Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Deputy
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Re: Wer muss wem eine Straftat/OWi nachweisen?

Beitrag von Deputy »

myLord hat geschrieben: 21.04.21, 15:28Dementsprechend klagt die STA auch das an, wofür sie keine 100% beweise hat, nach dem Motto: Es wird sich schon etwas ergeben. Oder... ist ja nicht unser Geld.
Zwischen der Anklage und der Verhandlung steht immer noch das Gericht, dass die Anklage zulassen muss. Es ist also keinesfalls so, dass bei einer Verhandlung nur die StA denkt, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist wie eine Freispruch - das Gericht denkt es nach Aktenlage genauso.

Und natürlich hauen Staatsanwälte auch mal daneben - so wie jede andere Berufsgruppe auch.
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