Behaupte ich auch nicht. Aber nehmen wir an, die ABE lag zu Hause, das Haus ist zwischenzeitlich abgebrannt mit allen Unterlagen darin, das wäre dann wohl so ein Fall für "im Zweifel für den Angeklagten". Es ging mir nur darum, das Prinzip zu erklären.
Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Moderator: FDR-Team
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Ja und?
Wie sind sie?
Sie scheinen sie ja zu kennen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Im Owi- oder Strafverfahren kann er dann die Ersatzdokumente ja vorlegen, und sobald er auf diesem Weg die Zweifel beseitigt hat wird er auch sein Auto wieder benutzen dürfen.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
OK, nehmen wir weiter an, es gibt keine Ersatzdokumente mehr, weil der Hersteller pleite gegangen ist.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Soweit es um die Serienausstattung geht, müsste das doch auch beim KBA vorliegen. Bei individuellen Sachen eben SV-Gutachten oder Zulassungsstelle.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Und dort ist dann was genau beschrieben?
Anderes Beispiel aus der Praxis: Ich war beim TÜV. Mein Auto hat Kurvenlicht. Der TÜV Prüfer hat behauptet, dass wenn man das Lenkrad einschlägt, das Licht angehen muss und es an bleibt, bis das Lenkrad wieder grade ist.
Hat mein Auto so nicht getan. Es hat das Kurvenlicht eingeschaltet und kurze Zeit später dann abgeblendet. Und wenn man es absichtlich ohne einen Meter zu fahren noch einmal durch das drehen am Lenkrad einschalten wollte, dann ging es nicht. Es entstand ein "Kampf" zwischen TÜV und dem Fahrzeug-Hersteller bzw. seinem Autohaus. Denn die sagten, dass das Kurvenlicht bei dem Fahrzeug OK ist. Am Ende hatte ich 4 abgelehnte HU-Bescheinigungen und zwei Berichte aus der Hersteller-Werkstatt, dass alles OK ist. Am Ende hat der TÜV nachgegeben.
Und wir sprechen hier nicht von einem Exoten, sondern vom "Deutschlands meistverkauften Auto".
Was die Serienausstattung ist und wie sie zu funktionieren hat, selbst darum scheinen sich die einzelnen Stellen nicht im klaren zu sein.
Und es geht ja auch noch weiter. Wenn keine Anbauteile dran sind, kann man ja dann immer noch behaupten, die Software auf dem Steuergerät sei verändert worden.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Und ich möchte noch eine andere Geschichte erzählen, die ich vor Gericht beobachtet habe. Es geht darum, dass die Staatsanwaltschaft eine sehr bunte Fantasie hat und alles mögliche anklagt.
Tunnel, LKW fährt auf der rechten Spur 80. Das "Opfer" auf der linken Spur fährt 60. Der Beschuldigte fährt auf der rechten Spur hinter dem LKW. Das Opfer behauptet, dass der Täter ihn rechts überholt hat und dann auf seine Fahrspur wechselte. Damit der Täter nicht in ihn reinfährt, musste er stark abbremsen und fast in die Tunnelwand fahren.
STA sagt: Nur um schneller voran zu kommen, hat der Täter das Opfer überholt. Dabei hat er rücksichtslos in Kauf genommen, dass das Opfer hätte bei so einem Manöver auch verunglücken können. Ich bin mir nicht sicher, aber angeklagt war Versuchter Totschlag, schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und der Führerschein sollte entzogen werden.
Selbst nachdem das Opfer sich in Widersprüche verwickelt hat und nachdem ein Gutachter bestätigt hat, dass so ein Fahrmanöver mit den Fahrzeugen nicht ohne Schäden hätte passieren können, hielt die STA an der Story fest. Am Ende kam ein Freispruch raus. Der Fall liegt jetzt 3 Jahre zurück.
Dementsprechend klagt die STA auch das an, wofür sie keine 100% beweise hat, nach dem Motto: Es wird sich schon etwas ergeben. Oder... ist ja nicht unser Geld.
Tunnel, LKW fährt auf der rechten Spur 80. Das "Opfer" auf der linken Spur fährt 60. Der Beschuldigte fährt auf der rechten Spur hinter dem LKW. Das Opfer behauptet, dass der Täter ihn rechts überholt hat und dann auf seine Fahrspur wechselte. Damit der Täter nicht in ihn reinfährt, musste er stark abbremsen und fast in die Tunnelwand fahren.
STA sagt: Nur um schneller voran zu kommen, hat der Täter das Opfer überholt. Dabei hat er rücksichtslos in Kauf genommen, dass das Opfer hätte bei so einem Manöver auch verunglücken können. Ich bin mir nicht sicher, aber angeklagt war Versuchter Totschlag, schwerer Eingriff in den Straßenverkehr und der Führerschein sollte entzogen werden.
Selbst nachdem das Opfer sich in Widersprüche verwickelt hat und nachdem ein Gutachter bestätigt hat, dass so ein Fahrmanöver mit den Fahrzeugen nicht ohne Schäden hätte passieren können, hielt die STA an der Story fest. Am Ende kam ein Freispruch raus. Der Fall liegt jetzt 3 Jahre zurück.
Dementsprechend klagt die STA auch das an, wofür sie keine 100% beweise hat, nach dem Motto: Es wird sich schon etwas ergeben. Oder... ist ja nicht unser Geld.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Wir diskutieren hier, wie es juristisch korrekt wäre.Dementsprechend klagt die STA auch das an, wofür sie keine 100% beweise hat, nach dem Motto
Dass wie überall auch bei Polizei, Staatsanwaltschaft, aber auch Richtern manchmal völlig absurde Dinge passieren ist dabei unbestritten.
Ein gerade aktuelles Beispiel ist die Anordnung eines Familienrichters am AG Weimar, dass Kinder in der Schule keine Maske tragen müssen, weil das Tragen einer Maske das Kindeswohl gefährden würde. Der Beschluss ist inzwischen gekippt, weil er offensichtlich rechtswidrig war und gleichzeitig liegen Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Richter vor, der das Urteil gefällt hat.
Das ist doch ein viel schöneres Beispiel um die Frage der Beweislast zu diskutieren, wenn wir annehmen, es hätte sich nich um einen TÜV-Prüfer, sondern um einen Polizisten gehandelt. Das Beispiel in der Ausgangsfrage gehört derzeit noch in den Bereich Science Fiction.Anderes Beispiel aus der Praxis: Ich war beim TÜV. Mein Auto hat Kurvenlicht. Der TÜV Prüfer hat behauptet, dass wenn man das Lenkrad einschlägt, das Licht angehen muss und es an bleibt, bis das Lenkrad wieder grade ist.
Die Beweislast, dass die Software im Steuergerät nicht der ABE entspricht, liegt aber bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Das gilt auch für das Kurvenlicht.Wenn keine Anbauteile dran sind, kann man ja dann immer noch behaupten, die Software auf dem Steuergerät sei verändert worden.
Wenn also ein Polizist ein Fahrzeug stillegt, weil er meint, die Funktion des Kurvenlichtes entspräche nicht der ABE, dann muss dies anschließend auch seitens der Polizei bewiesen werden. Sollte sich durch Herstellerangaben (und ggf. Nachweis über die Prüfunterlagen für die ABE) dann herausstellen, dass diese Funktion doch der ABE entpricht, dann ist das ein Fall für eine Amtshaftung.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Naja, so viel Science Fiction ist es nicht, man suche einfach nur nach "TeslaFlex keycard". Das war das alte Projekt. Das neue Projekt ist dieses hier: https://www.vivokey.com/nak
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Das ist wieder so ein Missverständnis. Voraussetzung für eine Anklage ist nicht, dass die Staatsanwaltschaft einen "100%igen Beweis" vorlegen kann, sondern es genügt, das ein sog. "hinreichender Tatverdacht" vorliegt.
(Justiz NRW - die Hervorhebungen stammen von mir)Hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn es bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte wegen einer Straftat verurteilt wird. Er ist erforderlich, damit die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt bzw. einen Strafbefehl beantragt (§ 170 Abs. 1 StPO).
Wie schon geschrieben, ob die Beweise wirklich ausreichen, wird am Ende vor Gericht entscheiden, nicht vorher.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Wenn z.B. eine Anhängerkupplung eingebaut wird, bestätigt die ABE die Zulässigkeit der verwendeten Teile und der SV muss schauen, ob das auch zu diesem speziellen Fahrzeug passt und richtig eingebaut wurde.
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Hört sich für mich, in diesem spez. Fall logisch an. Ist aber nicht richtig. AHK mit EU Zulassung bedürfen keiner Eintragung in die Zulassungsbescheinigung.
Aber wieso müssen z.B. bei Felgen manchmal eine Eintragung erfolgen und manchmal reicht, dass die ABE im Fahrzeug mitgeführt wird? Als Laie ist das extrem verwirrend und aus Erfahrung weiß ich, dass Polizisten da auch nicht unbedingt alles wissen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Ist nicht alles ein bisschen off-topic?
Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?
Naja der letzte Satz spannt doch den Bogen zum ursprünglichen Sachverhalt.
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