Aber:Nach Angaben des Bundesinnenministeriums ist der Transit durch einen betroffenen Landkreis möglich, wenn an Ausgangs- und Zielort der Reise die Inzidenz unter der 100er-Grenze liegt. Die Reise von A nach B werde "nicht dadurch aufgehoben, dass die Verbindung durch ein Hochinzidenzgebiet führt, das heißt also, ein Transit ist nach diesem Gesetz möglich", sagte ein Ministeriumssprecher. Dies gelte für alle Verkehrsmittel.
https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... n-101.html
1. Unklar bleibt, inwieweit das BMI bei Reisen die nicht grenzüberschreitend sind und nicht mit bundeseigenen Eisenbahnen stattfinden oder im Flugverkehr (Zuständigkeiten der Bundespolizei) für die Auslegung eines Gesetzes zuständig ist, das eigentlich in das Ressort des BMG fällt.
2. Es wird keine Quelle im Gesetzestext genannt, die diese Meinung stützt.
Und es ist natürlich bemerkenswert, dass ein Bundesministerium einen Tag nach der Verkündung eines Gesetzes bereits vom Wortlaut abweichende Auslegungen öffentlich mitteilt. Das hätte man dann im Rahmen der Ressortabstimmung gleich einbringen können.