Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Moderator: FDR-Team

BerndiZ
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 74
Registriert: 02.03.19, 07:33

Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von BerndiZ »

Hallo Leute,

nehmen wir mal folgende Situation an: A befindet sich im Ausland. A ruft bei B an und beleidigt ihn. B erstattet Strafanzeige und stellt einen Strafantrag. Zudem kommt noch hinzu, dass B Beamter ist. Der Staat also besonderes Interesse an der Verfolgung hat.

Wie würde die Geschichte denn weiter gehen? Würde die Geschichte einfach nach der Verfolgungsverjährung einfach wieder "einschlafen"? Oder würde dann gegen A ein HB beantragt werden der z.B. EU-Weit vollstreckt wird? Oder würde A dann bei der Wiedereinreise nach D festgenommen werden?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von FM »

Warum so umständlich? Man kann den Strafantrag doch einfach im Aufenthaltsstaat stellen.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von Evariste »

Denkbar ist ein Sicherungshaftbefehl (§230 Abs. 2 StPO), wenn der Angeklagte ordnungsgemäß zur Hauptverhandlung geladen wurde und nicht erscheint. Dieser würde dann eventuell bei der Einreise vollstreckt werden, nicht im Ausland. Aber auch nur bei einer ordnungsgemäßen Ladung, was im Ausland schwierig sein dürfte.

In Haftbefehl aus anderen Gründen (Überführung in Untersuchungshaft) dürfte bei einer Beleidigung unverhältnismäßig sein.
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7495
Registriert: 05.12.04, 12:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von J.A. »

Zudem kommt noch hinzu, dass B Beamter ist. Der Staat also besonderes Interesse an der Verfolgung hat.
Aber auch nur dann, wenn er im Rahmen der Dienstausübung beleidigt wurde.
Denkbar ist ein Sicherungshaftbefehl (§230 Abs. 2 StPO), wenn der Angeklagte ordnungsgemäß zur Hauptverhandlung geladen wurde und nicht erscheint.
Richtig. Oder eine Einstellung nach § 154f StPO, oder ein Strafbefehl, ... Letzterer kann prinzipiell auch im (jedenfalls EU-)Ausland wirksam zugestellt werden.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
BerndiZ
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 74
Registriert: 02.03.19, 07:33

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von BerndiZ »

J.A. hat geschrieben: 26.04.21, 19:19 Richtig. Oder eine Einstellung nach § 154f StPO, oder ein Strafbefehl, ... Letzterer kann prinzipiell auch im (jedenfalls EU-)Ausland wirksam zugestellt werden.
Es gibt aber kein europäisches Einwohnermeldeamt. Und bei Abmeldung muss man seine neue Adresse im EU-Ausland auch nicht angeben.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von FM »

Tja, dann hilft wohl nur eine Fahndung über Interpol.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3512
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von Deputy »

Interpol macht wegen so etwas nichts, wenn dann läuft das über das SIS.
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7495
Registriert: 05.12.04, 12:07
Wohnort: Niedersachsen

Re: Mutmaßlicher Täter nicht greifbar, Haftbefehl?

Beitrag von J.A. »

BerndiZ hat geschrieben: 27.04.21, 20:22 Es gibt aber kein europäisches Einwohnermeldeamt. Und bei Abmeldung muss man seine neue Adresse im EU-Ausland auch nicht angeben.
Stimmt. Es war im Eingangsbeitrag aber nicht ersichtlich, dass die Auslandsanschrift von A unbekannt ist.
Aus "Stilblüten der Justiz":
"Die Reifeverzögerung des heranwachsenden Angeklagten ist dermaßen ausgeprägt, dass er in seiner Entwicklung einem Jugendrichter gleichzustellen ist"
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen