Die aktuelle Ausgangssperre in BW (Covid)

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

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FM
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Re: Die aktuelle Ausgangssperre in BW (Covid)

Beitrag von FM »

Die Tagesschau zitiert jetzt das BMI zum Thema wie folgt:
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist der Transit durch einen betroffenen Landkreis möglich, wenn an Ausgangs- und Zielort der Reise die Inzidenz unter der 100er-Grenze liegt. Die Reise von A nach B werde "nicht dadurch aufgehoben, dass die Verbindung durch ein Hochinzidenzgebiet führt, das heißt also, ein Transit ist nach diesem Gesetz möglich", sagte ein Ministeriumssprecher. Dies gelte für alle Verkehrsmittel.
https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... n-101.html
Aber:

1. Unklar bleibt, inwieweit das BMI bei Reisen die nicht grenzüberschreitend sind und nicht mit bundeseigenen Eisenbahnen stattfinden oder im Flugverkehr (Zuständigkeiten der Bundespolizei) für die Auslegung eines Gesetzes zuständig ist, das eigentlich in das Ressort des BMG fällt.

2. Es wird keine Quelle im Gesetzestext genannt, die diese Meinung stützt.

Und es ist natürlich bemerkenswert, dass ein Bundesministerium einen Tag nach der Verkündung eines Gesetzes bereits vom Wortlaut abweichende Auslegungen öffentlich mitteilt. Das hätte man dann im Rahmen der Ressortabstimmung gleich einbringen können.
FM
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Re: Die aktuelle Ausgangssperre in BW (Covid)

Beitrag von FM »

Ergänzung: Die Zeitung "Die Welt" zitiert das BMI zwar ähnlich, verweist aber darauf: ein Gutachten des Wiss. Dienstes des Bundestages hat das Gegenteil festgestellt, auch die Durchreise sei verboten.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... nklar.html
Also abwarten was in einigen Jahren der BGH meint.
Heiko66
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Re: Die aktuelle Ausgangssperre in BW (Covid)

Beitrag von Heiko66 »

Angenommen die Durchreise wäre verboten. Gilt das nur für Land und Schiffwege oder auch für Flugfahrzeuge?
FM
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Re: Die aktuelle Ausgangssperre in BW (Covid)

Beitrag von FM »

Heiko66 hat geschrieben: 23.04.21, 21:39 Angenommen die Durchreise wäre verboten. Gilt das nur für Land und Schiffwege oder auch für Flugfahrzeuge?
Als jemand der das Luftfahrtsrecht nicht kennt würde ich zunächst sagen: ja, das Hoheitsgebiet bezieht sich ja nicht nur auf die Erdoberfläche.

Aber es gibt ja auch sonst viele Fälle, wo in einem fliegenden Flugzeug Dinge geschehen, die auf dem Erdboden rechtlich relevant wären. Zum Beispiel:

- eine Frau trägt auf dem Flug von Ägypten nach Indien kein Kopftuch, das Flugzeug überquert dabei Saudi-Arabien und den Iran

- ein Niederländer auf dem Flug von Amsterdam nach Wien nimmt über Frankfurt Drogen zu sich, die in NL und A erlaubt, in D aber verboten sind

- ein Mord im Flugzeug geschieht während gerade Texas überflogen wird, Start war aber in New Mexico und Landung ist in Washington, D.C. Wird der Mörder hingerichtet?

Da in diesen Fällen (vermute ich nur!) nie das Recht des gerade überflogenen Staates angewandt wird, nehme ich an, das ist im Luftfahrtrecht anders geregelt. Eine Quelle dafür kenne ich aber nicht.

Man könnte natürlich auch sagen, kann doch Nürnberg egal sein wer gerade oben drüber fliegt, solange das Flugzeug nicht dort landet (und das tut fast keines). Aber das wäre eine rein pragmatische Argumentation.

Zurück zu den Corona-Verboten: da ist es durchaus auch bei Bahn- und Schiffsreisen (in Dtld. meist auf Flüssen) relevant. Würde es bei einer Bahnreise eine Rolle spielen, ob der Zug im Landkreis hält? (falls nein, pragmatische Argumentation wie beim Flugzeug) Ist es relevant, ob der Durchreisende im Landkreis umsteigt oder während der Zugfahrt Kontakt zu Menschen hat, die im Landkreis ein- oder aussteigen?

Das alles (ohne die Flüge) war ja schon Thema insbesondere in BW bei früheren Ausgangssperren. Deshalb darf man eben nicht einfach annehmen, der Gesetzgeber hätte an diese Fälle gar nicht gedacht.
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