch vorher erst einmal beweisen, dass diese Aussage falsch ist, wird erleben: auch der Zoll ist zu unmittelbarem Zwang berechtigt (oder meint zumindest berechtigt zu sein)

- Wer in der Straßenbahn dem Kontrolleur seinen Fahrschein nicht zeigen möchte (soll der doch erst mal beweisen, dass man keinen hat) wird seine Fahrt vorzeitig beenden müssen, plus weitere Folgen

- Wenn sich jemand als "Doktor" bezeichnet, muss bei einer Überprüfung die zuständige Behörde oder das Gericht ebenfalls nicht erraten, welche der ca. 100 bis 150 deutschen Hochschulen mit Promotionsrecht man denn nun fragen soll (von ausländischen mal ganz abgesehen)

... und das waren jetzt nur einige wenige Beispiele.

In allen diesen Fällen stehen einem natürlich die einschlägigen rechtsstaatlichen Mittel frei: z.B. Strafanzeige/-antrag wegen Nötigung gegen die handelnde Person, Klage vor dem Verwaltungsgericht, Klage auf Schadensersatz, usw.
ktown
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von ktown »

Diese Beispiele sind aber alle außer der Regel. Entweder bedarf es grundsätzlich eine spez. Qualifikation (siehe z.B. der Waffenschein) oder es sind vertragliche Pflichten.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass ein Polizist, ohne entsprechenden Verdachtsmoment ein Fahrzeug kurzfristig stilllegen darf. Das würde bedeuten, dass jegliches technische Feature das er nicht kennt, ihn zu solch einer Maßnahme berechtigt.

Übrigens: Soweit meine Kenntnis stimmt, ist die Polizei nicht dazu berechtigt einen Fahrzeug stillzulegen. Sie dürfen nur, wenn eine Straßengefährdung anzunehmen ist, die Weiterfahrt untersagen und das Fahrzeug beschlagnahmen.
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hambre
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von hambre »

Seit wann sind in einer Zulassungsbescheinigung solche Features aufgeführt?
Wenn es sich um eine Serienausstattung handelt, dann muss das auch nicht aufgeführt sein. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung reicht dann aus.
Es ist sogar noch viel schlimmer: nicht nur bei Verkehrskontrollen muss man nachweisen, dass man zu bestimmten Dingen berechtigt oder eben unschuldig ist:
Man muss seine Berechtigung nachweisen, seine Unschuld jedoch nicht.

Bei einem Serienfahrzeug weist man seine Berechtigung durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung nach. Dass das Fahrzeug nicht den Angaben der in der Zulassungsbescheinigung genannten ABE entspricht muss jedoch die Polizei nachweisen.

Wenn die Polizei trotz vorgelegter ABE ein ordnungsgemäßes Fahrzeug stilllegt, dann ist das ein Fall für die Amtshaftung.
hawethie
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von hawethie »

dass ein Polizist, ohne entsprechenden Verdachtsmoment ein Fahrzeug kurzfristig stilllegen darf
Ohne Verdachtsmoment darf er nicht - wenn er aber einen Verdacht hat - dann darf er.
Die ABE (auch bei Anbauteilen) bescheinigt nur, dass das Gerät bei Kauf den Vorschriften entsprach.
Nicht, dass es zum Zeitpunkt der Kontrolle noch in Ordnung ist.

Sonst wäre ja jede Auspuffkontrolle (sorry: Lärmkontrolle) bei Motorrädern sinnlos - die Schalldämpfer haben eine ABE; und dann wird manipuliert.
Bei Verdacht auf Manipulation kann das Moped an die "Kette" gelegt werden, bis ein Gutachter seiner Arbeit nachgekommen ist.
Wenn die Polizei trotz vorgelegter ABE ein ordnungsgemäßes Fahrzeug stilllegt, dann ist das ein Fall für die Amtshaftung.
nur, wenn sich anschließend herausstellt, dass das Fz noch der ABE entspricht.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von Evariste »

myLord hat geschrieben: 18.04.21, 16:14
Evariste hat geschrieben: 18.04.21, 14:53 Ob wirklich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, wird dann im weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden. Letzten Endes kommt es dann zu einem Gerichtsverfahren, wo der Staat die OWi nachweisen muss..
ähm?
Was ist daran schwer zu verstehen? Die Polizei nimmt eine Anzeige wegen der Ordnungswidrigkeit auf. Das gibt dann einen Bußgeldbescheid. Wenn der Autofahrer dem Bußgeldbescheid widerspricht, kommt es zum Gerichtsverfahren. Dort (aber eben erst dann) muss dann nachgewiesen werden, dass wirklich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Denn wenn der Halter in der Beweispflicht ist, dass sein Auto in Ordnung ist, dann ist er ebenfalls in der Beweispflicht, dass er keine OWi begangen hat.
Da geht es um 2 verschiedene Verfahren mit unterschiedlichen Beweislasten.
Kann er nicht beweisen, dass sein Auto in Ordnung ist, wird er das Verfahren verlieren.
Nein, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass das Auto nicht in Ordnung war und keine gültige ABE hatte. Gelingt ihr das aus irgendeinem Grund nicht, z. B. weil alle Unterlagen verbrannt sind, muss der Richter freisprechen. Dennoch muss sich der Halter u. U. erst neue Unterlagen besorgen, damit die Polizei das Auto wieder freigibt.

In der Praxis gibt es natürlich eine relativ große Schnittmenge. Wenn das Fahrzeug vom Serienzustand abweicht und der Halter keine TÜV-Bescheinigung vorlegt, ist normalerweise der Nachweis für eine OWi erbracht. Die Staatsanwaltschaft muss einem Halter, der sich nicht weiter äußert, nicht nachweisen, dass er nicht doch irgendwo eine TÜV-Bescheinigung versteckt oder verlegt hat.

(Analog zu dem Corona-Szenario, wo der Staat auch nicht für jedes theoretisch denkbare Ausnahmeszenario beweisen muss, dass es nicht zutrifft, wenn der Betroffene sich nicht äußert.)
Deputy
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von Deputy »

Evariste hat geschrieben: 19.04.21, 13:07 Nein, die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass das Auto nicht in Ordnung war und keine gültige ABE hatte. Gelingt ihr das aus irgendeinem Grund nicht, z. B. weil alle Unterlagen verbrannt sind, muss der Richter freisprechen.
Die ABE hat idR der Halter / Besitzer; wenn das so stimmen würde, könnte er die ABE einfach wegschmeißen und wäre damit freizusprechen. So einfach ist es nicht.

Im Zweifel wird das Auto dem TÜV / Dekra oä vorgeführt, die machen ein Gutachten und auf Basis dieses Gutachtens entscheidet der Richter.
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von ktown »

Deputy hat geschrieben: 19.04.21, 21:11Die ABE hat idR der Halter / Besitzer
Seit wann das? Ist es nicht so, dass für An- bzw. Einbauteile, sollten sie nicht in der allgemeinen Zulassung des Fahrzeugtyps enthalten sein, eine typbestimmte ABE gibt die man entweder in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen muss oder in Papierform vorweisen muss. Im letzten Fall kann man sie jedoch jederzeit im Nachgang beim Hersteller wieder anfordern.
Von daher hilft wegschmeißen recht wenig. :wink:
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Deputy
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von Deputy »

Eben - idR hat sie der Halter.

Es kommt aber regelmäßig vor, dass verschiedenste Teile am selben Fahrzeug verwendet werden, und zwar absichtlich in Kombinationen, die es eher selten bis sonst gar nicht gibt. Das soll ja gerade individuell sein. Und da kann dann in Kombination etwas nicht zulässig sein, was einzeln zulässig wäre. Oder es wird etwas in Eigenregie umgebaut, was es so nicht zu kaufen gibt. Kann, muss aber nicht zulässig sein; eine ABE gibts dafür aber nicht.

Wenn es nur um die ABE gehen würde könnte es auch niemals notwendig sein, sich das ganze vom TÜV absegnen zu lassen - schließlich liegt ja eine ABE vor.
ktown
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von ktown »

Deputy hat geschrieben: 20.04.21, 17:31Es kommt aber regelmäßig vor, dass verschiedenste Teile am selben Fahrzeug verwendet werden, und zwar absichtlich in Kombinationen, die es eher selten bis sonst gar nicht gibt.
Ja und? Was hat das mit dieser
Deputy hat geschrieben: 19.04.21, 21:11könnte er die ABE einfach wegschmeißen und wäre damit freizusprechen.
Aussage zutun? Auch dann kann man die ABE im Nachgang wieder besorgen.
Deputy hat geschrieben: 20.04.21, 17:31Oder es wird etwas in Eigenregie umgebaut, was es so nicht zu kaufen gibt.
Was hat das mit der oben zitierten Aussage mit dem wegschmeißen der ABE zutun?
Deputy hat geschrieben: 20.04.21, 17:31 Wenn es nur um die ABE gehen würde könnte es auch niemals notwendig sein, sich das ganze vom TÜV absegnen zu lassen - schließlich liegt ja eine ABE vor.
Die Regeln, wann was eingetragen sein muss und wann man nur die ABE bei einer Kontrolle vorlegen muss hab ich eh noch nie verstanden und wird von den Prüfinstituten sehr unterschiedlich ausgelegt.
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