Beschuldigt in mehreren Fällen

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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Jean-Pütz
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Beschuldigt in mehreren Fällen

Beitrag von Jean-Pütz »

Folgendes Fallbeispiel:

Nehmen wir an, dass es einen Beschuldigten gibt, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Vergehen Strafbefehl gestellt hat.
Daneben gibt es aber auch noch kleinere Vergehen, die aber zu klein sind um von der Staatsanwaltschaft in Betracht gezogen zu werden.

Auch wegen den kleineren Vergehen wurde aber Strafanzeige gegen den Beschuldigten gestellt, weswegen die Strafanzeige-Steller auch wissen, wer der Beschuldigte ist.

Gibt es hier für die Strafanzeige-Steller die Möglichkeit mit dem Beschuldigten in Kontakt zu treten oder muss hier der Weg über den Anwalt erfolgen und eine Zivilklage gestellt werden?

Da man in diesem Fall weiß, wer der Beschuldigte ist, müsste man doch auch die Möglichkeit haben sich außergerichtlich mit diesem erstmal zu unterhalten und ggf. zu einigen.

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
FM
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Re: Beschuldigt in mehreren Fällen

Beitrag von FM »

Wie will man sich im Strafrecht denn außergerichtlich einigen? Also auf was?
Evariste
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Re: Beschuldigt in mehreren Fällen

Beitrag von Evariste »

Vermutlich geht es um Schadenersatz oder Schmerzensgeld, also zivilrechtliche Forderungen. Ja, man darf sich auch direkt mit dem Beschuldigten in Verbindung setzen.
J.A.
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Re: Beschuldigt in mehreren Fällen

Beitrag von J.A. »

Gibt es hier für die Strafanzeige-Steller die Möglichkeit mit dem Beschuldigten in Kontakt zu treten
Ja
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
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