Kindergeburtstag während Corona feiern

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

Heiko66
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1195
Registriert: 23.10.20, 11:05

Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Heiko66 »

Nehmen wir an der Sohn des A hat am Wochenende Geburtstag. Geplant war mit den Kindern seines Bruders (ohne den Bruder der muss arbeiten) den Geburtstag von As Sohn zu feiern
7) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen oder Zusammenkünfte im Familien-, Bekannten- oder Freundeskreis (private Veranstaltungen) nur im Kreise der in § 2 Absatz 2 genannten Personen und zusätzlich mit höchstens einer weiteren Person gestattet, wobei deren Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Abweichend von Satz 1 sind private Veranstaltungen in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages nur im Kreise der in § 2 Absatz 2 genannten Personen gestattet, wobei eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.
Wo genau lässt sich lesen wie das mit der neuen "Bundesnotbremse" im Detail formuliert ist. Hier steht so etwas wie
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... etz-834802
Kinder bis 14 Jahre werden dabei insofern nicht mitgezählt, als zulässige Treffen zwischen Erwachsenen auch im Beisein ihrer jeweiligen Kinder möglich bleiben und soziale Kontakte nicht übermäßig eingeschränkt werden sollen. Zugleich ist die isolierte Zusammenkunft von Kindern bis 14 Jahren nur nach den allgemeinen Beschränkungen zulässig.
Das könnte man so lesen, dass sich eigentlich nur Erwachsene treffen dürfen und damit im Ergebnis der Bruder des As dabei sein müsste am Wochenende. Man könnte es auch so lesen, als das sich beliebig viele Kinder treffen dürfen egal aus wievielen Haushalten, weil sich die Regel auf Erwachsene bezieht.

Wo lässt sich finden, was am Wochenende hinsichtlich Kontaktbeschränkungen genau gelten wird in Berlin? Über einen Link der über eine ungenaue Pressemeldung hinausgeht (also die Regel mir verständlich im Detail erklärt) wäre ich dankbar.
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8187
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von hambre »

In Berlin gilt aktuell folgendes:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen ... ung/#part1
Wo lässt sich finden, was am Wochenende hinsichtlich Kontaktbeschränkungen genau gelten wird in Berlin?
Das Gesetz wurde bereits heute vom Bundespräsidenten unterschrieben und auch noch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es tritt also morgen in Kraft.

Da es noch einige Änderungen gegeben hat, hier der offizielle Gesetzestext:

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav ... 1s0802.pdf
Zuletzt geändert von hambre am 22.04.21, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
Heiko66
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1195
Registriert: 23.10.20, 11:05

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Heiko66 »

hambre hat geschrieben: 22.04.21, 19:22 In Berlin gilt aktuell folgendes:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen ... ung/#part1
Wo lässt sich finden, was am Wochenende hinsichtlich Kontaktbeschränkungen genau gelten wird in Berlin?
Das Gesetz wurde bereits heute vom Bundespräsidenten unterschrieben und auch noch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es tritt also morgen in Kraft.
Was in Berlin gilt habe ich ja schon gelesen und zitiert. Ok ich habe den Link des Zitates vergessen. Danke fürs Ergänzen. Auch da steht wortwörtlich, dass eigentlich ein Erwachsene seine Kinder (also mehr als eins) unter 14 dabei haben darf. Da steht aber nirgendwo was wohl gilt wenn es nur Kinder unter 14 aus einem anderen Haushalt sind.
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8187
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von hambre »

Da steht aber nirgendwo was wohl gilt wenn es nur Kinder unter 14 aus einem anderen Haushalt sind.
Das würde ich jetzt so interpretieren, dass auch das zulässig ist.

Es wäre jedenfalls ziemlich unlogisch, wenn sich die Kinder nur in Begleitung eines Elternteils treffen dürfen.
Heiko66
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1195
Registriert: 23.10.20, 11:05

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Heiko66 »

Es wäre jedenfalls ziemlich unlogisch, wenn sich die Kinder nur in Begleitung eines Elternteils treffen dürfen.
Zum einen steht es anders da und zum anderen könnte man zum Beispiel argumentieren der Erziehungsberechtige achtet dann darauf, dass die Kinder sich an die entsprechenden Regeln halten. Wenn der nicht da ist machen die Kinder was die wollen.

Man könnte auch argumentieren es sind beliebig viele Kinder aus beliebigen Haushalten erlaubt, so lange kein Erwachsener aus einem zweiten Haushalt dabei ist. Das könnte dann sogar logisch sein/sinn ergeben, wenn die Kinder zum Beispiel alle in einer Kindergartengruppe sind.

Hinzu kommt logisch waren die Regeln doch noch nie. Oder warum warum darf ich ab Samstag mit meiner Frau zusammen nicht mehr nach 22 Uhr spazieren gehen aber alleine schon? :thanksalot

Meine Frage ging auch weniger in die Richtung was aktuell gilt sondern was genau ab Sonntag gelten wird und wo sich dafür der genaue Text finden lässt (oder ob es der ist den ich gefunden und hier schon zitiert habe).

Wobei mir noch nicht ganz klar ist wie man dann aus ggf. zwei uneindeutigen Regeln eine Regel macht. Der in Recht promovierte Polizeiwachtmeister wird es hoffentlich wissen.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Evariste »

Der neue Gesetzestext ist in Bezug auf das Geburtstagsszenario klar und unproblematisch
private Zusammenkünfte ... sind nur gestattet, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen
Auch ein Kind ist eine Person, wenn also ein Kind (gleich welchen Alters) aus einem anderen Haushalt kommt, ist das erlaubt, ebenso, wenn das Kind weitere Kinder unter 14 Jahren aus dem gleichen Haushalt mitbringt.

Die Berliner Formulierung ist dagegen problematisch, weil sie nur auf die "Kinder" der zu Besuch kommenden Person abstellt. Bei wörtlicher Auslegung darf dann nur 1 Kind aus einem anderen Haushalt kommen, andererseits dürfte aber ein Vater oder eine Mutter beliebig viele Kinder mitbringen. Und was ist mit Großeltern, die sich um ein Enkelkind kümmern - kommt ja auch manchmal vor, wenn die Mutter gestorben oder was auch immer ist? Die dürfen dann nirgendwohin ihre Enkel mitnehmen. Macht irgendwie alles keinen Sinn.

Naja, selbst schuld, wenn man dort wohnt. :devil:
Heiko66
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1195
Registriert: 23.10.20, 11:05

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Heiko66 »

Der neue Gesetzestext ist in Bezug auf das Geburtstagsszenario klar und unproblematisch
Und da jammern die Länder dann die bräuchten keine Hilfe vom Bund.
Die Berliner Formulierung ist dagegen problematisch, weil sie nur auf "Kinder" abstellt. Bei wörtlicher Auslegung darf dann nur 1 Kind aus einem anderen Haushalt kommen, andererseits dürfte aber eine Vater oder eine Mutter beliebig viele Kinder mitbringen.
Wenn man diese Formulierung nicht wörtlich auslegt, könnte man dann auch daraus machen beliebig viele Kinder aus beliebig vielen Haushalten.
Und was ist mit Großeltern, die sich um ein Enkelkind kümmern - kommt ja auch manchmal vor, wenn die Mutter gestorben oder was auch immer ist?
Ich würde der Formulierung nicht entnehmen wollen es kommt auf den Ort an wo man sich trifft. Wenn sich also Oma mit Enkelkind mit einem anderen Haushalt trifft, dürfte da nur nicht auch andere Oma mit anderem Enkelkind wohnen. Sonst sind halt Oma und Enkelkind der Haushalt der sich mit einem anderen Haushalt trifft.
Naja, selbst schuld, wenn man dort wohnt.
Ich kann für mich zumindest sagen, dass ich RRG in Berlin nicht gewählt habe auch wenn ich mir im Moment mangels Alternativen auf Bundesebene tatsächlich vorstellen könnte Grün zu wählen.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Tastenspitz »

Einfach die Feier in die U-Bahn verlagern. Da ist wer mit wem und vieviel alles egal... :!:
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Evariste »

Heiko66 hat geschrieben: 23.04.21, 13:07 Sonst sind halt Oma und Enkelkind der Haushalt der sich mit einem anderen Haushalt trifft.
Was ja nun dem Berliner Wortlaut nach nicht erlaubt ist.
Heiko66
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1195
Registriert: 23.10.20, 11:05

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Heiko66 »

Evariste hat geschrieben: 23.04.21, 17:26
Heiko66 hat geschrieben: 23.04.21, 13:07 Sonst sind halt Oma und Enkelkind der Haushalt der sich mit einem anderen Haushalt trifft.
Was ja nun dem Berliner Wortlaut nach nicht erlaubt ist.
Nehme Oma A die mit Enkelkind B (weil Vater und Mutter tot sind) in einem Haushalt wohnt. Nun besucht die Oma A mit Enkelkind B die Tante C von Enkelkind B. Die Tante hat 3 Kinder unter 14.

Warum sollte das nach dem Wortlaut der Berliner Verordnung nicht erlaubt sein? Wer wen besucht spielt keine Rolle...

Wenn allerdings C nicht die Tante ist sondern auch die Oma der 3 Kinder deren Eltern nicht mehr sind, dann ginge das nach dem Wortlaut nach nicht.

Wenn die Oma A dann allerdings mit Enkelkind B um 21 Uhr den Heimweg antritt und es nicht bis 22 Uhr nach Hause schafft, muss das Enkelkind und die Oma dann ab 22 Uhr jeweils allein nach Hause finden.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Kindergeburtstag während Corona feiern

Beitrag von Evariste »

Heiko66 hat geschrieben: 23.04.21, 18:08 Nehme Oma A die mit Enkelkind B (weil Vater und Mutter tot sind) in einem Haushalt wohnt. Nun besucht die Oma A mit Enkelkind B die Tante C von Enkelkind B. Die Tante hat 3 Kinder unter 14.
Warum sollte das nach dem Wortlaut der Berliner Verordnung nicht erlaubt sein?
Seufz. Natürlich ist das erlaubt, es entspricht aber nicht dem, was SIe geschrieben haben:
Heiko66 hat geschrieben: 23.04.21, 13:07 Sonst sind halt Oma und Enkelkind der Haushalt der sich mit einem anderen Haushalt trifft.
Oma und Enkelkind dürfen sich nicht mit einem anderen Haushalt treffen. In Ihrem Beispiel sind Oma und Enkelkind ein Haushalt, der sich mit einer Einzelperson (plus Kindern) trifft. Z. B. der Mann von der Tante (im selben Haushalt lebend) dürfte nicht mit.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen