Zwischen der Anklage und der Verhandlung steht immer noch das Gericht, dass die Anklage zulassen muss. Es ist also keinesfalls so, dass bei einer Verhandlung nur die StA denkt, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist wie eine Freispruch - das Gericht denkt es nach Aktenlage genauso.
Und natürlich hauen Staatsanwälte auch mal daneben - so wie jede andere Berufsgruppe auch.